Hallo,
ich bin neu und habe viele Fragen ...
Ich bekomme ALG 1.
Nach einem Unfall mit Folgeschäden wird jetzt ein Antrag
auf berufl. Reha bei der BfA gestellt.
Arbeitslos wurde ich durch Trennung,
da ich "offiziell" (also sozialversicherungspflichtig)
bei meinem Mann angestellt war (auch unterbezahlt).
Problem:
Bei meinem Mann war ich sozusagen "Mädchen für alles",
habe Vollzeit andere Tätigkeiten gemacht, als die meines Berufs,
auch wenn die ähnlich diesem waren,
jedoch körperlich weniger belastend.
Ich habe also quasi ungelernt gearbeitet.
Jetzt geht es natürlich um eine berufl. Reha für meinen erlernten Beruf,
in dem ich vorher 9 Jahre gearbeitet habe,
in den ich zurück wollte ...
In diesem kann ich aber eben nicht mehr arbeiten.
Jetzt wird im Reha-Antrag natürlich immer nur nach dem letzten ausgeübeten Beruf
vor Arbeitslosigkeit gefragt
und ich habe Angst, dass mir dies zum Nachteil wird
und der Antrag nicht genehmigt wird.
Wie kann ich denen das verklickern?
Oder soll ich erstmal auf den Bescheid warten und dann erst ggf. widersprechen ...?
Danke.
LG, J.
ich bin neu und habe viele Fragen ...

Ich bekomme ALG 1.
Nach einem Unfall mit Folgeschäden wird jetzt ein Antrag
auf berufl. Reha bei der BfA gestellt.
Arbeitslos wurde ich durch Trennung,
da ich "offiziell" (also sozialversicherungspflichtig)
bei meinem Mann angestellt war (auch unterbezahlt).
Problem:
Bei meinem Mann war ich sozusagen "Mädchen für alles",
habe Vollzeit andere Tätigkeiten gemacht, als die meines Berufs,
auch wenn die ähnlich diesem waren,
jedoch körperlich weniger belastend.
Ich habe also quasi ungelernt gearbeitet.
Jetzt geht es natürlich um eine berufl. Reha für meinen erlernten Beruf,
in dem ich vorher 9 Jahre gearbeitet habe,
in den ich zurück wollte ...
In diesem kann ich aber eben nicht mehr arbeiten.
Jetzt wird im Reha-Antrag natürlich immer nur nach dem letzten ausgeübeten Beruf
vor Arbeitslosigkeit gefragt
und ich habe Angst, dass mir dies zum Nachteil wird
und der Antrag nicht genehmigt wird.
Wie kann ich denen das verklickern?
Oder soll ich erstmal auf den Bescheid warten und dann erst ggf. widersprechen ...?
Danke.
LG, J.