Hallo
Ein Bekannter hatte dem Jobcenter, weil er wegen Krankheit zu einem Termin beim Jobcenter nicht kommen konnte,
das Antwortschreiben mit beigefügter AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zugeschickt, aus welchem ja hervorgeht,
daß er wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen kann.
Danach schrieb ihm das Jobcenter, daß er nun das ALG II um 10 % gekürzt bekomme, weil er angeblich "keinen wichtigen
Grund mitgeteilt hat, der ihn daran hindere, den Termin wahrzunehmen."
Er solle nun, falls er der erneuten "Einladung" nicht folgen könne, eine "Bescheinigung über Bettlägerigkeit" vorlegen.
Fragen :
Erwartet das Jobcenter eigentlich das man trotz Krankheit und AU zum Termin kommt ?
Reicht denn im Falle einer Krankheit eine AU des Arztes nicht mehr aus ? Muß man nun neuerdings dem Jobcenter im Falle
einer Krankheit jetzt immer eine "Bescheinigung über Bettlägerigkeit" vorlegen ?
Wie ist denn da eigentlich die genaue Gesetzeslage ?
Für Eure Hilfe vielen Dank im vorraus !!!
mfg
Ein Bekannter hatte dem Jobcenter, weil er wegen Krankheit zu einem Termin beim Jobcenter nicht kommen konnte,
das Antwortschreiben mit beigefügter AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zugeschickt, aus welchem ja hervorgeht,
daß er wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen kann.
Danach schrieb ihm das Jobcenter, daß er nun das ALG II um 10 % gekürzt bekomme, weil er angeblich "keinen wichtigen
Grund mitgeteilt hat, der ihn daran hindere, den Termin wahrzunehmen."
Er solle nun, falls er der erneuten "Einladung" nicht folgen könne, eine "Bescheinigung über Bettlägerigkeit" vorlegen.
Fragen :
Erwartet das Jobcenter eigentlich das man trotz Krankheit und AU zum Termin kommt ?
Reicht denn im Falle einer Krankheit eine AU des Arztes nicht mehr aus ? Muß man nun neuerdings dem Jobcenter im Falle
einer Krankheit jetzt immer eine "Bescheinigung über Bettlägerigkeit" vorlegen ?
Wie ist denn da eigentlich die genaue Gesetzeslage ?
Für Eure Hilfe vielen Dank im vorraus !!!
mfg