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Hallo,
ist "Besprechung Bewerbungsaktivitäten" ein zulässiger Einladungsgrund? Ich beziehe erst seit 6 Wochen ALG2, dies ist nun meine dritte Einladung.
Zudem muss ich laut Verwaltungsakt eh alle vier Wochen meine Bewerbungsbemühungen vorlegen. Das nächste Mal zwei Wochen nach dieser Einladung.
ist "Besprechung Bewerbungsaktivitäten" ein zulässiger Einladungsgrund? Ich beziehe erst seit 6 Wochen ALG2, dies ist nun meine dritte Einladung.
Zudem muss ich laut Verwaltungsakt eh alle vier Wochen meine Bewerbungsbemühungen vorlegen. Das nächste Mal zwei Wochen nach dieser Einladung.