Bereits vorhandene Schulden bei JC bei erneuter Antragstellung von Bürgergeld

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tom185

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20 Nov 2023
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Hallo,

Ich beziehe momentan ALG1 und muss demnächst einen Antrag auf ALG2 (Bürgergeld ) stellen.
Ich habe Schulden beim Jobcenter (ca. 2500 €) und zahle diese momentan in monatlichen Raten ab.

Ich würde gerne wissen, wie bei erneuter Antragstellung damit verfahren wird. Habe ich trotz der Schulden Anspruch auf ALg2-Leistungen und kann die Ratenzahlung beibehalten? Oder muss ich damit rechnen, dass mein Antrag aufgrund der Schulden abgelehnt wird?

MfG Tom
 
Anspruch auf Bürgergeld (ALGII gibt es seit Januar nicht mehr) hat derjenige, der aus anderen Mitteln seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann... Die Altschulden werden weiterhin in Raten beglichen bzw. ggfs. einbehalten.
 
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.

Könnte der Betrag als Ganzes einbehalten werden, bevor Leistungen ausgezahlt werden, oder gibt es einen bestimmten %-Satz, den ich max. zahlen muss, bevor es zur Auszahlung kommt?
 
Hallo,
wenn die Schulden unverschuldet entstanden sind, ist die Rückzahlung eigentlich auf 10% vom Regelsatz gedeckelt.
Wenn du (grob) fahrlässig oder vorsätzlich die Schulden verursacht hast, können bis zu 30% einbehalten werden.
 
Ob die Restforderung aufgerechnet werden kann richtet sich danach, wie alt die Erstattungsbescheide sind. (§ 43 Absatz 4 SGB II). Die 10 bzw. 30 Prozent beziehen sich immer auf den maßgeblichen Regelbedarf.
 
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