Martin Behrsing
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von Harald Thomé
Verkündung des Urteils zum Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin am 21.Aug. >>>>Bei Mietreduktionen jetzt Überprüfungsanträge einlegen <<<<< ============================================================
Am 21. Aug. erfolgt beim LSG Berlin-Brandenburg (LSG BB) die Verkündung einer Entscheidung zu der seit dem 1. Mai 2012 gültigen Berliner KdU – Satzung (WAV) im Verfahren L 36 AS 1162 /12 NK.
Es ist möglich, dass dort Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt wird.
Das hat mittelbare Konsequenzen für die Berliner Hartz IV /SGB XII– Empfänger. Wird das LSG BB feststellen, dass die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab Tag der Verkündung für die Mietreduzierten SGB II/SGB XII-Leistungsempfänger ein höherer vom Gericht festzulegender KdU – Anspruch.
Leistungsbezieher die gegen die laufenden Bescheide Widerspruch eingelegt haben haben einen Rückzahlungsanspruch. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist allerdings für Zeiten nach der Entscheidungsverkündung nach dem ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III). Das bedeutet alle Berliner die in den letzten Monaten zu wenig KdU erhalten haben kriegen bei etwaigen Erfolg des Normenkontrollverfahrens für die Vergangenheit leer aus. Würden sie aber jetzt einen Überprüfungsantrag formulieren und dieser geht bis zum 20. Aug. beim Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss das JC auch rückwirkend zu gering gezahlte KdU nachzahlen. Daher sollten Berliner Beratungsstellen unverzüglich auf diese Situation aufmerksam machen!!!
2. KdU in NRW – vorbildliche Praxis in Wuppertal ===============================================
Wenn es auch nicht so häufig passiert, aber das JC Wuppertal hat hinsichtlich der KdU -Abzocke in NRW eine vorbildliche Dienstanweisung herausgegeben. In dieser wird verordnet, dass die SGB II-Leistungsbezieher, deren KdU durch die Weisung des MAIS NRW zu wenig KdU erhalten haben keine individuellen Überprüfungsanträge stellen müssen, sondern das die Behörde die Überprüfung von Amtswegen durchzuführen hat. Viele weitere Details sind dort auch geregelt. Diese Weisung ist außergewöhnlich und sollte zur Grundlage anderer NRW JC genommen werden. Auch sollte sich das MAIS-NRW in Bezug auf seine noch immer ausstehende, aber schon lange angekündigte Handlungsempfehlung zu den KdU sich daraus einiges rausziehen (siehe einen Punkt später). Die KdU Weisung von Wuppertal gibt es hier: https://www.harald-thome.de/media/files/richtlinien/KdU-Wuppertal---09.08.2012.pdf
Verkündung des Urteils zum Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin am 21.Aug. >>>>Bei Mietreduktionen jetzt Überprüfungsanträge einlegen <<<<< ============================================================
Am 21. Aug. erfolgt beim LSG Berlin-Brandenburg (LSG BB) die Verkündung einer Entscheidung zu der seit dem 1. Mai 2012 gültigen Berliner KdU – Satzung (WAV) im Verfahren L 36 AS 1162 /12 NK.
Es ist möglich, dass dort Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt wird.
Das hat mittelbare Konsequenzen für die Berliner Hartz IV /SGB XII– Empfänger. Wird das LSG BB feststellen, dass die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab Tag der Verkündung für die Mietreduzierten SGB II/SGB XII-Leistungsempfänger ein höherer vom Gericht festzulegender KdU – Anspruch.
Leistungsbezieher die gegen die laufenden Bescheide Widerspruch eingelegt haben haben einen Rückzahlungsanspruch. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist allerdings für Zeiten nach der Entscheidungsverkündung nach dem ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III). Das bedeutet alle Berliner die in den letzten Monaten zu wenig KdU erhalten haben kriegen bei etwaigen Erfolg des Normenkontrollverfahrens für die Vergangenheit leer aus. Würden sie aber jetzt einen Überprüfungsantrag formulieren und dieser geht bis zum 20. Aug. beim Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss das JC auch rückwirkend zu gering gezahlte KdU nachzahlen. Daher sollten Berliner Beratungsstellen unverzüglich auf diese Situation aufmerksam machen!!!
2. KdU in NRW – vorbildliche Praxis in Wuppertal ===============================================
Wenn es auch nicht so häufig passiert, aber das JC Wuppertal hat hinsichtlich der KdU -Abzocke in NRW eine vorbildliche Dienstanweisung herausgegeben. In dieser wird verordnet, dass die SGB II-Leistungsbezieher, deren KdU durch die Weisung des MAIS NRW zu wenig KdU erhalten haben keine individuellen Überprüfungsanträge stellen müssen, sondern das die Behörde die Überprüfung von Amtswegen durchzuführen hat. Viele weitere Details sind dort auch geregelt. Diese Weisung ist außergewöhnlich und sollte zur Grundlage anderer NRW JC genommen werden. Auch sollte sich das MAIS-NRW in Bezug auf seine noch immer ausstehende, aber schon lange angekündigte Handlungsempfehlung zu den KdU sich daraus einiges rausziehen (siehe einen Punkt später). Die KdU Weisung von Wuppertal gibt es hier: https://www.harald-thome.de/media/files/richtlinien/KdU-Wuppertal---09.08.2012.pdf