Gute Abend 
Ich ziehe ab 1.2. aus beruflichen Gründen nach Hamburg, vorher habe ich am Wochenende in Bleckede gewohnt und in der Woche immer mal woanders, weil ich von Bleckede aus nicht rechtzeitig zu meiner Arbeitsstelle gekommen wäre.
Ich bekomme ca. 1244€ Brutto (ca. 934€ Netto). Ich beziehe eine 2 Zimmer Wohnung von 55m² die monatlich 450€ Kaltmiete, 50€ Heizung, 100€ Nebenkosten kostet (Strom extra, aber das ist ja nicht von Belange). Ich habe meine Daten schon bei 2 Rechnern online angegeben, und mit einem +/- von 1-10€ waren sie fast identisch. Demnach würden mir ca. 320€ Zuschuss zustehen. Kann man sich da ungefähr drauf verlassen? Sollte der Anspruch bestehen, wie ist das mit der Regel, wenn die Wohnung die Kosten übersteigt, die einem zustehen, dass man dann 6 Monate Zeit bekommt, eine günstigere Wohnung zu beziehen, solange jedoch alles gezahlt wird, und nach den 6 Monaten nur das, was einem zusteht? Gilt das auch, wenn man "nur" einen Zuschuss bekommt?
Ich bin übrigens 26 Jahre alt, somit sind meine Eltern nicht mehr für mich zuständig, wo ich vorher gewohnt habe. Aber in Frage kommt das ja eh nicht, weil mein Arbeitsplatz zu weit weg liegt und in Bleckede/Lüneburg die Anbindungen so schlecht sind, dass ich keinen Job annehmen kann.
Wohngeld hätte ich einen Anspruch auf ca. 10-25€...
Ich hoffe, ich hab jetzt alles angegeben.
Schönen Abend noch.
MfG, Jay
Ich ziehe ab 1.2. aus beruflichen Gründen nach Hamburg, vorher habe ich am Wochenende in Bleckede gewohnt und in der Woche immer mal woanders, weil ich von Bleckede aus nicht rechtzeitig zu meiner Arbeitsstelle gekommen wäre.
Ich bekomme ca. 1244€ Brutto (ca. 934€ Netto). Ich beziehe eine 2 Zimmer Wohnung von 55m² die monatlich 450€ Kaltmiete, 50€ Heizung, 100€ Nebenkosten kostet (Strom extra, aber das ist ja nicht von Belange). Ich habe meine Daten schon bei 2 Rechnern online angegeben, und mit einem +/- von 1-10€ waren sie fast identisch. Demnach würden mir ca. 320€ Zuschuss zustehen. Kann man sich da ungefähr drauf verlassen? Sollte der Anspruch bestehen, wie ist das mit der Regel, wenn die Wohnung die Kosten übersteigt, die einem zustehen, dass man dann 6 Monate Zeit bekommt, eine günstigere Wohnung zu beziehen, solange jedoch alles gezahlt wird, und nach den 6 Monaten nur das, was einem zusteht? Gilt das auch, wenn man "nur" einen Zuschuss bekommt?
Ich bin übrigens 26 Jahre alt, somit sind meine Eltern nicht mehr für mich zuständig, wo ich vorher gewohnt habe. Aber in Frage kommt das ja eh nicht, weil mein Arbeitsplatz zu weit weg liegt und in Bleckede/Lüneburg die Anbindungen so schlecht sind, dass ich keinen Job annehmen kann.
Wohngeld hätte ich einen Anspruch auf ca. 10-25€...
Ich hoffe, ich hab jetzt alles angegeben.
Schönen Abend noch.
MfG, Jay
