Berlin : Schulmaterial Beihilfe möglich? Hortreise ebenfalls

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Rächerchen

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Unser Sohn kommt dieses Jahr in die dritte Klasse und wollte mal wissen ob ich da Beihilfe o.ä. für Schulmaterialen etc. beantragen kann !?

Und wie hoch ist und wird es angerechnet?

Ist ebenfalls eine Beteiligung für die Hortreise möglich ?

Liebe Grüsse
 

RoxyMusic

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Schau mal hier

https://www.sozialgesetzbuch-sgb .de/sgbii /28.html

§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Die 100€ für Schulbedarf werden automatisch nach Einreichung der Schulbescheinigung (bzw. Einladung zur Einschulungsfeier) im Leistungsbezug ausgezahlt - 70€ im August und 30€ im Februar.

Für die Antragstellung der übrigen aufgeführten Leistungen gibt es mW Formulare bzw. müssen auch z.B. Mitgliedsbescheinigungen von Sportvereinen eingereicht werden. Bei Klassenfahrten oder Ausflügen die Bestätigung (Stempel und Unterschrift) der Schule.

Hier z.B. für Berlin

https://service.berlin.de/dienstleistung/324466//
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
 

RoxyMusic

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Üblicherweise ist die Kostenübernahme vor der Überweisung zu beantragen bzw. wird der Betrag vom JC direkt an Schule/Verein überwiesen. Ihr könnt die Übernahme rückwirkend beantragen - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Hortfahrten mit Schulfahrten gleich gesetzt sind.

Seit wann seid ihr denn im ALGII -Leistungsbezug? Habt ihr bei Antragstellung keine Info zum 'Bildungs- und Teilhabepaket' erhalten (Beratungspflicht des JC )? Habt ihr auch noch keinen berlinPass für euren Sohn?

Solltet ihr tatsächlich noch nie BuT-Leistungen erhalten haben, wäre ein Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X rückwirkend für den Zeitraum ab 01.01.2017 möglich. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche zu überprüfende Bescheide mit Datum und Bewilligungszeiträumen einzeln aufgeführt werden müssen. Es muss außerdem eine Begründung (Konkretisierung) für die Überprüfung angegeben werden.
 
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