333günni333
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Hallo hier im Forum,
kann niergentwo nachlesen ob für den Jahrgang 1949 die 58 Regelung weiterhin Gültigkeit hat. Gibt es sowas wie Bestandsschutz für Altfälle?
Ich selbst (1949 geboren ) habe die 58er Regelung im Dezember 2007 unterschrieben, war in den letzten Wochen krank mit Krankengeldbezug und mußte mich nun wieder arbeitslos melden, bekomme noch einen Restanspruch von 2 Mon. Arbeitslosengeld I.
Hat die damals unterschriebene 58er Regelung für mich heute noch Gültigkeit, oder muß ich mir heute jegliche Maßnahmen gefallen lassen?
Ich hoffe sehr und bedanke mich schon jetzt, wenn mir hier im Forum jemand etwas dazu sagen kann.
Gruß an alle Forumsmitglieder
kann niergentwo nachlesen ob für den Jahrgang 1949 die 58 Regelung weiterhin Gültigkeit hat. Gibt es sowas wie Bestandsschutz für Altfälle?
Ich selbst (1949 geboren ) habe die 58er Regelung im Dezember 2007 unterschrieben, war in den letzten Wochen krank mit Krankengeldbezug und mußte mich nun wieder arbeitslos melden, bekomme noch einen Restanspruch von 2 Mon. Arbeitslosengeld I.
Hat die damals unterschriebene 58er Regelung für mich heute noch Gültigkeit, oder muß ich mir heute jegliche Maßnahmen gefallen lassen?
Ich hoffe sehr und bedanke mich schon jetzt, wenn mir hier im Forum jemand etwas dazu sagen kann.
Gruß an alle Forumsmitglieder
