schokopudel
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Hallo ihr Lieben,
es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte, die seit Mai ALG1 erhält.
Den genauen Sachverhalt kenne ich nicht, aber ich versuche mal, so gut es geht, zu beschreiben, was sie gerne wissen möchte.
Folgendes:
Die Bekannte war bis März noch berufstätig und wurde dann zum April hin gekündigt, worauf sie auch gleich ALG1 beantrage, was dann auch genehmigt, und seitdem gezahlt wurde.
Während ihres Arbeitsverhältnisses kaufte sie sich einen PC auf Raten. Den Einkaufswert weiß ich nicht, jedoch beläuft sich die derzeitige Forderung auf knapp 2000€. Diesen PC hat sie damals mit knappen 150€ beim Gläubiger abbezahlt.
Was danach kam, weiß ich nicht, aber sie muss wohl eine zeitlang nichts gezahlt haben, oder es vergessen, oder, oder...jedenfalls landete die Sache beim Inkasso.
Mit denen wollte sie eine Ratenzahlung von 50€ vereinbaren und hatte schon zwei Raten überwiesen. Nun hatte sie aber heute ein Schreiben von denen erhalten, in welchem stand, dass das Inkasso nur Raten ab mindestens 300€ akzeptiert und diese nur gesenkt werden können, wenn sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid zusendet.
Nun möchte sie gerne wissen, ob das den rechtens ist und wie das Verfahren weiter gehen würde, falls das Inkasso die Ratenzahlung ablehnt. Sie möchte denen gerne zwei Kontoauszüge zukommen lassen, worauf man den ALG Bezug einsehen kann, aber aus Datenschutzgründen keinen Bescheid. Ist das so erlaubt?
Desweiteren drohte das Inkasso wohl mit Mahnbescheid, da sie aber bereit ist zu zahlen, aber eben nicht mehr als 50€ aufbringen kann, möchte sie auch wissen, was sie tun kann, falls es dazu kommen sollte und wie man sich da wehren kann (<- sie ist ja so gesehen zahlungswillig).
Ich hoffe ich habe es so gut es geht rübergebracht und das jmd eine Antwort weiß.
es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte, die seit Mai ALG1 erhält.
Den genauen Sachverhalt kenne ich nicht, aber ich versuche mal, so gut es geht, zu beschreiben, was sie gerne wissen möchte.
Folgendes:
Die Bekannte war bis März noch berufstätig und wurde dann zum April hin gekündigt, worauf sie auch gleich ALG1 beantrage, was dann auch genehmigt, und seitdem gezahlt wurde.
Während ihres Arbeitsverhältnisses kaufte sie sich einen PC auf Raten. Den Einkaufswert weiß ich nicht, jedoch beläuft sich die derzeitige Forderung auf knapp 2000€. Diesen PC hat sie damals mit knappen 150€ beim Gläubiger abbezahlt.
Was danach kam, weiß ich nicht, aber sie muss wohl eine zeitlang nichts gezahlt haben, oder es vergessen, oder, oder...jedenfalls landete die Sache beim Inkasso.
Mit denen wollte sie eine Ratenzahlung von 50€ vereinbaren und hatte schon zwei Raten überwiesen. Nun hatte sie aber heute ein Schreiben von denen erhalten, in welchem stand, dass das Inkasso nur Raten ab mindestens 300€ akzeptiert und diese nur gesenkt werden können, wenn sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid zusendet.
Nun möchte sie gerne wissen, ob das den rechtens ist und wie das Verfahren weiter gehen würde, falls das Inkasso die Ratenzahlung ablehnt. Sie möchte denen gerne zwei Kontoauszüge zukommen lassen, worauf man den ALG Bezug einsehen kann, aber aus Datenschutzgründen keinen Bescheid. Ist das so erlaubt?
Desweiteren drohte das Inkasso wohl mit Mahnbescheid, da sie aber bereit ist zu zahlen, aber eben nicht mehr als 50€ aufbringen kann, möchte sie auch wissen, was sie tun kann, falls es dazu kommen sollte und wie man sich da wehren kann (<- sie ist ja so gesehen zahlungswillig).
Ich hoffe ich habe es so gut es geht rübergebracht und das jmd eine Antwort weiß.