michael.789
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Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit dem Jobcenter bei der Berücksichtigung von Betriebsausgaben
Für meinen Betrieb habe ein Fahrzeug gekauft und den Kaufpreis vollständig finanziert.
Es handelt sich um eine 3-Wege-Finanzierung bzw. Kredit mit erhöhter Schlussrate.
Am Ende der Laufzeit bestehen 3 Möglichkeiten:
Das Jobcenter argumentiert nun mit der Kaufoption (Punkt 1 und 2) und möchte die monatlichen anfallenden Raten nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Es bewertet die monatlichen Raten als Darlehensrückzahlung, die zeitgleich den Wert meiner Anlagegüter (des KFZ) erhöhen und vermögensneutral sind.
Das Problem ist, wenn das Jobcenter die Finanzierung gem. Punkt 1 oder 2 als Kauf bewertet, ich mich jedoch gem. Punkt 3 für die Fahrzeugrückgabe entscheide, wären die monatlichen Raten nicht als vermögensneutrale Darlehensrückzahlung zu bewerten, sondern als Leasingkosten die vollständig als Betriebsausgabe absetzbar sind.
Ohne Abschluss neuer Verträge, wie einer Anschlussfinanzierung oder Schlussratenfinanzierung, die ich nicht eingehen möchte und deren Bewilligung in den Sternen steht, kann ich von der Kaufoption (Punkt 1 und 2) keinen Gebrauch machen und werde das Fahrzeug zum Vertragsende zurückgeben müssen. Ich möchte vom Jobcenter nicht indirekt zum Kauf des KFZ gezwungen werden nur weil 2 von 3 Vertragsoptionen diese Möglichkeit anbieten, ich den Vertrag jedoch mit der Absicht der 3. Vertragsoption (Leasing) abgeschlossen habe.
Wie argumentiert man da am Besten gegenüber dem Jobcenter, damit es als Leasing und nicht als Kauf berücksichtigt wird?
ich habe ein kleines Problem mit dem Jobcenter bei der Berücksichtigung von Betriebsausgaben
Für meinen Betrieb habe ein Fahrzeug gekauft und den Kaufpreis vollständig finanziert.
Es handelt sich um eine 3-Wege-Finanzierung bzw. Kredit mit erhöhter Schlussrate.
Am Ende der Laufzeit bestehen 3 Möglichkeiten:
- Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
- Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
- Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.
Das Jobcenter argumentiert nun mit der Kaufoption (Punkt 1 und 2) und möchte die monatlichen anfallenden Raten nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Es bewertet die monatlichen Raten als Darlehensrückzahlung, die zeitgleich den Wert meiner Anlagegüter (des KFZ) erhöhen und vermögensneutral sind.
Das Problem ist, wenn das Jobcenter die Finanzierung gem. Punkt 1 oder 2 als Kauf bewertet, ich mich jedoch gem. Punkt 3 für die Fahrzeugrückgabe entscheide, wären die monatlichen Raten nicht als vermögensneutrale Darlehensrückzahlung zu bewerten, sondern als Leasingkosten die vollständig als Betriebsausgabe absetzbar sind.
Ohne Abschluss neuer Verträge, wie einer Anschlussfinanzierung oder Schlussratenfinanzierung, die ich nicht eingehen möchte und deren Bewilligung in den Sternen steht, kann ich von der Kaufoption (Punkt 1 und 2) keinen Gebrauch machen und werde das Fahrzeug zum Vertragsende zurückgeben müssen. Ich möchte vom Jobcenter nicht indirekt zum Kauf des KFZ gezwungen werden nur weil 2 von 3 Vertragsoptionen diese Möglichkeit anbieten, ich den Vertrag jedoch mit der Absicht der 3. Vertragsoption (Leasing) abgeschlossen habe.
Wie argumentiert man da am Besten gegenüber dem Jobcenter, damit es als Leasing und nicht als Kauf berücksichtigt wird?
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