HermineL
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Hallo,
Bekannter (52) hat heute seinen Bescheid zum beantragten Grad der Behinderung bekommen. Das ganze ist in meinen Augen wohl eine Verdummbeutelung aber ich höre lieber mal was Ihr dazu sagt.
Anerkannt wurde ein Grad der Behinderung von 30. Bescheid erging nach Abgabe der Befunde innerhalb von 1 Woche.
Folgende Funktionseinschränkungen wurden zu Grunde gelegt:
"Anmerkung zu diesen 4 Punkten:
1. hier handelt es sich um eine dauerhafte Migräne mit visueller Beeinträchtigung
2. Mittelgradige rezidivierende Depression mit chronischen Verlauf.Erkrankung seit über 3 Jahren
3. Arterielle Verschlusskrankheit mit einer Laufstrecke von unter 200 Meter
4. Chronische Hypertonie, Durchblutungsstörung des Herzens sowie eine Mitralinsuffizienz"
Anmerkung zu diesen Punkten:
1. Adipositas aktueller BMI von 36,8 .Bedingt überwiegend durch die Einnahme von Antidepressiva bei chronischer Depression(zuletzt festgestellt im Dezember 17 während einer Reha)
2. Knie 1: Gonarthrose. Knorpelschäden am Kniegelenk beidseitig. Hier handelt es sich um Chondropathie medial femorotibial Gleitlager Grad III in Höhe der Belastungszone sowie retropatellare chondropathie Grad III des medialen Patellarand. Festgestellt per MRT in 2015 unoperiert und degenerativ.
Knie 2: Gonarthrose. Mukoide degeneration im innenmeniskushinterhorn Grad II. Festgestellt in 2015 unoperiert
3. Piriformis-Syndrom. Schmerzbehandlung mit Tilidin. Lumboischialgie. Festgestellt 2016
4. Schulter-Arm-Syndrom mit degenerativer Schädigung der Supraspinatussehne. Festgestellt 2013
5. Carpaltunnelsyndrom beideiseitig. Operiert. Einseitig wiederkehrend. Festgestellt 2016
6. Arthrose der Facettengelenke in Höhe LWK 4/5 und 5 SWK 1.Festgestellt 2015
Bandscheiben Prolaps C5/6. Bandscheiben Protrusion C6/7. Cervicobrachialgie C6. Festgestellt 2014
Alle Befunde wurden vorgelegt. Zudem der Entlassungsbericht der med. Reha aus dem November 2017 in der obengenannte Diagnosen überwiegend bestätigt worden sowie noch um eine Atemnot bei Belastung erweitert wurde.
Antragsteller ist mit einer Unterbrechung von einem halben Jahr seit Oktober 2013 Arbeitsunfähig geschrieben und wurde im November als arbeitsunfähig sowie dauerhaft Arbeitsunfähig im Bezugsberuf und auf dem allgmeinen Arbeitsmarkt mit über 6 Stunden nach erfolgter Anpassungsmassnahme entlassen. Derzeit "denkt" die DRV über eine EMR Rente oder LTA nach hat aber noch nicht entschieden.
Auf Rückfrage bestätigte das Amt das die nicht anerkannten Erkrankungen nur deswegen nicht anerkannt wurden weil die Befunde älter als ein Jahr sind und somit kein Nachweis der Erkrankungen vorliegen würde. Ich denke es ist unmöglich für alle Erkrankungen Befunde vorzulegen die neuer als 12 Monate sind da es sich hier auch bei insgesamt um 6 Diagnosen mit MRT handelt. Diese mit neuerem Datum herbeizubringen ist schon unter dem Aspekt wer diese Untersuchungen zahlen soll unmöglich. Die Krankenkasse wird sich hier mit Sicherheit querstellen. Auch ist mir keine Rechtsgrundlage dafür bekannt.
Meine Frage wäre jetzt hierzu ob es Sinn macht dagegen in Widerspruch zu gehen und wenn ja wie man das Ganze am besten begründen Kann.
Bekannter (52) hat heute seinen Bescheid zum beantragten Grad der Behinderung bekommen. Das ganze ist in meinen Augen wohl eine Verdummbeutelung aber ich höre lieber mal was Ihr dazu sagt.
Anerkannt wurde ein Grad der Behinderung von 30. Bescheid erging nach Abgabe der Befunde innerhalb von 1 Woche.
Folgende Funktionseinschränkungen wurden zu Grunde gelegt:
1. Migräne
2. seelische Störung
3. Arterielle Verschlusskrankheit eines Beines
4. Durchblutungsstörungen des Herzens, Bluthochdruck
"Anmerkung zu diesen 4 Punkten:
1. hier handelt es sich um eine dauerhafte Migräne mit visueller Beeinträchtigung
2. Mittelgradige rezidivierende Depression mit chronischen Verlauf.Erkrankung seit über 3 Jahren
3. Arterielle Verschlusskrankheit mit einer Laufstrecke von unter 200 Meter
4. Chronische Hypertonie, Durchblutungsstörung des Herzens sowie eine Mitralinsuffizienz"
Die von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen
1. Adipositas
2. Knorpelschäden am Kniegelenk beidseitig
3. Piriformis-Syndrom
4. Bewegungseinschränkung des Schultergelenks einseitig
5. Mittelnervdruckschädigung beidseits (Carpaltunnelsyndrom)
6. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule
stellen keine Funktionsbeeinträchtigungen dar, die eine Auswirkung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, weil der gesetzliche Mindestgrad von 10 nicht erreicht wird oder kein Nachweis in den beigezogenen medizinischen Unterlagen vorliegt.
Anmerkung zu diesen Punkten:
1. Adipositas aktueller BMI von 36,8 .Bedingt überwiegend durch die Einnahme von Antidepressiva bei chronischer Depression(zuletzt festgestellt im Dezember 17 während einer Reha)
2. Knie 1: Gonarthrose. Knorpelschäden am Kniegelenk beidseitig. Hier handelt es sich um Chondropathie medial femorotibial Gleitlager Grad III in Höhe der Belastungszone sowie retropatellare chondropathie Grad III des medialen Patellarand. Festgestellt per MRT in 2015 unoperiert und degenerativ.
Knie 2: Gonarthrose. Mukoide degeneration im innenmeniskushinterhorn Grad II. Festgestellt in 2015 unoperiert
3. Piriformis-Syndrom. Schmerzbehandlung mit Tilidin. Lumboischialgie. Festgestellt 2016
4. Schulter-Arm-Syndrom mit degenerativer Schädigung der Supraspinatussehne. Festgestellt 2013
5. Carpaltunnelsyndrom beideiseitig. Operiert. Einseitig wiederkehrend. Festgestellt 2016
6. Arthrose der Facettengelenke in Höhe LWK 4/5 und 5 SWK 1.Festgestellt 2015
Bandscheiben Prolaps C5/6. Bandscheiben Protrusion C6/7. Cervicobrachialgie C6. Festgestellt 2014
Alle Befunde wurden vorgelegt. Zudem der Entlassungsbericht der med. Reha aus dem November 2017 in der obengenannte Diagnosen überwiegend bestätigt worden sowie noch um eine Atemnot bei Belastung erweitert wurde.
Antragsteller ist mit einer Unterbrechung von einem halben Jahr seit Oktober 2013 Arbeitsunfähig geschrieben und wurde im November als arbeitsunfähig sowie dauerhaft Arbeitsunfähig im Bezugsberuf und auf dem allgmeinen Arbeitsmarkt mit über 6 Stunden nach erfolgter Anpassungsmassnahme entlassen. Derzeit "denkt" die DRV über eine EMR Rente oder LTA nach hat aber noch nicht entschieden.
Auf Rückfrage bestätigte das Amt das die nicht anerkannten Erkrankungen nur deswegen nicht anerkannt wurden weil die Befunde älter als ein Jahr sind und somit kein Nachweis der Erkrankungen vorliegen würde. Ich denke es ist unmöglich für alle Erkrankungen Befunde vorzulegen die neuer als 12 Monate sind da es sich hier auch bei insgesamt um 6 Diagnosen mit MRT handelt. Diese mit neuerem Datum herbeizubringen ist schon unter dem Aspekt wer diese Untersuchungen zahlen soll unmöglich. Die Krankenkasse wird sich hier mit Sicherheit querstellen. Auch ist mir keine Rechtsgrundlage dafür bekannt.
Meine Frage wäre jetzt hierzu ob es Sinn macht dagegen in Widerspruch zu gehen und wenn ja wie man das Ganze am besten begründen Kann.