Hallo Buerosklave,
meine Mutter ist jetzt 63 und möchte kommendes Jahr im Juni in Rente gehen.
Dann sollte sie so langsam den Antrag auf ihre Rente stellen, etwa 6 Monate für die Bearbeitung bei der DRV sollte man einplanen, auch bei Antrag auf eine Altersrente.
Sie hat jahrelang in der Altenpflege gearbeitet, was ihre Knie ihr übel genommen haben. Seit August 2017 ist sie deswegen krankgeschrieben und im Krankengeldbezug.
Wenn sie bereits seit August 2017 dewegen (durchgehend) AU geschrieben ist, dann dürfte ja bald die Aussteuerung aus dem Krankengeld "fällig" sein, nach 78 Wochen gibt es kein Krankengeld mehr.
Hat sie dazu noch gar keine Information von der KK bekommen, sie muss sich dann bei der AfA melden um einen Anspruch auf ALGI klären zu lassen.
Schau mal in den Unterbereich zum § 145 SGB III, da findest du schon viele wichtige Informationen dazu.
Grob gerechnet dürfte spätestens im März 2019 Schluss sein mit Krankengeld ... da stellt sich mir gerade die Frage was die KK da überhaupt noch verlangen will.
Im April 2018 wurde das erste Kniegelenk durch ein künstliches ersetzt, allerdings läuft sie noch immer auf Krücken. Im Januar 2019 soll sie dann das 2.künstliche Knie bekommen.
War sie nach der ersten OP in einer medizinischen Reha oder soll die erst nach der 2. OP stattfinden ???
Nun kam die Krankenversicherung auf die fragwürdige Idee, sie in eine Maßnahme zur beruflichen Reha stecken zu wollen. Die glauben allen Ernstes, sie könnte anschließend wieder in der Altenpflege arbeiten.
Die KK kann deine Mutter zunächst mal nirgendwo "hinstecken", darüber hätte dann die DRV zu entscheiden wenn ein solcher Antrag gestellt wurde.
Den kann die KK allerdings verlangen nach § 51 SGB V, hat deine Mutter eine entsprechende Aufforderung (schriftlich) bekommen ???
Ob das "sinnvoll" ist interessiert die KK dabei weniger, dort hofft man (vermutlich) eher auf eine Umdeutung in EM-Rente und ein wenig Erstattung von Krankengeld daraus.
Zuvor hat aber eine schriftliche Anhörung zu erfolgen wenn ein Antrag an die DRV verlangt wird und darin sollte der KK dann schon mitgeteilt werden, dass deine Mutter daraus nur "Nachteile" haben würde und ohnhin vor hat demnächst in vorgezogene Altersrente zu gehen.
Kommt natürlich auf die Höhe der Abschläge an, die sie im nächsten Juni noch hinnehmen müsste, ob man das als "Härtefall" dann akzeptieren muss bei der KK.
Einen Versuch ist es wert und sei es nur um die Antragstellung dafür hinausschieben zu können, regulär muss man ihr ohnehin 10 Wochen Zeit dafür geben.
Sie sollte auch
KEINE Anträge über die KK laufen lassen, sondern nur direkt bei der DRV Anträge stellen.
In Anbetracht der gesundheitlichen Zukunftsplanung (2.Knie-OP in 6 Wochen) und der anstehenden Rente ist das natürlich vollkommener Blödsinn.
Das sieht die KK (vermutlich) etwas anders aber das muss ja wieder die DRV nicht interessieren, schon gar nicht wenn der Antrag auf die Altersrente ab 06/ 2019 inzwischen bereits gestellt wurde.
Kann man sich gegen sowas wehren ?
In den geschilderten Grenzen durchaus, eine "Wiedereingliederung" kann auch die KK nicht eigenständig beschließen, da müssen behandelnde Ärzte, der AG und natürlich der Betroffene schon auch mit einverstanden sein ...
Es würde also nicht mal viel bringen wenn die DRV ihre Zustimmung (Bewilligung) dafür geben würde ... solange deine Mutter akut weiter krank ist (und die nächste erforderliche OP schon geplant ist) kann eine solche Maßnahme real gar nicht durchgeführt werden.

Erste Voraussetzung wäre schon ein noch vorhandener Arbeitsplatz und sie müsste soweit wieder belastbar sein, dass der AG und die Ärzte das verantworten möchten.
Es macht nicht immer "Sinn" was die Leistungsträger so möchten und verlangen, das wird sie spätestens bei der AfA dann auch noch feststellen müssen.
Bis zur Aussteuerung müsste das die KK sogar noch selbst mit Krankengeld finanzieren ... also wirklich nachvollziehbar ist das nicht ...
MfG Doppeloma