Guten Abend,
ich hätte zwei relativ allgemeine und eine etwas kompliziertere Frage und würde mich freuen eure Meinungen bzw. konkrete Antworten hierzu zu lesen. Vielen Dank in jedem Fall für's Reinschauen
Nehmen wir folgende Ausgangssituation an: eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus zwei Personen, eine Person ist erwerbstätig, die andere nicht. Die erwerbstätige Person besitzt einen Schwerbehinderten Ausweis (GdB 90%) und betreibt neben einer nichtselbständigen Beschäftigung einen Gewerbebetrieb.
Hierzu meine Fragen (diese bauen nicht direkt aufeinander auf):
1. Kann die eine Person die andere Person im Rahmen des Gewerbebetriebes anstellen (beispielsweise als geringfügige Beschäftigung über Minijob-Zentrale ggf. auch über 450,00 Euro)?
2. Kann die eine Person die andere Person als Assistenzkraft (Arbeitsplatzassistenz) beschäftigen (wobei die schwerbehinderte Person natürlich gerne einen Werbungskostenabzug geltend machen würde)?
3. Eine Person in einer (vom JobCenter unterstellten) Bedarfsgemeinschaft arbeitet nicht, es wurde eine Kostenbeteiligungsvereinbarung geschlossen und die arbeitende Person hat die hälftige Miete der anderen Person in der Vergangenheit auf Darlehensbasis übernommen. Kann die bis dahin nicht arbeitende Person diese Schulden "abarbeiten" oder würde ein zunächst geschuldeter jedoch nicht ausbezahlter sondern sofort verrechneter Lohn zunächst als zugeflossen gelten?
Vielen lieben Dank für eure Zeit!
ich hätte zwei relativ allgemeine und eine etwas kompliziertere Frage und würde mich freuen eure Meinungen bzw. konkrete Antworten hierzu zu lesen. Vielen Dank in jedem Fall für's Reinschauen
Nehmen wir folgende Ausgangssituation an: eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus zwei Personen, eine Person ist erwerbstätig, die andere nicht. Die erwerbstätige Person besitzt einen Schwerbehinderten Ausweis (GdB 90%) und betreibt neben einer nichtselbständigen Beschäftigung einen Gewerbebetrieb.
Hierzu meine Fragen (diese bauen nicht direkt aufeinander auf):
1. Kann die eine Person die andere Person im Rahmen des Gewerbebetriebes anstellen (beispielsweise als geringfügige Beschäftigung über Minijob-Zentrale ggf. auch über 450,00 Euro)?
2. Kann die eine Person die andere Person als Assistenzkraft (Arbeitsplatzassistenz) beschäftigen (wobei die schwerbehinderte Person natürlich gerne einen Werbungskostenabzug geltend machen würde)?
3. Eine Person in einer (vom JobCenter unterstellten) Bedarfsgemeinschaft arbeitet nicht, es wurde eine Kostenbeteiligungsvereinbarung geschlossen und die arbeitende Person hat die hälftige Miete der anderen Person in der Vergangenheit auf Darlehensbasis übernommen. Kann die bis dahin nicht arbeitende Person diese Schulden "abarbeiten" oder würde ein zunächst geschuldeter jedoch nicht ausbezahlter sondern sofort verrechneter Lohn zunächst als zugeflossen gelten?
Vielen lieben Dank für eure Zeit!