(k)einEinzelfall
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Hallo!
Letztes Jahr hatte ich gegen einen Wohngeldbescheid (BY) Widerspruch eingelegt. Das Wohngeldamt hatte diesen Widerspruch an die zentrale Widerspruchsstelle bei der Regierung v. UF gesandt. Von dort kam dann der Widerspruchsbescheid. Der enthielt eine völlig falsche Schilderung des Sachverhalts, was Teile des von mir angegebenen Einkommens betraf. Diese Unrichtigkeit könnte für mich - rückwirkend und für die Zukunft - erhebliche Probleme bedeuten (Unterhaltssache).
Ich schrieb der Reg. v. UF dies umgehend und beantragte die Berichtigung des Bescheides. Leider habe ich nicht ausdrücklich das Wort "Überprüfung" verwendet...
Nun kam am Freitag Post von der Reg. v. UF (eh ein Wunder, denn dieser Brief lag knapp 2 Wochen beim "Zusteller"). Die Behörde teilt mir mit, dass sie nach dem Zeitpunkt der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheides keine sachliche Änderung mehr vornehmen dürfe. Mit der Zustellung sei das Verfahren für die Widerspruchsbehörde abgeschlossen. Man verwies mich noch auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid hinsichtlich des weiteren Rechtsbehelfs in der Angelegenheit.
Lt. der Rechtsbehelfsbelehrung hätte ich gegen den Widerspruchsbescheid vor dem VwG klagen können, das für die Ausgangsbehörde zuständig ist. Wegen dem mit der Klage verbundenen enormen finanziellen und zeitlichen Aufwand wollte ich damals aber keine Klage erheben, nur um den Sachverhalt klarstellen zu lassen.
Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich denn nun die Berichtigung der Sachverhaltsdarstellung erreiche? Nochmal ausdrücklich Überprüfung beantragen? Nur wo? Das örtliche Wohngeldamt kann ja wohl kaum den Bescheid der Reg. v. UF ändern, oder?
Danke schonmal für euren Rat!
Letztes Jahr hatte ich gegen einen Wohngeldbescheid (BY) Widerspruch eingelegt. Das Wohngeldamt hatte diesen Widerspruch an die zentrale Widerspruchsstelle bei der Regierung v. UF gesandt. Von dort kam dann der Widerspruchsbescheid. Der enthielt eine völlig falsche Schilderung des Sachverhalts, was Teile des von mir angegebenen Einkommens betraf. Diese Unrichtigkeit könnte für mich - rückwirkend und für die Zukunft - erhebliche Probleme bedeuten (Unterhaltssache).
Ich schrieb der Reg. v. UF dies umgehend und beantragte die Berichtigung des Bescheides. Leider habe ich nicht ausdrücklich das Wort "Überprüfung" verwendet...
Nun kam am Freitag Post von der Reg. v. UF (eh ein Wunder, denn dieser Brief lag knapp 2 Wochen beim "Zusteller"). Die Behörde teilt mir mit, dass sie nach dem Zeitpunkt der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheides keine sachliche Änderung mehr vornehmen dürfe. Mit der Zustellung sei das Verfahren für die Widerspruchsbehörde abgeschlossen. Man verwies mich noch auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid hinsichtlich des weiteren Rechtsbehelfs in der Angelegenheit.
Lt. der Rechtsbehelfsbelehrung hätte ich gegen den Widerspruchsbescheid vor dem VwG klagen können, das für die Ausgangsbehörde zuständig ist. Wegen dem mit der Klage verbundenen enormen finanziellen und zeitlichen Aufwand wollte ich damals aber keine Klage erheben, nur um den Sachverhalt klarstellen zu lassen.
Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich denn nun die Berichtigung der Sachverhaltsdarstellung erreiche? Nochmal ausdrücklich Überprüfung beantragen? Nur wo? Das örtliche Wohngeldamt kann ja wohl kaum den Bescheid der Reg. v. UF ändern, oder?
Danke schonmal für euren Rat!