Berufsausstieg mit 60

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Techniker

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Liebes Forum

nach mehr als 45 durchgängigen Berufsjahren beabsichtige ich, meinen Job im
nächsten Jahr aus gesundheitlichen Gründen per Kündigung oder Aufhebungsvertrag
aufzugeben. Ein Attest meines Arztes, dass sich mein Gesundheitszustand bei
Fortführung der Tätigkeit sehr wahrscheinlich verschlechtern würde, liegt mir
seit einer Woche vor. Am 01.11.2021 werde ich dann in die abschlagsfreie Rente
für bes. langjährig Versicherte gehen. Die Zwischenzeit (01.10.18 - 01.11.21)
würde ich gerne mittels Krankengeld, ALG I und ggf. ALG II überbrücken wollen.
Als bekennender Realist neige ich nicht dazu, rosarote Wölkchen auszumalen und
hinterher auf die Schn.... zu fallen, sondern würde gerne meinen Plan neutral
und kritisch überprüfen lassen. Ist ja möglich, dass ich in meiner Begeisterung
über den bevorstehenden Ruhestand einen riesen Denkfehler mache. Ich hoffe, Ihr
könnt mir dabei helfen !?
Hier also nun mein Plan :

- Jan.18 Aufsuchen der Afa und Ankündigung der Arbeitsaufgabe.
- Feb.18 Fristgemäße Kündigung/Aufhebungsvertrag zum 30.09.18.
- Sep.18 In der letzten Sep.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie
möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld. AfA darüber
informieren, dass ich mich nach Ende der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos
melden werde.
- Jan.19 Bei AfA arbeitslos melden. ALG I (hoffentlich ohne Sperre) bis Dez.20.
- Dez.20 In der letzten Dez.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie
möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld ?
- Apr.21 Im Job-Center ALG II beantragen. Wird mir aber wohl nicht gewährt werden,
da ich dann bereits 63 bin und sie mich in die vorgezogene Rente schicken
wollen. Das mach ich natürlich nicht, muss dann die restlichen Monate von
Luft und Liebe leben.
- Nov.21 Abschlagsfreie Rente.

Sieht doch super aus, mein Plan, oder ??? Aber vielleicht gibt es ja doch den einen
oder anderen Haken, den ich übersehen hab. Würde mich nicht freuen, ich wäre aber
dankbar, wenn mich jemand drauf aufmerksam machen würde.
Vorab also schonmal vielen lieben Dank an Euch und Gruß

Techniker
 

Anna B.

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Hallo,

da stehen dann aber noch KK und dein Arzt quasi im Weg.

Wenn dein Arzt dich dauerhaft au schreibt..obwohl KK und MDK ihm auf die Füße treten, dann könnte ja alles klappen...

aber..warum willst du denn kündigen? Lass dich doch zuvor schon au schreiben, wenn du deine Krankheit so planen kannst.

Du hast dann 6 Wochen Entgeltfortzahlungsanspruch, danach dann, wenn alles gut geht, noch 72 Wochen Anspruch auf KG und dann, nach der Aussteuerung hast du noch den Anspruch auf ALG I ...
und gehst dann deinen Plan weiter...
 

ZynHH (R.i.P.)

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Wird mir aber wohl nicht gewährt werden,
da ich dann bereits 63 bin und sie mich in die vorgezogene Rente schicken

Könnte das evtl. am zu hohen Schonvermögen scheitern? Eher nicht wegen der Rente, denn da hat die drv auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Was fehlt dir eigentlich, worauf du meinst monatelang AU geschrieben zu werden?
Und warum willst du das Krankengeld nicht voll ausschöpfen?

Warum wirst du erst nach der Kündigung so schwer krank?
 

Techniker

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Schon mal lieben Dank für die Antworten.
Ich muss 3 Jahre und 1 Monat überbrücken. Davon sind 24 Monate, wenn ich keine Sperre bekomme, relativ sicher.
Das mit dem Krankengeld würde ich nur solange ausnutzen wie es geht. Das würde die fehlenden 13 Monate entsprechend verkürzen. Ich bin nicht so gebrechlich (Gott sei Dank), dass ich die 78 Wochen ausschöpfen könnte. Aber mein Arzt würde da schon ein Stück weit mitspielen, wir haben uns darüber unterhalten. Die von mir angedachten 3 Monate sind allerdings vermutlich auch zu optimistisch, aber je länger, umso besser.

Techniker

aber..warum willst du denn kündigen? Lass dich doch zuvor schon au schreiben, wenn du deine Krankheit so planen kannst.
Das hört sich jetzt vermutlich vollkommen bescheuert an, aber ich bin in diesem Unternehmen seit 40 Jahren tätig und genieße einen (wie ich hoffe) guten Ruf. Diesen möchte ich nicht versauen, indem ich künftig ständig über längere Zeit AU bin (obwohl mir das je eigentlich egal sein könnte). Denn die 72 Wochen Krankengeld und dann aussteuern wird nicht funktionieren. Außerdem habe ich keinen Bock auf REHA oder so was. Ich möchte einfach nur einen sauberen Schnitt, selbst wenn ich dadurch finanzielle Einbußen habe. Und nicht zuletzt möchte ich mir am 01.10.2018 sagen können : So, das war's !
 

Doppeloma

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Hallo Techniker,

Ich muss 3 Jahre und 1 Monat überbrücken. Davon sind 24 Monate, wenn ich keine Sperre bekomme, relativ sicher.

Du wirst aber garantiert eine Sperre bekommen, wenn du deinen (relativ) sicheren Arbeitsplatz nach so vielen Jahren (mit 60 +) ohne zwingenden Grund (meist nur nachweislich gesundheitlicher Art bei der AfA akzeptiert) freiwillig aufgeben willst.

Das bedeutet dann 12 Wochen Sperre und zusätzlich auch Abzug von 12 Wochen aus deinem ALGI -Anspruch.

Das mit dem Krankengeld würde ich nur solange ausnutzen wie es geht.

Dann dürfte es auch für die AfA an den nachweislichen gesundheitlichen Gründen fehlen, die dir auch ein Arzt bescheinigen müsste (OK, eine Bescheinigung hast du aktuell schon schreibst du, aber darauf alleine verlässt sich die AfA in der Regel NICHT :icon_evil:) und dann vom ÄD der AfA überprüft wird ...

Ich bin nicht so gebrechlich (Gott sei Dank), dass ich die 78 Wochen ausschöpfen könnte.

Das ist natürlich ein Glück für dich, wird die AfA aber erst recht nicht überzeugen können, dass du deine Arbeit ohne wirkliche gesundheitliche "Not" selbst aufgegeben hast, um dich schon mal auf die (angeblich) ungekürzte Altersrente vorzubereiten. :peace:

Aber mein Arzt würde da schon ein Stück weit mitspielen, wir haben uns darüber unterhalten. Die von mir angedachten 3 Monate sind allerdings vermutlich auch zu optimistisch, aber je länger, umso besser.

Wie schon erwähnt wurde, möchten auch die KK inzwischen nicht mehr gerne (und schon gar icht längere Zeit) Krankengeld zahlen, wenn es nicht erforderlich scheint und besonders nach einem Arbeitsplatz-Verlust (auf welche Weise auch immer) sieht sie meist schnell die AfA zuständig.

Versteh das bitte nicht falsch, aber hier sind genug User die damit schon so ihre Erfahrungen machen mussten, obwohl sie ernsthaft krank gewesen sind und wirklich nicht (mehr) arbeiten konnten.

Die angeblich "Abschlagfreie Rente" nach (mindestens) 45 Arbeitsjahren ist auch eine "Mogelpackung", denn der Betrag (in deiner Renten-Auskunft vermutlich angegeben) wurde darin unverbindlich "hochgerechnet" unter der Bedingung, dass du bis 65 + X Monate weiter arbeitest und die gleichen Beiträge zahlen wirst wie in den letzten 5 Jahren zuvor.

Das entfällt ja wenn du kein Arbeitseinkommen mehr haben wirst spätestens ab 09/2018 sondern nur noch Lohnersatz-Leistungen oder sogar zeitweise gar kein Einkommen.

Dazu gehe ich noch mal in deinen Erstbeitrag zurück ...

- Jan.18 Aufsuchen der Afa und Ankündigung der Arbeitsaufgabe.

Wozu soll das gut sein, die AfA interessiert das nicht, ehe du KEINE Tatsachen geschaffen hast, man wird dir höchstens davon abraten ... weil die Aussichten andere Arbeit für dich zu finden (mit Ü 60) schlecht sein werden.

Mag dir persönlich egal sein bei deiner Planung aber du musst der Arbeits-Vermittlung (aktiv) zur Verfügung stehen, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGI = Bewerbungen / Meldetermine / Nachweise und vielleicht sogar viele (wenn auch unpassende) Vermittlungs-Vorschläge erwarten dich. :idea:

Oder auch eine spannende "Senioren-Betreuungs-Maßnahme", damit du wenigstens mal aus der Statistik kommst ...

- Feb.18 Fristgemäße Kündigung/Aufhebungsvertrag zum 30.09.18.

Warum ein Aufhebungsvertrag, erhoffst du dir noch eine Abfindung wenn du freiwillig gehen willst ???
Du solltest noch deinen Urlaub einplanen und nehmen, eine Abgeltung gibt es nur wenn man den Urlaub wegen Krankheit bis zum Ende des Arbeitsvertrages nicht mehr nehmen konnte.

Diese Urlaubsabgeltung wird dann aber auf den ALGI - Beginn "angerechnet" und bis dahin muss man davon leben (und die Krankenversicherung selbst bezahlen).
Eine Abfindung wird auch angerechnet, wenn es keine betrieblichen Gründe dafür gegeben hat und sonst eine Entlassung erfolgt wäre.

Bei der AfA brauchst du dich gesetzlich erst 3 Monate VOR dem Ende deines Arbeitsvertrages als "ArbeitSuchend" melden, also frühestens Ende Juni 2018 wenn dein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2018 enden wird.

Ab diesem Zeitpunkt wird man dann bereits versuchen dich "nahtlos" in eine neue Stelle zu bekommen, um möglichst kein ALGI erst zahlen zu müssen.
Meldest du dich nicht rechtzeitig "Arbeitsuchend" bekommst du 1 Woche ALGI -Sperre ...

Zum 01.10.2018 wäre dann die persönliche Meldung als "ArbeitsLOS" fällig, um den Antrag auf ALGI zu stellen, sofern du dann nicht gerade AU geschrieben bist ...

- Sep.18 In der letzten Sep.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie
möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld.

Zunächst hat dein AG noch Lohnfortzahlung zu leisten, bis dein Arbeitsvertrag dann beendet ist, erst dann ist die KK mit Krankengeld zuständig und weiß auch direkt Bescheid, dass du nun Arbeitslos bist, ehe dich der AG überhaupt abgemeldet hat.

AfA darüber informieren, dass ich mich nach Ende der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden werde.

Umgekehrt, du meldest dich arbeitslos und teilst gleichzeitig mit, dass du vorerst noch AU geschrieben bist und dich nach der Genesung melden wirst.

Die Genesung wird sicher schnell folgen, denn das krankmachende Ärgernis (dein Arbeitsplatz) ist ja nun nicht mehr vorhanden. :icon_evil:

Also ist es für alle Seiten besser, wenn man dich schnellstens in andere Arbeit vermitteln kann ... es folgt sehr bald der Übergang in ALGI und damit bist du schon 2 Stufen finanziell abgestiegen, innerhalb kürzester Zeit.

Zunächst vom vollen Arbeits-Einkommen in die Krankengeld-Zahlung (etwa 80 % vom letzten Netto-Lohn) und bald danach in ALGI was etwa 60 % vom letzten Netto betragen wird (ohne unterhaltspflichtiges Kind im Haushalt).

- Jan.19 Bei AfA arbeitslos melden. ALG I (hoffentlich ohne Sperre) bis Dez.20.

Diese Hoffnung teile ich nur sehr bedingt, wie oben schon beschrieben.

- Dez.20 In der letzten Dez.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie möglich, geplant 3 Monate). Während dieser Zeit Krankengeld ?

Wenn die KK den Trick nicht durchschaut (denn von der AfA wirst du ja auch nach 1 Woche dann abgemeldet bei der KK ) könnte das (theoretisch) noch mal klappen ... es gibt aber NUR noch Krankengeld in Höhe des monatlichen ALGI -Betrages, also weiterhin ca. 60 % vom letzten Netto.

Man könnte dir aber auch noch zumutbare Arbeit anbieten in der Zeit bei der AfA und wenn du die ablehnst, gibt es die nächte Sperre von 12 Wochen (mit Abzug vom Gesamt-Anspruch) ...

Es ist also schon bis hier eine Rechnung mit vielen "Unbekannten" ... :idea:

- Apr.21 Im Job-Center ALG II beantragen. Wird mir aber wohl nicht gewährt werden,

Dazu wurde dir schon was geschrieben, wenn du meinst auch ohne Gelder von KK / AfA eine Zeit "überleben" zu können, dürfte schon dein "Vermögen" zu hoch dafür sein ... ALG II ist "Sozial-HILFE" für Arbeitslose, das gibt es nicht, wenn man genug Geld haben sollte.

da ich dann bereits 63 bin und sie mich in die vorgezogene Rente schicken wollen

Wahrscheinlich sind die Abschläge dann inzwischen so geschrumpft (0,3 % pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme), dass es keinen Unterschied mehr machen wird, ob du nun ein paar Monate früher in Rente gehst oder nicht ...

Denn für deinen "Abschlagfreien Traum-Betrag" aus der Renten-Information sind gar nicht mehr genug Beiträge geflossen seit 10/2018 und die kommen auch nicht mehr im erforderlichen Ausmaß. :icon_evil:

Das mach ich natürlich nicht, muss dann die restlichen Monate von Luft und Liebe leben.

So viel "Luft und Liebe" kann es gar nicht geben, um das noch zu kompensieren, ohne jedes Einkommen, zahlst du ja erst recht keine Rentenbeiträge mehr dafür ein ...

- Nov.21 Abschlagsfreie Rente.

Die gibt es einfach in der Realität GAR NICHT ... wann wäre dein reguläres Eintritts-Alter erreicht ... wer zahlt denn bis dahin den Rest ein ???

Sieht doch super aus, mein Plan, oder ???

Wenn man nicht genauer hinguckt sieht das schlüssig aus ... aber die "Partner" dabei (KK / AfA ) werden das möglicherweise ganz anders sehen wollen.

Aber vielleicht gibt es ja doch den einen
oder anderen Haken, den ich übersehen hab.

Habe mir ja die Mühe (eher den Spaß :bigsmile:) gemacht, dir die Haken herauszufiltern ... ohne Garantie, dass es schon alle Stolpersteine waren, die dir unterwegs begegnen könnten ...

Würde mich nicht freuen, ich wäre aber
dankbar, wenn mich jemand drauf aufmerksam machen würde.

Dann hoffe ich jetzt mal sehr auf deine Dankbarkeit für meine Mühe, ich kann dich durchaus verstehen, irgendwann ist "die Luft raus" und man will einfach nicht mehr ... :icon_evil:

Ich habe es hinter mir, musste leider (nach knapp 40 Berufsjahren) in EM-Rente gehen (was mich trotzdem noch jahrelange, nervende Kämpfe gekostet hat, mit den zuständigen Leistungsträgern) und wechsele nun nächstes Jahr in die reguläre Altersrente ... :first:

Den "Strafabschlag" wegen Erwerbsminderung (10,8 %) konnte ich nicht verhindern und der bleibt mir nun bis zum Ende meiner Tage erhalten. :icon_neutral:

Eine wirklich "verlustfreie Altersrente" bekommst du erst (und NUR dann) wenn du bis zur regulären Altersgrenze auch weiter arbeitest und die vollen Beiträge auf Erwerbseinkommen zahlst ... alles andere ist politische "Schönfärberei" ...

Trotzdem alles Gute für dich !

MfG Doppeloma
 

Couchhartzer

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Diesen möchte ich nicht versauen, indem ich künftig ständig über längere Zeit AU bin (obwohl mir das je eigentlich egal sein könnte).
Und das soll sich dann bitte jetzt wie mit deiner Idee:
- Sep.18 In der letzten Sep.-Woche arbeitsunfähig schreiben lassen (so lange wie möglich, geplant 3 Monate).
vertragen?

Irgendwie passen diese zwei gegensätzlichen Ausführungen nicht wirklich schlüssig und sinnvoll zusammen. :icon_wink:
 

bla47

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Nach Paragraf 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mindert sich bei Arbeitsaufgabe der Anspruch um ein Viertel. Dies wären bei einem 60 jährigen mit 24 Monaten ALG1 Anspruch dann 6 Monate, nicht 3 !
Falls der TE gerne viel Rente haben möchte...lese ich so raus...dann:
Möglich ist:
Ausgleichszahlung gemäß Paragraf 187 a SGB VI, als mögliches Scheidungsopfer auch noch Paragraf 187 SGB VI.
freiwillige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze ( falls keine Pflichtbeiträge anfallen )
danach sogar weiterhin möglich z.B. bei 99 % Teilrente. Umwandlung problemlos möglich. Auch wieder zurück zur Voll Rente, falls kein Interesse oder Geld mehr.
Die neue Flexi Rente ist eine Wundertüte :icon_hihi:
 

AsbachUralt

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Ich bin diesen Weg vor 14 Jahren gegangen. Aber ich hatte dabei sehr viel Glück und konnte sogar 2 mal die vollen 78 Wochen KG, sowie die damals noch längere Alg I Phase nutzen und hatte dann mit 59 tatsächlich so ziemlich auf den letzten Drücker noch meine EM-Rente, im 2. Anlauf und nach insgesamt 2 Rehas von 4 und 6 Wochen, durch bekommen. Und noch das Glück, damals die Voraussetzungen für die Abschlagsfreie EM-Rente zu erfüllen, die es kurz danach nicht mehr gab.

Es fängt mit der AU an. Nach kurzer Zeit im KG-Bezug kommt eine Vorladung zum MDK ins Haus geflattert. Wenn Du Glück hast, befürwortet er für Dich eine Reha-Maßnahme, aber wahrscheinlicher wird er Dich "gesund schreiben".

Wenn Du selbst kündigst, hast Du die schon erwähnte Alg I Sperre. Danach wird man Dich auch mit 60 kaum in Ruhe lassen und Dich durch die Mühle drehen, mit Bewerbungen und Maßnahmen.

Und dann käme ALGII , sofern Du die Voraussetzungen, was Schonvermögen usw. betrifft erfüllst.

Wenn Du wirklich fest entschlossen bist, diesen Weg zu gehen, solltest Du auf keinen Fall kündigen, sondern aus dem Arbeitsleben heraus die AU beibringen. Das erhöht Deine Chancen und verhindert zudem die Sperrzeit beim Alg I .

Aber auf jeden Fall sollte Dir klar sein, es wird bestimmt nicht einfach und die Chancen stehen höchstens bei 50:50, damit Erfolg zu haben.

Und auch daran denken, die Altersgrenzen bei der Rentenversicherung sind nicht in Stein gehauen und könnten bis es bei Dir soweit wäre, auch weiter nach hinten verschoben werden.
Die Rente mit 70 wird wohl kommen, nur eine Frage wann es soweit sein wird. Damit würden sich auch die Fristen der anderen Rentenarten verändern.

Im übrigen, wenn Du es doch noch einigermaßen schaffst Deiner Arbeit nach zu gehen, dann mach das solange es geht.
Das erspart es Dir vielleicht noch im ALGII zu landen, wenn Dein Vorhaben schief geht und außerdem erhöhen sich auch noch Deine Renten-Ansprüche, was man auch nicht außer Acht lassen kann.

Überlege es Dir also wirklich gut was Du unternimmst.
 

Techniker

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Hallo Doppeloma,
Oder auch eine spannende "Senioren-Betreuungs-Maßnahme", damit du wenigstens mal aus der Statistik kommst ...
Das ist der einzig gescheite Satz in Deinem Kommentar zu meinem Plan. Da gibt's doch sicher auch heiße Puppen, so Ü80 :cheer2:

Nein Quatsch ! Wirklich vielen Dank für Deine sehr ausführlichen, kritischen und schlüssigen Anmerkungen zu meinem Vorhaben. Genau auf solche Warnhinweise hab ich gehofft !
Wie ich bereits erwähnte bin ich kein Traumtänzer. Ich beschäftige mich seit Wochen mit dem Thema. Die hochgerechnete Rente aus der Mitteilung der RV interessiert mich nicht, ich habe mit den bisher erworbenen und künftig zu erwartenden Rentenpunkten (100% Einzahlung in RV bis 09/2018, danach 80% Bemessungsgrundlage des Jahres 10/2017 bis 09/2018 für die Zeiten KG und ALG I ) gerechnet. Dass ich die 24 Monate ALG I erhalte, ohne Sperre, ist eben eine Hoffnung. Sollte ich Sperre bekommen (insg. 6 Monate) erhalte ich während dieser Zeit weder Geld noch Rentenpunkte. Und inwieweit die Krankenkasse da mitspielt ist ebenfalls offen.
Mir ist bewusst, dass ich mich da auf ziemlich dünnem Eis bewege. Aber ich bin's wirklich leid und hab einfach keine Lust mehr auf diese Tretmühle. Dazu kommt, dass sich in meinem Bekanntenkreis im Laufe der letzten Wochen mehrere Leute FÜR IMMER verabschiedet haben, alle zwischen 55 und 67 ...
Also : Ich danke Dir für deine Mühe. Die Probleme mit der Krankenkasse waren mir so nicht bewusst, damit muss ich mich noch näher befassen. Ansonsten bleibt mir wohl nur "Augen zu und durch". Aber nicht, ohne mir weiterhin in diesem Forum kompetenten Rat zu holen. Vielen Dank dafür !

Techniker
 

bla47

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Vielleicht wären noch ganz andere stressfreie Lohnersatzleistungen ( incl. Rentenpunkte ) möglich:
Übergangsgeld, wird bei Reha bezahlt, z.B. Therapie bei Trunksucht = 16 Wochen Dauer.
Oder 3 - 4 Wochen Kur auf Rücken.
Zeit wäre doch dann da, sich mal um die Gesundheit zu kümmern, und solange noch irgendein Ersatz vom Lohn fließt....noch zugreifen !
 

Techniker

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Und das soll sich dann bitte jetzt wie mit deiner Idee:

vertragen?

Irgendwie passen diese zwei gegensätzlichen Ausführungen nicht wirklich schlüssig und sinnvoll zusammen. :icon_wink:

Bitte genau lesen : AU ab der letzten Sep.-Woche 2018. Der Arbeitgeber wäre dann für 7 Kalendertage Lohnfortzahlung zuständig. Ab dem 8. Tag (nach dem 01.10.2018, Arbeitsverhältnis beendet) wäre die Krankenkasse zuständig ...
 

AsbachUralt

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Sollte ich Sperre bekommen (insg. 6 Monate) erhalte ich während dieser Zeit weder Geld noch Rentenpunkte. Und inwieweit die Krankenkasse da mitspielt ist ebenfalls offen.

Die KK spielt da nicht mit. Wir haben Versicherungspflicht und so fallen auch in dieser Zeit die KV und Pflegevers.-Beiträge an, die Du dann aus eigener Tasche zahlen musst.
Ausgenommen Du beantragst für diese Zeit Alg II, wenn Du dazu berechtigt bist.
 

bla47

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Die KK spielt da nicht mit. Wir haben Versicherungspflicht und so fallen auch in dieser Zeit die KV und Pflegevers.-Beiträge an, die Du dann aus eigener Tasche zahlen musst.
Ausgenommen Du beantragst für diese Zeit ALGII , wenn Du dazu berechtigt bist.

DAS stimmt nicht. Im 1. Monat der Sperre läuft die Nachversicherung, ab 2. Monat der Sperrzeit zahlt die AfA die KK . Aber es gibt in der Sperrzeit bei AU kein Krankengeld mit Rentenpunkte, weil in der Sperre nichts zu ersetzen ist.
 
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