Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Folgende Konstellation:
HE lebt in "angemessener" Unterkunft. WW wird zentral erzeugt und wird mit den Nebenkosten abgegolten, die das JC auch brav zahlt. Der HE verfügt in seiner Küche über ein sog. Untertischgerät, das warmes Spülwasser elektrisch erzeugt, Bestandteil der Wohnung ist (=Eigentum des Vermieters) und auch so mietvertraglich festgehalten wurde. Dem JC ist der Mietvertrag bekannt, zahlt aber keine WW-Pauschale. Ist das richtig? Bestünde in diesem Fall Anspruch? Und wenn ja, auf die volle Pauschale gem. § 21 Abs. 7 Nr 1 SGB II ?
HE lebt in "angemessener" Unterkunft. WW wird zentral erzeugt und wird mit den Nebenkosten abgegolten, die das JC auch brav zahlt. Der HE verfügt in seiner Küche über ein sog. Untertischgerät, das warmes Spülwasser elektrisch erzeugt, Bestandteil der Wohnung ist (=Eigentum des Vermieters) und auch so mietvertraglich festgehalten wurde. Dem JC ist der Mietvertrag bekannt, zahlt aber keine WW-Pauschale. Ist das richtig? Bestünde in diesem Fall Anspruch? Und wenn ja, auf die volle Pauschale gem. § 21 Abs. 7 Nr 1 SGB II ?