hallo liebe Forengemeinde.. 
muss jetzt doch einen eigenen Beitrag aufmachen, da ich mit der ganzen Informationsflut etc. überfordert bin, habe mich aber gut reingelesen und bereite mich auch langsam vor. Versuche mich im Beitrag kurz und knapp zu fassen
wäre dankbar für Hilfe.
Bin noch Vollzeit berufstätig in der Altenpflege und würde gerne aufgrund vieler Probleme (gesundheitliche etc., die ich aber erst Mal bei der Agentur für Arbeit nicht erwähnen möchte, um keine Probleme zu bekommen) mich langsam aus dem Beruf zurück ziehen.
Habe eine Weiterbildung gefunden (die AfA unterstützt den Bildungsträger mit einem Bildungsgutschein) für Pflegesachverständigen / Pflegeberater die mich wirklich sehr anspricht, diese wäre berufsbegleitend. Würde es natürlich dann noch so lange mit der Altenpflege durchziehen und meinen Stellenumfang reduzieren.
Meine Fragen sind:
Muss ich der Arbeitsagentur offene Stellen vorweisen, sprich dass ich später Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, auch wenn ich NICHT arbeitssuchend bin und die Weiterbildung berufsbegleitend durchführe?
Ist das richtig, wenn ich doch (was ich erst Mal nicht vor habe...) gesundheitliche Gründe -psychische?- benenne um aus der Altenpflege auszusteigen, dass man mir Weiterbildungen in sozialen Bereichen verwehrt?
Ist das richtig, wenn gesundheitliche Einschränkungen/Krankheiten egal welcher Form vorliegen, sei es psychischer/physischer Herkunft, dass die RVA ("Teilhabe am Arbeitsleben") für die Betroffenen zuständig ist und nicht mehr AfA?
vielen Dank für Eure Hilfe

muss jetzt doch einen eigenen Beitrag aufmachen, da ich mit der ganzen Informationsflut etc. überfordert bin, habe mich aber gut reingelesen und bereite mich auch langsam vor. Versuche mich im Beitrag kurz und knapp zu fassen
Bin noch Vollzeit berufstätig in der Altenpflege und würde gerne aufgrund vieler Probleme (gesundheitliche etc., die ich aber erst Mal bei der Agentur für Arbeit nicht erwähnen möchte, um keine Probleme zu bekommen) mich langsam aus dem Beruf zurück ziehen.
Habe eine Weiterbildung gefunden (die AfA unterstützt den Bildungsträger mit einem Bildungsgutschein) für Pflegesachverständigen / Pflegeberater die mich wirklich sehr anspricht, diese wäre berufsbegleitend. Würde es natürlich dann noch so lange mit der Altenpflege durchziehen und meinen Stellenumfang reduzieren.
Meine Fragen sind:
Muss ich der Arbeitsagentur offene Stellen vorweisen, sprich dass ich später Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, auch wenn ich NICHT arbeitssuchend bin und die Weiterbildung berufsbegleitend durchführe?
Ist das richtig, wenn ich doch (was ich erst Mal nicht vor habe...) gesundheitliche Gründe -psychische?- benenne um aus der Altenpflege auszusteigen, dass man mir Weiterbildungen in sozialen Bereichen verwehrt?
Ist das richtig, wenn gesundheitliche Einschränkungen/Krankheiten egal welcher Form vorliegen, sei es psychischer/physischer Herkunft, dass die RVA ("Teilhabe am Arbeitsleben") für die Betroffenen zuständig ist und nicht mehr AfA?
vielen Dank für Eure Hilfe