C
ckl1969
Gast
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man gegenüber der Arbeitsagentur einen Anspruch auf verbindliche Auskunft zu einem evtl. in der Zukunft bestehenden Anspruch hat.
Hintergrund ist, daß ich derzeit eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe. Die Befristung läuft bis zum 31.10.2018. Antrag auf Weiterbewilligung habe ich Anfang des Monats gestellt.
Ich würde jetzt gerne bei der Arbeitsagentur erfragen ob ich, falls die Rente nicht weitergewährt wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte. Hierzu hätte ich gerne, falls möglich bzw. falls ich rechtlich Anspruch darauf habe, eine verbindliche schriftliche Auskunft/Stellungnahme der Arbeitsagentur. Habe ich einen solchen Auskunftsanspruch?
Danke für eure Hilfe !
ich würde gerne wissen, ob man gegenüber der Arbeitsagentur einen Anspruch auf verbindliche Auskunft zu einem evtl. in der Zukunft bestehenden Anspruch hat.
Hintergrund ist, daß ich derzeit eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe. Die Befristung läuft bis zum 31.10.2018. Antrag auf Weiterbewilligung habe ich Anfang des Monats gestellt.
Ich würde jetzt gerne bei der Arbeitsagentur erfragen ob ich, falls die Rente nicht weitergewährt wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte. Hierzu hätte ich gerne, falls möglich bzw. falls ich rechtlich Anspruch darauf habe, eine verbindliche schriftliche Auskunft/Stellungnahme der Arbeitsagentur. Habe ich einen solchen Auskunftsanspruch?
Danke für eure Hilfe !