Besprechung Bewerbungsaktivitäten - Grund für eine Einladung?

Leser in diesem Thema...

ChandlerBing

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Mrz 2017
Beiträge
7
Bewertungen
0
Hallo,

ist "Besprechung Bewerbungsaktivitäten" ein zulässiger Einladungsgrund? Ich beziehe erst seit 6 Wochen ALG2, dies ist nun meine dritte Einladung.
Zudem muss ich laut Verwaltungsakt eh alle vier Wochen meine Bewerbungsbemühungen vorlegen. Das nächste Mal zwei Wochen nach dieser Einladung.
 

ChandlerBing

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Mrz 2017
Beiträge
7
Bewertungen
0
Ja, das habe ich. Aber vorerst nur zur Fristwahrung.
 

Anhänge

  • Einladung_1.jpg
    Einladung_1.jpg
    122 KB · Aufrufe: 276
  • Einladung_2.jpg
    Einladung_2.jpg
    156 KB · Aufrufe: 209

Lighthouse

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
16 Aug 2017
Beiträge
95
Bewertungen
4
Guten Abend Chandler Bing,

warum stellst Du die Frage? Sei froh, dass sich dein SB darum kümmert.
Es wäre sinnvoll den Spieß umzudrehen. Schreibe ihm jeden Tag eine Mail und frage ihn, was er für dich erreicht hat, denn er hat die Aufgabe dir zu helfen in den Job zu kommen.

Wenn jeder so handeln würde könnte man die ganzen Läden kollabieren lassen.

Gruß
Lighthouse
 

berlinerbär

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
14 Jun 2012
Beiträge
565
Bewertungen
19
Bewerbungen kann man immer fordern, erst 6 Wochen Alg2 sagt ja nicht viel aus.(Entweder nahtloser Übergang aus Alg1 oder Partner verlassen und mittellos oder schon jahrelang davor ohne Beschäftigung usw.)
 

kette666

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
9 Jun 2016
Beiträge
130
Bewertungen
38
Genau den selben Mist hab ich auch an der Backe.
Könnte man doch auch postalisch machen, alle drei Wochen dafür einzuladen ist doch reine Schikane.
 
Oben Unten