Besteht ein Anspruch auf eine (schriftliche) verbindliche (vorab) Auskunft durch die Arbeitsagentur?

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ckl1969

Gast
Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man gegenüber der Arbeitsagentur einen Anspruch auf verbindliche Auskunft zu einem evtl. in der Zukunft bestehenden Anspruch hat.

Hintergrund ist, daß ich derzeit eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe. Die Befristung läuft bis zum 31.10.2018. Antrag auf Weiterbewilligung habe ich Anfang des Monats gestellt.

Ich würde jetzt gerne bei der Arbeitsagentur erfragen ob ich, falls die Rente nicht weitergewährt wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte. Hierzu hätte ich gerne, falls möglich bzw. falls ich rechtlich Anspruch darauf habe, eine verbindliche schriftliche Auskunft/Stellungnahme der Arbeitsagentur. Habe ich einen solchen Auskunftsanspruch?

Danke für eure Hilfe !
 
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld sind nach § 137 SGB III:
- Arbeitslosigkeit
- Persönliche Meldung und
- Erfüllung der Anwartschaftszeit.

Eine Erwerbsminderungsrente alleine reicht also nicht.
Sie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit berücksichtigt (§ 26 Abs. 2 SGB III):
"Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie ...
... von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,
wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch hatten."

Die Agentur für Arbeit ist zu einer Auskunft verpflichtet (§ 15 SGB I).
Es liegt jedoch an der Behörde, wie sie diese erteilt.
Ein Recht auf eine schriftliche Antwort besteht nicht.
Sie kann die Auskunft auch mündlich erteilen - im Rahmen einer persönlichen Einladung oder durch einen Anruf.

Viele Grüße

Cha
 
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