Hallo Techniker,
Ich muss 3 Jahre und 1 Monat überbrücken. Davon sind 24 Monate, wenn ich keine Sperre bekomme, relativ sicher.
Du wirst aber garantiert eine Sperre bekommen, wenn du deinen (relativ) sicheren Arbeitsplatz nach so vielen Jahren (mit 60 +) ohne zwingenden Grund (meist nur nachweislich gesundheitlicher Art bei der
AfA akzeptiert) freiwillig aufgeben willst.
Das bedeutet dann 12 Wochen Sperre und zusätzlich auch Abzug von 12 Wochen aus deinem
ALGI -Anspruch.
Das mit dem Krankengeld würde ich nur solange ausnutzen wie es geht.
Dann dürfte es auch für die
AfA an den nachweislichen gesundheitlichen Gründen fehlen, die dir auch ein Arzt bescheinigen müsste (
OK, eine Bescheinigung hast du aktuell schon schreibst du, aber darauf alleine verlässt sich die
AfA in der Regel
NICHT 
) und dann vom
ÄD der
AfA überprüft wird ...
Ich bin nicht so gebrechlich (Gott sei Dank), dass ich die 78 Wochen ausschöpfen könnte.
Das ist natürlich ein Glück für dich, wird die
AfA aber erst recht nicht überzeugen können, dass du deine Arbeit ohne wirkliche gesundheitliche "Not" selbst aufgegeben hast, um dich schon mal auf die (angeblich) ungekürzte Altersrente vorzubereiten.
Aber mein Arzt würde da schon ein Stück weit mitspielen, wir haben uns darüber unterhalten. Die von mir angedachten 3 Monate sind allerdings vermutlich auch zu optimistisch, aber je länger, umso besser.
Wie schon erwähnt wurde, möchten auch die
KK inzwischen nicht mehr gerne (und schon gar icht längere Zeit) Krankengeld zahlen, wenn es nicht erforderlich scheint und besonders nach einem Arbeitsplatz-Verlust (auf welche Weise auch immer) sieht sie meist schnell die
AfA zuständig.
Versteh das bitte nicht falsch, aber hier sind genug User die damit schon so ihre Erfahrungen machen mussten, obwohl sie ernsthaft krank gewesen sind und wirklich nicht (mehr) arbeiten konnten.
Die angeblich "Abschlagfreie Rente" nach (mindestens) 45 Arbeitsjahren ist auch eine "Mogelpackung", denn der Betrag (in deiner Renten-Auskunft vermutlich angegeben) wurde darin unverbindlich "hochgerechnet" unter der Bedingung, dass du bis 65 + X Monate weiter arbeitest und die gleichen Beiträge zahlen wirst wie in den letzten 5 Jahren zuvor.
Das entfällt ja wenn du kein Arbeitseinkommen mehr haben wirst spätestens ab 09/2018 sondern nur noch Lohnersatz-Leistungen oder sogar zeitweise gar kein Einkommen.
Dazu gehe ich noch mal in deinen Erstbeitrag zurück ...
- Jan.18 Aufsuchen der
Afa und Ankündigung der Arbeitsaufgabe.
Wozu soll das gut sein, die
AfA interessiert das nicht, ehe du
KEINE Tatsachen geschaffen hast, man wird dir höchstens davon abraten ... weil die Aussichten andere Arbeit für dich zu finden (mit Ü 60) schlecht sein werden.
Mag dir persönlich egal sein bei deiner Planung aber du musst der Arbeits-Vermittlung (aktiv) zur Verfügung stehen, sonst hast du keinen Anspruch auf
ALGI = Bewerbungen / Meldetermine / Nachweise und vielleicht sogar viele (wenn auch unpassende) Vermittlungs-Vorschläge erwarten dich.
Oder auch eine spannende "Senioren-Betreuungs-Maßnahme", damit du wenigstens mal aus der Statistik kommst ...
- Feb.18 Fristgemäße Kündigung/Aufhebungsvertrag zum 30.09.18.
Warum ein Aufhebungsvertrag, erhoffst du dir noch eine Abfindung wenn du freiwillig gehen willst ???
Du solltest noch deinen Urlaub einplanen und nehmen, eine Abgeltung gibt es nur wenn man den Urlaub wegen Krankheit bis zum Ende des Arbeitsvertrages nicht mehr nehmen konnte.
Diese Urlaubsabgeltung wird dann aber auf den
ALGI - Beginn "angerechnet" und bis dahin muss man davon leben (und die Krankenversicherung selbst bezahlen).
Eine Abfindung wird auch angerechnet, wenn es keine betrieblichen Gründe dafür gegeben hat und sonst eine Entlassung erfolgt wäre.
Bei der
AfA brauchst du dich gesetzlich erst 3 Monate
VOR dem Ende deines Arbeitsvertrages als "
ArbeitSuchend" melden, also frühestens Ende Juni 2018 wenn dein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2018 enden wird.
Ab diesem Zeitpunkt wird man dann bereits versuchen dich "nahtlos" in eine neue Stelle zu bekommen, um möglichst kein
ALGI erst zahlen zu müssen.
Meldest du dich nicht rechtzeitig "Arbeitsuchend" bekommst du 1 Woche
ALGI -Sperre ...
Zum 01.10.2018 wäre dann die persönliche Meldung als "Arbeits
LOS" fällig, um den Antrag auf
ALGI zu stellen, sofern du dann nicht gerade
AU geschrieben bist ...
- Sep.18 In der letzten Sep.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie
möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld.
Zunächst hat dein
AG noch Lohnfortzahlung zu leisten, bis dein Arbeitsvertrag dann beendet ist, erst dann ist die
KK mit Krankengeld zuständig und weiß auch direkt Bescheid, dass du nun Arbeitslos bist, ehe dich der
AG überhaupt abgemeldet hat.
AfA darüber informieren, dass ich mich nach Ende der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden werde.
Umgekehrt, du meldest dich arbeitslos und teilst gleichzeitig mit, dass du vorerst noch
AU geschrieben bist und dich nach der Genesung melden wirst.
Die Genesung wird sicher schnell folgen, denn das krankmachende Ärgernis (dein Arbeitsplatz) ist ja nun nicht mehr vorhanden.
Also ist es für alle Seiten besser, wenn man dich schnellstens in andere Arbeit vermitteln kann ... es folgt sehr bald der Übergang in
ALGI und damit bist du schon 2 Stufen finanziell abgestiegen, innerhalb kürzester Zeit.
Zunächst vom vollen Arbeits-Einkommen in die Krankengeld-Zahlung (etwa 80 % vom letzten Netto-Lohn) und bald danach in
ALGI was etwa 60 % vom letzten Netto betragen wird (ohne unterhaltspflichtiges Kind im Haushalt).
- Jan.19 Bei
AfA arbeitslos melden.
ALG I (hoffentlich ohne Sperre) bis Dez.20.
Diese Hoffnung teile ich nur sehr bedingt, wie oben schon beschrieben.
- Dez.20 In der letzten Dez.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld ?
Wenn die
KK den Trick nicht durchschaut (denn von der
AfA wirst du ja auch nach 1 Woche dann abgemeldet bei der
KK ) könnte das (theoretisch) noch mal klappen ... es gibt aber
NUR noch Krankengeld in Höhe des monatlichen
ALGI -Betrages, also weiterhin ca. 60 % vom letzten Netto.
Man könnte dir aber auch noch zumutbare Arbeit anbieten in der Zeit bei der
AfA und wenn du die ablehnst, gibt es die nächte Sperre von 12 Wochen (mit Abzug vom Gesamt-Anspruch) ...
Es ist also schon bis hier eine Rechnung mit vielen "Unbekannten" ...
- Apr.21 Im Job-Center
ALG II beantragen. Wird mir aber wohl nicht gewährt werden,
Dazu wurde dir schon was geschrieben, wenn du meinst auch ohne Gelder von
KK /
AfA eine Zeit "überleben" zu können, dürfte schon dein "Vermögen" zu hoch dafür sein ...
ALG II ist "Sozial-
HILFE" für Arbeitslose, das gibt es nicht, wenn man genug Geld haben sollte.
da ich dann bereits 63 bin und sie mich in die vorgezogene Rente schicken wollen
Wahrscheinlich sind die Abschläge dann inzwischen so geschrumpft (0,3 % pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme), dass es keinen Unterschied mehr machen wird, ob du nun ein paar Monate früher in Rente gehst oder nicht ...
Denn für deinen "Abschlagfreien Traum-Betrag" aus der Renten-Information sind gar nicht mehr genug Beiträge geflossen seit 10/2018 und die kommen auch nicht mehr im erforderlichen Ausmaß.
Das mach ich natürlich nicht, muss dann die restlichen Monate von Luft und Liebe leben.
So viel "Luft und Liebe" kann es gar nicht geben, um das noch zu kompensieren, ohne jedes Einkommen, zahlst du ja erst recht keine Rentenbeiträge mehr dafür ein ...
- Nov.21 Abschlagsfreie Rente.
Die gibt es einfach in der Realität
GAR NICHT ... wann wäre dein reguläres Eintritts-Alter erreicht ... wer zahlt denn bis dahin den Rest ein ???
Sieht doch super aus, mein Plan, oder ???
Wenn man nicht genauer hinguckt sieht das schlüssig aus ... aber die "Partner" dabei (
KK /
AfA ) werden das möglicherweise ganz anders sehen wollen.
Aber vielleicht gibt es ja doch den einen
oder anderen Haken, den ich übersehen hab.
Habe mir ja die Mühe (eher den Spaß

) gemacht, dir die Haken herauszufiltern ... ohne Garantie, dass es schon alle Stolpersteine waren, die dir unterwegs begegnen könnten ...
Würde mich nicht freuen, ich wäre aber
dankbar, wenn mich jemand drauf aufmerksam machen würde.
Dann hoffe ich jetzt mal sehr auf deine Dankbarkeit für meine Mühe, ich kann dich durchaus verstehen, irgendwann ist "die Luft raus" und man will einfach nicht mehr ...
Ich habe es hinter mir, musste leider (nach knapp 40 Berufsjahren) in EM-Rente gehen (was mich trotzdem noch jahrelange, nervende Kämpfe gekostet hat, mit den zuständigen Leistungsträgern) und wechsele nun nächstes Jahr in die reguläre Altersrente ...
Den "Strafabschlag" wegen Erwerbsminderung (10,8 %) konnte ich nicht verhindern und der bleibt mir nun bis zum Ende meiner Tage erhalten.
Eine wirklich "verlustfreie Altersrente" bekommst du erst (und
NUR dann) wenn du bis zur regulären Altersgrenze auch weiter arbeitest und die vollen Beiträge auf Erwerbseinkommen zahlst ... alles andere ist politische "Schönfärberei" ...
Trotzdem alles Gute für dich !
MfG Doppeloma