FanOfPaolo
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Hallo zusammen,
ich habe heute einen Brief vom Jobcenter bekommen, zwecks einer Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung.
Es geht in dem Brief um etwa 265€ Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr, die erst Mitte diesem Jahres angegeben worden ist.
Leider bin ich vorher nicht dazu gekommen und habe die Betriebskostenabrechnung auch erst etwa 6 Monate später vom Vermieter bekommen, als sonst.
Im Endeffekt wird mir im September 2020 Geld bei der Miete gekürzt und das Guthaben wird eingefordert, für mich alles verständlich und nachvollziehbar.
Auf die vorherige Anhörung hatte ich reagiert, meinen Fehler zugegeben und geschrieben, dass es mir Leid tut und ich selbstverständlich zahlen will.
Leider ist mir dies in den letzten 3 Jahren aber bereits zum 2. Mal passiert, beim 1. Mal gab es zum Glück eine Verwarnung ohne Geldbuße.
Meine Frage ist nun, was wird es diesesmal werden? Ein Geldstrafe (Ordnungswiedrigkeit), eine Geldstrafe (Strafverfahren) oder eine Haftstrafe (Strafverfahren)?
Mich da irgendwie rauszureden, macht ja nun nicht wirklich Sinn. Was meint Ihr? Danke für alle Antworten.
ich habe heute einen Brief vom Jobcenter bekommen, zwecks einer Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung.
Es geht in dem Brief um etwa 265€ Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr, die erst Mitte diesem Jahres angegeben worden ist.
Leider bin ich vorher nicht dazu gekommen und habe die Betriebskostenabrechnung auch erst etwa 6 Monate später vom Vermieter bekommen, als sonst.
Im Endeffekt wird mir im September 2020 Geld bei der Miete gekürzt und das Guthaben wird eingefordert, für mich alles verständlich und nachvollziehbar.
Auf die vorherige Anhörung hatte ich reagiert, meinen Fehler zugegeben und geschrieben, dass es mir Leid tut und ich selbstverständlich zahlen will.
Leider ist mir dies in den letzten 3 Jahren aber bereits zum 2. Mal passiert, beim 1. Mal gab es zum Glück eine Verwarnung ohne Geldbuße.
Meine Frage ist nun, was wird es diesesmal werden? Ein Geldstrafe (Ordnungswiedrigkeit), eine Geldstrafe (Strafverfahren) oder eine Haftstrafe (Strafverfahren)?
Mich da irgendwie rauszureden, macht ja nun nicht wirklich Sinn. Was meint Ihr? Danke für alle Antworten.