Bescheid bekommen - Bareinzahlung vom ALG2 abgezogen

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Rübenacker

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Nun habe ich meinen ALG2 Bescheid (Erstantrag) bekommen. Beantragt ab november. Kontoauszüge wurden bis 01. Nov eingereicht, nun erhielt ich aber am 16. Nov ein Schreiben vom JC das man noch Auszüge bis laufend bis 16. Nov bräuchte. Die habe ich denen auch geschickt. Nun habe ich am 12. Nov aber eine Bareinzahlung vorgenommen von 1000 EUR, Gesamtkontostand damals: 1012 EUR. Nun hat man jedoch genau diese 1000 EUR als Einkommen angerechnet = Kein Geld für Nov. Nur dies war ja kein Einkommen, das war Bargeld was ich noch zusammenkratzen konnte um zu vermeide das dass Konto ins Minus geht und ein paar Einkäufe tätigen zu können.

Ist dies rechtens so oder mit welcher Begründug kann ich Widerspruch einlegen?
 

Admin2

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Ja Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen.
Schreib das das kein Einkommen war sondern Vermögen um die kommenden Lastschriften abzudecken.

Halt, halt, halt...

"Vermögen" ist nur das, was bei Antragstellung nachweislich bereits in deinem Besitz ist. Wenn Geld erst im Zeitraum einer Antragstellung auf das Konto eines Antragstellers eingezahlt wurde ist es erstmal ein Zufluß. Kann man nun die Abhebung von einem eigenen (Spar)konto nachweisen und wurde dieses bei Antragstellung angegeben, dann kann mit Vermögen argumentiert werden. :popcorn:

Habe ich mir Geld geliehen und das auf mein Konto eingezahlt ist auch das als "bereite Mittel" und Zufluß im Leistungszeitraum anzusehen was daher angerechnet wird. Dass ich dadurch Schulden habe ist unerheblich da das SGB nicht zur Schuldentilgung dient. (Von bestimmten Umständen bei Selbstständigen einmal abgesehen...)
 

Fabiola

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Habe ich mir Geld geliehen und das auf mein Konto eingezahlt ist auch das als "bereite Mittel" und Zufluß im Leistungszeitraum anzusehen was daher angerechnet wird.
Wenn sich TE Geld geliehen hat um den Zeitraum bis zur ersten AlgII-Zahlung zu überbrücken und dies durch einen Darlehensvertrag (mit entsprechenden Rückzahlungsmodalitäten - z.B. Laufzeit, Ratenhöhe) belegen kann, dürfte es doch eigentlich nicht als Zufluss gelten.
 
E

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Die Frage ist, ob bei Antragstellung das "Vermögen" angegeben wurde. Sicher kann ich 1000€ unterm Kopfkissen gelegt haben, für schlechte Zeiten. Ob der SB das glaubt, ist sein Problem.

Vermögensumwandlung kann ich auch geltend machen, wenn ich etwas verkauft habe, das mir gehörte und nach §12 nicht als Vermögen zu breücksichtigen war (§ 12 SGB 2 - Einzelnorm).

Was passiert, wenn ich im Antrag "vergessen" habe meinen "Grundfreibetrag" anzugeben, kann ja passieren im Eifer des Gefechtes, wüsste ich allerdings gar nicht. Wäre ja normalerweise kein Betrug, weil dieses Vermögen sowieso "meins" wäre.*Wo ist der FA?* :idea:
 

Matt45

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Kurz vor Weihnachten muß ich ein wenig "schimpfen".

Warum lese ich immer wieder von Bareinzahlungen bei einem ALG2 Empfänger?

Warum auch meistens immer hohe Beträge(1000,- ist für mich sehr sehr viel Geld)?

Natürlich kann jeder Geld einzahlen, aber das Ergebnis bei einer Überprüfung vom JC sollte doch mittlerweile bekannt sein.
Man ist immer in Erklärungsnot!

Ohne Angaben im Antrag(dann auch noch Erstantrag) oder Verkauf(mit Vertrag oder Belege) wird die Glaubhaft sehr "dünn" werden.

Würde mich wundern, wenn das JC es anders sieht.

Aus meiner Sicht sehe ich die Aktuelle "Sachlage" so.

Zumindest sollte sich der Fragensteller darauf einstellen.
Leider.
 

Rübenacker

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Den Antrag habe ich am 03. November gestellt. Und auch Kontoauszüge bis dahin eingereicht. Dann bekam ich am 10 Dezember ein schreiben wo das JC nun noch Kontoauszüge vom 03.11 bis 10.12 haben wollte. Blöderweise habe ich in diesen Zeitraum die Einzahlung getätigt, weil ich nicht damit gerechnet habe das da noch was kommt. Die Einzahlung war auch notwendig da nur noch 12 Eur drauf waren und durch die Abrechnung der Kreditkarte dieses dann bei rund 200 Eur im minus gewesen wären.

Ist es besser zu argumentieren dass man ein privates Darlehen erhalten hat um genau obrigen Fall zu vermeiden oder ist es besser zu behaupten dass dies noch Gehalt war vom letzten Monat der Arbeit? Das Gehalt wurde in Bar ausgezahlt, dem JC liegen diese Nachweise auch vor.
 

Annie

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Ist es besser zu argumentieren dass man ein privates Darlehen erhalten hat um genau obrigen Fall zu vermeiden oder ist es besser zu behaupten dass dies noch Gehalt war vom letzten Monat der Arbeit?

Wenn du schon so eine Frage stellst trifft wohl keins von beidem zu.

Aber ne Kreditkarte und mal eben 1000 EUR Bargeld "zusammenkratzen". :icon_klatsch:
 
Z

ZarMod

Gast
Ist es besser zu argumentieren dass man ein privates Darlehen erhalten hat um genau obrigen Fall zu vermeiden oder ist es besser zu behaupten...
Es geht nicht um´s Argumentieren oder Behaupten, sondern einzig um den Nachweis.
Als LE sollte man wissen, daß jeder Zufluß lückenlos nachzuweisen ist, sonst gilt er als anrechenbar.
Siehe dazu auch im Leitfaden unter der Überschrift ► Umgang mit Vermögen und Einkommen. :icon_wink:
 
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