ethos07
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Ich stelle das mal hier oben ein, damit wir noch möglichst viele ggf. davon Betroffene in Berlin erreichen können.
Denn es ist für davon Betroffenen nur noch gerade MORGEN, Montag, 20.08.2012, möglich, einen entsprechenden Antrag einzureichen!
Denn es ist für davon Betroffenen nur noch gerade MORGEN, Montag, 20.08.2012, möglich, einen entsprechenden Antrag einzureichen!
---------- bitte auch an ggf. Berliner Betroffene noch weiter verbreiten ------------
Für Berliner Leistungsbezieher_innen,
deren Wohn- und Heizkosten nicht voll übernommen werden...
... ein EIL-HINWEIS!
Liebe Freundinnen und Freunde des Erwerbslosen Forum in Berlin,
Wer als Alg II- oder Sozialleistungsbezieher nicht die vollen Wohn- und Heizkosten übernommen erhält, sollte JETZT sofort noch (vor 21. August!) einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter/Sozialhilfeträger einreichen.
Einige von Euch werden diesen eiligen Hinweis schon im Elo-Forum oder aus anderen Quellen erhalten haben.
Aufgrund der Dringlichkeit für jene Berliner Erwerbslose und Sozialleistungsempfänger, deren Wohn- und Heizkosten vom Jobcenter/Sozialleistungsträger nicht voll übernommen werden oder die aufgefordert wurden, ihre Kosten zu senken , senden wir Euch auch noch dieses Rundschreiben – sozusagen als ‚Stupser’ in allerletzter Minute.
Hintergrund
Das Landessozialgericht (LSG) prüft zur Zeit anhand von (insgesamt wohl acht ) eingereichten Normenkontrollklagen, ob die neue Berliner Wohnaufwendungen-
Verordnung (WAV) mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Am kommenden Dienstag, dem 21. August, steht nun zur ersten Normenkontrollklage die Verkündung der LSG-Entscheidung an.
In Normenkontrollverfahren muss das Gericht prüfen ob Gesetze mit höherrangigem Recht vereinbar sind. In der kürzlich stattgefundenen Verhandlung zur ersten zugelassenen Normenkontrollklage betr. WAV ging es vor allem um die Frage, ob diese Rechtsverordnung für Betroffene aus dem Rechtskreis des SGB XII und alle jene Fälle, die 10% mehr beanspruchen können, ausreichend rechtlich ausgestaltet wurde, um mit höherrangigem Recht vereinbar zu sein.
Es ist daher durchaus möglich, daß mit der Entscheidungs-Verkündung des LSG vom 21.August Teile oder die ganze Berliner WAV für unzulässig erklärt werden . Und dies hätte dann weitreichende Folgen für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezieher in Berlin: Sollte das Gericht nämlich feststellen, daß die in der WAV vorgegebenen Werte insgesamt oder teilweise zu niedrig sind, besteht ab dem Tag der Verkündung für betroffene Haushalte, deren KdU nicht voll übernommen werden oder gegen die ein Kostensenkungsverfahren läuft, ein Anspruch auf Erstattung angemessener berechneter Wohnkosten , die dann „vom Gericht“ festzulegend wären.
Weil aber rückwirkende Ansprüche auf ggf. höhere KdU-Leistungen nicht ohne weiteres geltend gemacht werden können, sollten alle jene vorsorglich JETZT noch vor dem 21. August einen Überprüfungsantrag stellen, deren Wohn- und Heizkosten nicht voll übernommen werden .
Und dabei ist jetzt höchste Eile angesagt!
-
WICHTIG - denn das könnte geldwerte Vorteile bedeuten...
Betroffene, deren Wohn- und Heizkosten nicht voll übernommen werden, können und sollten nun vor dem 21. August - sprich also gleich am Montag, 20. August! - noch einen Überprüfungsantrag bei ihrem Jobcenter oder Sozialleistungsträger einreichen!
Vorgehen:
Überprüfungsanträge können formlos beim zuständigen Jobcenter/Sozialhilfeträger stellen.
(Bei der Abgabe bitte nicht vergessen, sich - wie immer - die Abgabe auf einer Kopie mit Datum vom Jobcenter/Sozialhilfeträger quittieren zu lassen.)
Eine mögliche Vorlage (ohne Rechtsgewähr) haben wir hier verlinkt:
Anhang anzeigen 49440
Und wer es aus dem Kreis dieser Betroffenen am Montag nicht mehr zur persönlichen Abgabe beim Jobcenter/Sozialleistungsträger schafft, kann einen Überprüfungsantrag auch noch fristgerecht als Fax mit Sende-Datum bis 20.08. 2012 einreichen.
(Eine klare Sendebestätigung, wie sie auch von vielen Copyshops beim Faxversand erfolgt, ist dabei wichtig.)
Und wer bei dem Weg über Fax absolut sicher gehen will, dass das Fax beim Jobcenter auch vollständig angekommen ist, kann den Überprüfungsantrag auch noch im Original hinterher gegen Quittung einreichen.
Wir bitten Euch nun alle...
... diese wichtige Info auch noch unverzüglich überall dorthin weiter zu verbreiten, wo eventuell Berliner Erwerbslose oder Soziahilfeempfänger leben und bei denen wegen steigender Mieten die Miet- und Mietnebenkosten eventuell nicht voll vom Jobcenter- oder einem Sozialhilfeträger übernommen wurden bzw. die aktuell aufgefordert werden, ihre Wohnkosten abzusenken.
Auch Aushänge in Wohnhäusern mit vielen Erwerbslosen oder in Treffpunkten von Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern wären sinnvoll . Auch könnte dieses Schreibens und inklusive der Vorlage für einen Überprüfungs-Antrag noch kopiert und am Montag vor dem nächsten Berliner Jobcenter verteilt werden.
Eurer Fantasie, wo und wie ihr diese Info noch kurzfristig sinnvoll weiter verbreiten könnt, seien keine Grenzen gesetzt.
Mit besten Grüßen
Euer
Erwerbslosenforum. Berlin
_______
Bei Fragen und Problemen bitte im ‚ELO’
unter - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) online oder bei einer
Beratungsstelle vor Ort nachfragen.
(Sollte jemandem von Euch hier noch irgendwo ein inhaltlich gewichtiger Fehler auffallen, meldet mir das bitte kurz per PN, damit die eilige zentrale Info damit nicht geshreddert wird. Danke.)