Beschwerde nach Nürnberg gefaxt

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Westerwaldfee

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
21 Feb 2006
Beiträge
61
Bewertungen
27
Hallo und guten Morgen,

ich habe letzten Montag, 4.9. eine Beschwerde (4 Seiten) nach Nürnberg gefaxt, z. Hd. Herrn Alt. Hat von euch jemand Erfahrung wie lange es in etwa dauern könnte bis der gute Mann sich meldet?


Grüßle Fee
 
Wenn Du überhaupt von ihm eine Nachricht bekommst? Wochen.
Auch wenn nur ein untergebeneer Sekretär antwortet. Im Antworten sind die auch nicht so schnell. Ausserdem müssen sie ja den Sachverhalt prüfen. Und auch das kann dauern.
 
stell' dich schon einmal darauf ein, dass dein Sachverhalt bzw. deine vorgetragene Kritik von der Gegenseite erst einmal schön geredet wird und dass alles nur auf einem Missverständnis beruht ..... und um dieses aufzuklären, muss man umfangreiche Recherchen anstellen

Kalle hat recht, wenn er ausführt, das kann dauern - die spielen auf Zeit
 
Ja die spielen doch immer auf Zeit :kotz:

Ich warte nun noch mal zwei Wochen und dann bekommt der gute Mann von mir noch ein Fax ...
Ich hab schon Talent bewiesen der Jobcenter auf den Keks zu gehen ... An einem Tag habe ich denen 6x das selbe Fax geschickt. 6x an die zuständige Jobcenter und 6x an den Haupsaftladen, im Stundentakt... :p
Ich habe kein Problem damit das wieder zu tun, egal ob nach Nürnberg oder sonst wohin ...

Und irgendwann steht dann so ein Auto vor meiner Tür und die ziehen mir so eine komische Jacke an *prust*

Schönes Wochenende noch ...

Grüßle Fee
 
Ich weiß garnicht was Du willst:
Diese netten weißen Jacken, die nach hinten geknöpft werden sind doch kuschelig und adrett. :lol: :twisted: :mrgreen: :x
 
Hallöle,

heute habe ich ein schreiben von Nürnberg bekommen ...

Ihr Schrieben vom 4. September 2006, das Sie per Fax an das Büro von Herrn Atl gerichtet haben, wurde mir von diesem zur weiteren Veranlassung zugeleitet .

Mit Ihrem Schreiben reklamieren sie in erster Linie Kosten im Zusammenhang mit der Unterkunft. Die Gewährung dieser Kosten obliegt dem kommunalen teil der Arbeitsgemeinschaft SGB II, und die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat hier keinerlei Weisungsbefugnis.

Ich werde Ihr Schreiben deshalb der Arbeitsgemeinschaft Westerwald in Montabaur zueliten mit der Bitte, Ihre Angaben zu prüfen und Sie diesbezüglich zu unterrichten.

Na klasse, da hätte ich mir es auch sparen können die 4 Seiten, in denen ich auch die Schikanen des letztens Jahres aufgelistet habe, zu schreiben :kotz:

Da passiert nun eh nichts. Ich habe mich ja schon bei dem Teamleiter und dem Geschäftsführer beschwert und keiner von den Herren befindet es für nötig sich mal zu äußern. Die sch .... doch alle auf einen Haufen ...

Soll ich dem guten Herrn Alt noch einmal schreiben und nur die Schikanen aufzählen? Was meint ihr? Ich will das nicht auf sich beruhen lassen, weiß nun aber echt nicht wo ich mich noch beschweren kann.

Bin für jeden Rat dankbar ...

Grüßle
Fee
 
:hihi: :hihi:

...... na dann warte doch mal ab was deine Jobcenter dazu sagt :pfeiff: :pfeiff:

Die Weiterleitung wird die nicht freuen und soweit ich das weiß, werden die (Nürnberg) auch nachhaken ........

Übrigens das mit den Kosten des Unterhalts haben die Recht - das ist Sache der Kommunen ! ! !

EDIT: deine Befürchtung mit der langen Zeit der Bearbeitung war ja nicht gerechtfertigt. Die sind relativ schnell, auch wenn sie selber zuständig sind.....
 
Noch einmal an die Agentur nach Nürnberg zu schreiben, halte ich auch für sinnlos. Befinden die sich doch offiziell im Zuständigkeitskrieg gegen die Kommunen.

Ob sie jedoch nachhaken werden, ist offen. Auf alle Fälle, wissen auch die Jobcenter nicht, wer zukünftig für sie zuständig sein wird. Was mögen die Politiker dazu auskungeln. Keiner weiß es im Augenblick.

Aber wegen dieser schwebenden Lage, wird ein "Runterreichen" deiner Beschwerde in Montrbauer gewiß nicht einfach so abgetan. Man kann ja nie wissen...

Wenn du trotzdem noch einmal nachhaken willst, schicke es doch ans Ministerium.
 
Danke ... na das mache ich doch glatt ... die bekommen alle einen Wisch von mir. Auch wenn mir das noch weiter meine letzte Kraft raubt :kotz:
Die werden mich noch kennen lernen ...


Grüßle Fee
 
Für die KdU ist die Kommune zuständig. Also Bürgermeister.

Wenn ich bedenke, dass ich einen Bürgermeister kenne, der es seinem Ordnungsmenschen untersagt hat, Parksünder aufzuschreiben, damit er sonntags seine Ruhe hat, kann ich mir vorstellen, dass eine Beschwerde über schikanöse Behandlung bei der Beantragung von KdU auch nervt.

Die örtlichen Abgeordneten wären auch noch Adressaten. :pfeiff: :pfeiff:

An den Deutschen Städtetag würde ich es nicht gleich schicken.
 
darf ich mal fragen über was Du dich beschwerst? anstatt des Bürgermeisters kann auch der Landrat zuständig sein, kommt eben drauf an wo man wohnt...
 
Hallo Hoppel,
über die Schikanen bezüglich einen Zwangsumzuges. Seit Anfang 05 beziehe ich Hartz IV . Ich wurde auch gleich darauf hingewiesen das die Wohnung für meinen Sohn und mich zu groß ist, das war mir eigentlich auch selbst klar. Diese Wohnung habe ich aber nur aus Not nach der Trennung bezogen weil diese renoviert war und ich unsere Sachen quasi einfach reinstellen konnte. Ich hatte ja die Hoffnung Arbeit zu finden ... bis heute vergeblich. Wie dem auch sein. Tatsache ist das es hier im Westerwald kaum 60 qm Wohnungen gibt. Hatte ich dann mal eine gefunden, bekam ich Ausreden zu hören.
- 1. Wohnung in selben Ort. Diese musste komplett renoviert werden, da dort keine Tapeten an den Wänden waren, dazu kam dann noch die Renovierung der Alten Wohnung. Seine Aussage: „Wenn wir die Kosten alle nehmen, dann können wir ihnen noch ein Jahr lang die komplette Miete bezahlen“. Umzug verhindert!
- Ich teilte ihm dann mit das es im Umkreis, damit mein Sohn nicht die Schule wieder wechseln musste, kaum Wohnungen mit 60 qm gebe. Er sagte mir dann, dass es nicht auf die Größe sondern auf den Mietpreis ankommt. Ich weitete meine Suche also aus und fand eine Wohnung in Seck. Diese hatte etwa 75 qm. Dann bekam ich zu hören das „diese ja beheizt werden müsse“. Umzug verhindert!
- 3. Wohnung in Westerburg. Ich gab ein Wohnungsangebot ab. Keinerlei Reaktion. Dem Vermieter hat das warten dann zu lange gedauert und er hat anderweitig vermietet. Umzug verhindert!
- 4. Wohnung in Berzahn. Da in dieser Wohnung keine Trockenmöglichkeit vorhanden war, bestand der Vermieter auf die Anschaffung eines Trockners. Da ich diesen von der Jobcenter nicht bekommen hätte, war dieser Umzug auch hinfällig.
- 5. Wohnung in Westerburg. Diese brauchte nicht renoviert werden. Ich rief dann den damaligen Sachbearbeiter Herrn yyy an und teilte ihm das ich eine Wohnung gefunden hätte. Nach einer Rückfrage an Herrn xxx fragte er mich dann „ob ich den unbedingt umziehen will?“ Ich war erstaunt und fragte ihn was denn Herr xxx dazu sagen würde. Er meinte dann das diese Frage ja eben von Herrn xxx gekommen sei. Da mein Sohn nicht unbedingt von hier weg wollte, da alle seine Klassenkameraden in diesem Ort wohnen, und Herr yyy mir dann zugesichert hat das ich noch bis März 2006 die volle Miete bekommen würde, dachte ich mir: Dann kann ich auch noch versuchen eine Wohnung hier zu bekommen. Diese Zusage war allerdings eine Lüge und uns wurde die Miete ab 01.10.2005 gekürzt.

Ich habe mir noch viele andere Wohnungen angeschaut, etliche hätte ich nicht bekommen. Zum Teil weil ich arbeitslos und alleinerziehend bin, zum Teil weil einige Vermieter schon schlechte Erfahrungen mit der Jobcenter, bezüglich der Bearbeitungsgeschwindigkeit, gemacht haben. In meinem Fall war es auch so das meinem jetzigen Vermieter die Wartezeit bis zu einer Zusage seitens der Jobcenter fast zu lang wurde. Einen Tag später und die Wohnung wäre anderweitig vermietet worden.

Nun ist es halt so, das die alte Wohnung beim Auszug (Ende September soll die Übergabe sein) renoviert werden muss. Mehrfach habe ich nun schon den SB diesbezüglich angeschrieben, absolut keine Reaktion. Auch der Taemleiter und der Geschäftsführer melden sich nicht auf meine Mail und Fax.
Weder die zugesagte Doppelmiete, die Kaution, die Telefonummeldungskosten noch die Postnachsendekosten sind bisher bei mir eingegangen.
Die Zusage zur Bezahlung der Doppelmiete habe ich unter dem Vorbehalt bekommen, das ich mich um Nachmieter kümmere. Ich sollte von den Aushängen Bilder machen. Da ich aber weiß das der gute SB mir dann unterstellen würde ich hätte das wer weiß wo fotografiert, habe ich mir Bescheinigungen ausstellen lassen *das war schon sehr peinlich*

Dann kommt noch hinzu das meine Widersprüche einfach nicht bearbeitet werden. Der älteste ist vom 16.08.05.

Tja nun ist es halt so das mir die Zeit davon läuft. Der Vermieter wird mir nämlich einen weiteren Monat die Miete in Rechnung stellen, wenn die Wohnung nicht renoviert ist oder er die Abschlagszahlung, nach der ich ihn von der Jobcenter aus fragen sollte, bekommen wird. Ich muss noch erwähnen das der SB Herr xxx, bei einem persönlichen Gespräch am 7.6 wegen der Umzugskosten, mit einem Grinsen im Gesicht meinte "auf den Kosten der Renovierung blieben heutzutage viele Mieter sitzen"
So ein Verhalten entspricht aber nicht meinen Chraktereingenschaften!

Nun bin ich schon die ganze Nacht lang am überlegen an wen ich mich nun am besten wende. Ob der Bürgermeister der richtige Ansprechpartner ist, wage ich zu bezweifen, da der SB vorher bei der Verbandsgemeinde auf dem Sozialamt tätig war. Also kenne die sich. Den Geschäftsführer von Montabaur kann ich eh vergessen. Bei dem habe ich mich schon mal im Februar beschwert und der hat auch nichts getan.
Der muss doch noch einen Vorgesetzten haben, nicht wahr?! Ist das dann der Landrat?

PS: Ich habe noch vergessen das ich psychisch krank bin. Psychische Minderbelastbarkeit, Depressioenen, Angst und Panikattacken, soz. Phobien ... und mein Gesundheitszustand hat sich seit der Kürzung und den Schikanen deutlich verschlechtert ...

Grüßle Fee
 
mit dieser Jobcenter liege ich seit über 1 jahr im clinch
es geht eigentlich nur mit anwalt wenn man da was erreichen will
zur zeit streben wir wieder mal eine unterlassungsklage an da ein antrag seit über 2 monaten wieder nicht bearbeitet wird
von der höflichkeit in dieser Jobcenter mal gar nicht zu reden
 
Hallo Katja,
ich dachte mir schon das ich nicht die einzigste sein kann mit der so umgesprungen wird :kotz:

Ich bin schon dabei die Presse einzuschalten ... die von der Zeitung haben mir zwar schon geraten einen Leserbrief zu schreiben, aber die vielen Seiten die ich da tippern muss, werden eh nicht alle gedruckt. Am Montag werde ich noch mal versuchen einen Reporten zu erreichen, bin am Freitag leider nicht mehr dazu gekommen dort noch mal anzurufen. Auch an Akte 05 habe ich schon eine Mail geschickt, als nächstes kommt Frontal 21 dran. Jetzt ist nämlich schluss mit lustig!

Grüßle Fee
 
ich habe mit dieser Jobcenter noch nicht einmal erlebt das was seinen normalen gang geht
war auch schon am überlegen mal einen leserbrief zu schreiben denn das kann alles nicht normal sein
 
@ Westerwaldfee, in deinem Fall hilft zunächst nur das Gericht mit einer EA . Alles andere, was du vor hast, kann parallel laufen. Du wirst nämlich ganz gewiss keine endgültige Entscheidung mit der EA erreichen, sondern nur eine vorläufige.

Also flugs zu einem Anwalt, Beratungskostenhilfe beantragt der ganz gewiss für dich. Hat meine Anwältin jedenfalls gemacht. Sie hatte auch die Formulare dafür. Noch kostet es 10,- € plus MWST.

Was mir noch aufgefallen ist: Du läßt dir zwar alle Vorgänge bestätigen, die die Jobcenter von dir verlangt, aber wie sieht es mit dem Nachweis der Gespräche innerhalb der Jobcenter aus? Sind die auch nachweisbar?

Falls nicht, fertige Gesprächsnotizen an und schicke sie der Jobcenter zur Kenntnis. Bleiben sie unwidersprochen von dort, hast du zumindest etwas, womit du später einen Richter überzeugen kannst.

Besser ist es natürlich, alles, was man von der Jobcenter will, schriftlich zu beantragen. Oben drüber muß ich Großbuchstaben stehen: ANTRAG, sonst begreifen die es nicht. Ohne dieses Wort begreifen die nicht, dass man etwas von ihnen haben möchte. Sie glauben, man ist einfach mal so dort, um ein nettes Gespräch zu führen, weil man ansonsten niemanden hat. (Frisör ist zu teuer oder so.) :motz: :motz:
 
Ich könnte nun ja zig Sachen posten aber letztendlich hilft Dir das auch nicht weiter, danke jedenfalls für die ausführliche Beantwortung meiner Frage.

Es gibt ein BSG Urteil aus dem Jahr 1970, was im Jahr 2002 nochmals zitiert wurde, dahingehend also noch immer Gültigkeit besitzt, wie sich eine Staatsbediensteter gegenüber dem Bürger zu verhalten habe und wie er zu taktieren hat, dass der Bürger nicht benachteiligt wird.



„Nach der einhelligen Rechtssprechung der obersten Bundesgerichte muß die Auskunft, die eine Behörde dem Staatsbürger gibt, nicht nur richtig, sondern auch unmissverständlich sein, nämlich so klar und vollständig, dass der Empfänger entsprechend disponieren kann. Aufgrund der Fürsorge- und Betreuungspflicht hat der Beamte dem Staatsbürger, soweit er mit dessen Angelegenheiten befasst ist, zu helfen, um dass zu erreichen, was ihm zusteht oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünscht. Deshalb müssen Auskünfte eines Beamten richtig, eindeutig und vollständig sein, weil andernfalls bewirkt werden kann, dass der Empfänger der Auskunft über seine Rechte in einer Weise disponiert, die ihn benachteiligt. (vgl. hierzu BGH Urt. V. 27.4.1970 in MdR 1970, 746 und die dort aufgeführten Entscheidungen)

Den Beamten trifft sogar eine entsprechende Aufklärungs- und Belehrungspflicht, wenn er bei der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erkennt oder erkennen muß, dass ein Bürger mit der Behörde durch die Stellung eines Gesuches verbunden ist, Maßnahmen beabsichtigt, deren Unterlassung für ihn nachteilige Rechtsfolgen haben oder haben können (vgl. hierzu BGH Urt. Vom 17.09.1970 in BB 1970 279) Die Nichtbeachtung dieser Pflichten führt in der Regel zu einer Haftung der Behörde mit dem Ziel, dem Bürger keine rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile daraus erwachsen zu lassen, dass er zur Wahrung seiner Rechte im Vertrauen auf die Richtigkeit der behördlichen Auskunft notwendige Handlungen unterlassen hat, die er bei richtiger Auskunft vorgenommen hätte.“


In Deinem Fall halte ich es für taktisch klug Dir von einem Facharzt bestätigen zu lassen, dass sich die Situation für Deine gesundheitliche Lage negativ auswirkt und dahingehend eine Verschlechterung oder gar keine Chance auf Besserung Deiner gesundheitlichen Probleme. Du lässt also Deinen Gesundheistzustand festschreiben.

Zukünftig würde ich die Besuche bei der Jobcenter mit einem nicht verwandtem Zeugen machen......solche Aussagen wie das mit dem "bleibt der Mieter drauf sitzen" ist ein Anzeichen für eine vorsätzliche Handlung, die könnte man dann strafrechtlich bewerten *g*

Einem Mitarbeiter der Jobcenter machst Du nur Eindruck wenn Du ihn Dir selbst rausgreifst , ihn verantwortlich machst und gegen ihn persönlich vorgehst.

In kombination mit Deinen psychischen Problemen ist das aber ein wenig schwierig, denn oft werden diese Personen dann nicht so ganz ernst genommen und haben es gleich noch schwieriger.

Weiterhin würde ich nicht nach Nürnberg faxen sondern dort anrufen, mir die Durchwahl vom Weise seiner Sekretärin geben lassen und die dann nach Ihrer Faxdurchwahl fragen. Dort würde ich das hinfaxen - zu meinen Jobcenter Zeiten waren die Probleme immer binnen 24-48 Stunden wie gelöst ;-). Die Frau ist sehr nett und kennt die richtigen Ansprechpartner und drückt dann wenn es auch wichtig ist auf den dementsprechenden Knopf und lässt sich weiter berichten.

Man benötigt dazu aber auch eine gewisse Kommunikationsfreudigkeit und eben auch hieb- und stichhaltige Beweise für sein Begehren.
 
Herr Weise hat bei der Übernahme seines Amtes allen Erwerbslosen angeboten, ihre Probleme bei ihm persönlich vortragen zu können. Das sollte genutzt werden. Und Hoppel bestätigt ja, dass es geht.

In dem Auszug aus dem Urteil, dass Auskünfte, die eine Behörde einem Antragsteller gibt, macht mich schon wieder stutzig, dass von Behörde und Beamten die Rede ist.

Vielleicht verstehe ich jetzt auch, warum die Mitarbeiterin darüber so sauer war, als ich von der Jobcenter als einer Behörde gesprochen habe. Ich wurde sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Arbeitsgemeinschaft handelt.

Wenn da nun nicht mal Beamte, sondern nur Angestellte tätig sind, fühlen die sich womöglich nicht daran gebunden, umfassen, unmißverständlich und vollständig zu beraten. :dampf:

Wir sollten ihnen das beibringen. :motz: :motz:

Ich werde jetzt jedem meiner Anträge den Auszug, den Moppel hier eingestellt hat als mein Kleingedrucktes einfügen. :twisted:
 
die Sekretärin von Herrn Weise heißt im übrigen Frau Reuter.....und immer dran denken, so wie man in den Wald hineinschreit....ich denke wenn man berechtigte Anliegen ordentlich vorbringt, bleibt ihnen nichts anderes über als klein bei zugeben :mrgreen:
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten