Hallo Mojorl,
zunächst mal bist du schon im völlig falschen Thema, das werde ich nach meiner Antwort gleich mal ändern, dann findest du nämlich auch viele Beiträge, wo deine Fragen schon häufiger beantwortet wurden.
Notwendige Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen gehören eher nicht in die Rubrik "sinnloser und überflüssiger Maßnahmen".
ich habe eine Umschulung im d. Reha beantragt 06.12.18
bewilligt bekommen am 15.01.19 ( DRV )
Das ging ja mal sehr schnell, weißt du auch schon wann genau diese Umschulung starten wird, denn die Bewilligung alleine bringt ja noch kein Geld von der DRV ?
Bin seit Juni 2017 durchgehend krank geschrieben.
Arbeitsverhältnis besteht noch seit 2007
Wirst du auch nach dem Abschluss der Umschulung dort nicht mehr arbeiten können oder gibt es dafür dann eventuell sogar neue Möglichkeiten ?
Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis oder bist du einem Schwerbehinderten gleichgestellt ?
Eigene Kündigung des Arbeitsverhältnisses? Aufhebungsvertrag? (Kündigungsfrist verkürzen?) Oder auf Kündigung des Arbeitgebers bestehen? Mögliche Abfindung? Ruhendes Arbeitsverhältnis während der Umschulung möglich?
Auf keinen Fall selber kündigen, dafür gibt es keinen Grund auch keinen Aufhebungsvertrag schließen, dein Arbeitsverhältnis wird weiter "ruhend gestellt" auch während deiner Umschulung.
Weitere Entscheidungen dazu sollten erst danach getroffen werden ...
Auf eine Abfindung gibt es keinen Rechtsanspruch, warum sollte der AG dir eine Abfindung zahlen wollen, wenn du freiwillig gehen wirst ?
Ich hab noch Rest urlaub für das Jahr 2017 21 Tage .
Bis zum 31.03.19 muss genommen werden. Sonst Verfällt.
Das ist nicht korrekt, wenn man durchgehend krank gewesen ist verfällt der Urlaub nicht, wie das genau bei einer Umschulung dann weitergehen wird damit, weiß ich aber auch nicht genau.
Vielleicht kennt sich damit im aktuellen Themenbereich dann Jemand aus.
Kann ich die Rest Urlaub das Jahr 2017 gewähren .?? Von 01.03.2019 bis 31.03 2019 danach weiter krankschreiben lassen??
Wie wirkt sich auf d. Alg1 und d. Umschulung?
Glaube kaum, dass dein AG damit einverstanden ist wenn du aus AU nur (vom AG) bezahlten Urlaub nehmen willst und anschließend wieder AU geschrieben wirst ... aktuell hat ja der AG keine Kosten für dich zu tragen.
Zudem bekommst du aktuell ALGI wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, da kann man nicht einfach Urlaub nehmen und sich vom AG bezahlen lassen ... und anschließend die Nahtlosigkeits-Zahlungen bei der AfA wieder einfordern ...
Entweder bist du
KRANK für diesen AG, dann kannst du auch keinen Urlaub nehmen auf die übliche Art
ODER du bekommst ALGI nach § 145 SGB III weil du dort ja eben nicht arbeiten
KANNST.
Bei "freiwilliger" Aufgabe des Arbeitsplatzes droht dir außerdem eine Leistungssperre bei der AfA von 12 Wochen und eine Abfindung würde auch "angerechnet" werden ... also vergiss diese Überlegungen ganz schnell wieder.
Wegen dem Urlaub müsste der AG dich bei allen Versicherungen wieder anmelden und danach wieder abmelden ... und das wo du ernsthaft keinen einzigen Tag wirklich arbeiten wirst ... ob da eine Urlaubsabgeltung in Frage kommen könnte (wegen der vorgesehenen Umschulung) das weiß ich leider nicht, auf ALGI werden die Urlaubstage jedenfalls dann angerechnet ...
Ich ziehe Alg 1 gemaß § 136 seit 21.Dez.18 bis Nov. 2019
Wenn deine Umschulung beginnen wird bekommst du kein ALGI mehr, sondern "Übergangsgeld" von der Rentenkasse ... so richtig informiert bist du aber nicht was dich eventuell so erwartet ...
Umschulung bewilligt durch die DRV .
Beratung Termin am 21.02
Stopp mal, das bedeutet aktuell (vermutlich) erstmal Bewilligung einer LTA ("dem Grunde nach" ?) und bei dem Gespräch wird erst mal geklärt, was nun genau gemacht wird ... nicht jede LTA (
Leistung zur
Teilhabe am
Arbeitsleben) ist auch eine Umschulung ... das solltest du erst mal abwarten, was dir da so geraten wird und wie es wirklich weitergeht bei dir.
Was hat man dir denn in der Reha dazu so erzählt und versprochen, dass du den Antrag dort gleich gestellt hast, die "reden viel wenn der Tag lang ist" und so ein unterschriebener LTA-Antrag ist ein "Erfolg" (bei der DRV) für deinen Reha-Aufenthalt ... hast du den Reha-Bericht auch selber vorliegen ???
Bis du Klarheit aus diesem Beratungsgespräch haben wirst, machst du am Besten mal gar nichts weiter, außer deine AU (bei Bedarf) verlängern lassen.
Nimm dir nach Möglichkeit einen Beistand mit (§ 13 SGB X) denn 4 Ohren hören mehr als Zwei und man kann sich meist nicht Alles gleich merken, was da besprochen wurde ...
Mit dem Ergebnis meldest du dich dann wieder hier und dann kann man weiter überlegen ... hatte mich ja gleich gewundert, dass es so schnell schon eine (sichere) Bewilligung für eine Umschulung geben soll ...
MfG Doppeloma