Guten Morgen.
Ich habe am 17.10.17 folgendes Schreiben der Arge erhalten. (auszugsweise)
Das Jobcenter möchte also nach fast einem Jahr plötzlich Geld von mir zurück, welches im Oktober 2016 bei mir angerechnet wurde.
Und das obwohl ich in mehreren Monaten danach bereits Bewilligungsbescheide, etc erhalten habe.
Brauchen die so dringend Geld?
Wie begründe ich hier den Widerspruch ?
Ich habe am 17.10.17 folgendes Schreiben der Arge erhalten. (auszugsweise)
Sehr geehrte Frau ..
Sie haben einmaliges Einkommen erzielt.
1. Aufhebung
Die Entscheidung der Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hebe ich für sie wie folgt auf:
Zeitraum: 01.10.2016] - 31.10.2016
Bewilligung (B) / Änderung (Ä) vom: 28.10.2015 (B) 05.08.2016 (Ä)
Leistungsart: Regelbedarf Alg II, Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Beitrag (bisher) 404,00 / 584,17
Betrag (neu) 0,00 / 508,21
Aufhebungssumme: 479,96
Aufhebung ganz/teilweise: teilweise
Sie haben am 07.September 2016 einmalig Einnahme aus der Kontoauflösung ihrer Mutter in Höhe von ... erhalten.
Von dieser Einnahme können Ausgaben für Grabkosten usw. gemäß ihren Ausgaben in Höhe von 535,97 € anerkannt und abgesetzt werden. Somit verbleibt noch eine Einnahme in Höhe von .. .
Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen (§11 Absatz 3 Satz 1 SGBII ). Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ... (usw)
Durch die Berücksichtung von Erbe in Höhe von [xx] als einmalige Einnahme in einem Monat würde der Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII im Monat Oktober 2016 entfallen.
Stattdessen ist daher der von [xx] über den Zeitraum von 1.Oktober 2016 bis zum 31.März 2017 aufzuteilen und monatlich mit einem Teilbetrag in Höhe von [YY] als Einkommen anzurechnen.
Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie in geringerer Höhe beziehungsweise nicht hilfebedürftig (§9 in Verbindung mit §11 SGBII )
Die Einzelheiten der Berechnung können sie dem beigefügten Berechnungsbogen entnehmen.
Bitte beachten sie das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII erst nach erneuter Antragsstellung gewährt werden können.
Auf meine Anhörung vom 20. Oktober 2016 haben sie nicht geantwortet. Daher habe ich nach Aktenlage entschieden.
Die Entscheidung ist wegen Erzielung von Einkommen aufzuheben (§40 Absatz 2 Nummer 3 SGBII in Verbindung mit § 330 Absatz 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit §48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB X)
Bei Ihnen ist Einkommen anzurechnen. Dies hat zum Wegfall beziehungsweise zur Minderung ihres Anspruches geführt. Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt (bla). Hierbei kommt es nicht auf persönliches Verschulden an.
2. Erstattung
Die überbezahlten Leistungen sind von Ihnen zu erstatten, da sie aufgehoben worden sind (§50 Absatz 1 SGB X). Die Berechnung des Betrages entnehmen sie bitte aus der oben genannten Tabelle.
3. Einziehung
Ihr Erstattungsbetrag in Höhe von 479,96€ ist wie folgt bis zum 4.November 2017 Angabe des persönlichen Verwendungszwecks ..
Das Jobcenter möchte also nach fast einem Jahr plötzlich Geld von mir zurück, welches im Oktober 2016 bei mir angerechnet wurde.
Und das obwohl ich in mehreren Monaten danach bereits Bewilligungsbescheide, etc erhalten habe.
Brauchen die so dringend Geld?
Wie begründe ich hier den Widerspruch ?