Bereits bestehende Maßnahme, Schikane und Drohkulisse, Pflichtpraktika

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stormy

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Hallo Leute.

Heute schreibe ich mal wieder im Namen einer guten Freundin die gerade zu Besuch ist und absolut fertig mit den Nerven.

Sie ist in einer Maßnahme die bereits verlängert wurde und nun bis Mai läuft.

Die "Dozenten" bauen Drohkulissen auf mit Kürzungen etc um die Leute bei der Stange zu halten und zur "Mitarbeit" zu bewegen. Die Zuweisungen bzw Verlängerung bekomme ich morgen von ihr und stelle die hier anonymisiert rein.

Sie müssen bei dieser Maßnahme Bewerbungen und Lebensläuft schreiben, haben Sachkundeunterricht auf 3. Klasse Niveau.

Es werden/wurden Profile mit allen privaten Daten sowie sozialdaten der Teilnehmer gespeichert. Anhand dieser Daten werden von den Dozenten Bewerbungen für potentielle Arbeitgeber erstellt und versendet. Diese Bewerbungen strotzen von Rechtschreibfehler usw. Dazu kommt, dass die Teilnehmer in harschen Ton in das Büro zitiert werden und dort Praktika zugewiesen bekommen z.B. im Bereich Altenpflege wo die Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Der Arbeitsplatz soll dabei unter aller Sau sein...

Ich habe bereits ein paar Sachen dazu zusammen getragen wie z.B. die Qualitätssicherung durch das JC bezüglich der Maßnahme und den "Fragenkatalog" bezüglich einer weiteren "Verlängerung" der Maßnahme. Eine quasi Vorlage habe ich hier auch gefunden bezüglich einer Beschwerde beim SB über den Maßnahmeträger.

Kann sie jetzt währenddessen etwas gegen die Maßnahme unternehmen um diese eventuell sanktionsfrei abzubrechen bzw dass die Maßnahme nicht so weiter läuft wie bisher?

Der Maßnahmeträger nennt sich übrigens Job Concepts und ist hier zu finden
https://www.personalvermittlung-stade.de/
Die Maßnahme die sie macht ist "Jobs und Training für Bewerber".

Gruß stormy
 
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DoppelPleite

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Die Zuweisungen bzw Verlängerung bekomme ich morgen von ihr und stelle die hier anonymisiert rein.
Plus sämtliche Vertragsunterlagen, Hausordnungen, Teilnehmerverträge, Datenschutzerklärungen die unterschrieben wurden.

Kann sie jetzt währenddessen etwas gegen die Maßnahme unternehmen um diese eventuell sanktionsfrei abzubrechen

Peinlich genau Buch führen, wann wer kommt, wann wer geht, was der Stoff ist, wann gegen den Willen etwas im eigenen Namen verschickt wird usw. usf.
 

stormy

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Jap. Sage ihr dass die genannten anreren Unterlagen auch benötigt werden.

Dass sie alles peinlichst schriftlich festhalten soll habe ich ihr bereits gesagt. Bin am Überlegen ob ich ihr nicht empfehlen soll ein kleines Diktiergerät zu verwenden. In einer Notwehrsituation soll das zulässig sein. Gab da mal ein Thema hiermim Bereich dazu.
 

Solanus

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Jap. Sage ihr dass die genannten anreren Unterlagen auch benötigt werden.

Dass sie alles peinlichst schriftlich festhalten soll habe ich ihr bereits gesagt. Bin am Überlegen ob ich ihr nicht empfehlen soll ein kleines Diktiergerät zu verwenden. In einer Notwehrsituation soll das zulässig sein. Gab da mal ein Thema hiermim Bereich dazu.

Vorsicht mit Diktiergerät und Fotoapparat! Persönlichkeitsrechte beachten! Kann Grund für eine fristlose Verweisung sein. Würde mit Sicherheit eine Sanktion nachziehen.
 

Pixelschieberin

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Wenn es um Beweissicherung in Eigeninteresse geht, wird der Anwurf "unautorisierte" Aufnahmen nicht so heiß gegessen wie er oft - und gerne - gekocht wird.
Für Studenten erdacht, gibt es einen Schreibblock, der mit optischen Triggern versehen ist.
Der dazugehörige Stift speichert Tonaufnahmen.
Kann ja nicht jeder Steno. :wink:
Dieses Teil, was eine Bekannte bei einem Träger-Vorstellungs-Dummschwatz-Tralala dabei hatte, wurde meines Wissens nicht nach D eingeschmuggelt.
Das handliche Set wurde explizid für Vorlesungen beworben.
Solange bei Publikationen artig nachgesprochen und schwarze Balken zur Unkenntlichmachung eingesetzt werden, ist für wallraffende Aufdeckungs-Journalisten alles im Lack.

Nachtrag:
Zum Thema unangekündigter Gesprächsmitschnitte wabert viel Widersprüchliches durchs Netz.

Mut zum zivilen Ungehorsam machten MIR folgende Links:
- Anwalt.de - Gesprächsmitschnitte als Beweismittel nicht völlig ungeeignet
- Indeclinabilis - Tonaufnahme, Gesprächsmittschnitt zwecks Dokumentation einer Straftat, damit einhergehende Beweissicherung ist zulässig
- Kahrlgeharzt - Tonaufnahme, Gesprächsmittschnitt als Notwehr erlaubt, Vertraulichkeit des Wortes, Record, Aufnahme
[...] Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet
Die Beweisnot, in die der HE vorsätzlich gebracht wird, läßt mich sofort an eine Notwehrsituation denken.
Schließlich wird - leider allzuoft - der bislang gute Leumund des HE durch inkompetente SBs beschädigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Makale

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Regelmäßig entkommt man einer solchen Bevurmundung und Missachtung der Menschenrechte nur mit Inkaufnahme einer Sanktion. Das hat der unsoziale Gesetzgeber nunmal genau so gewollt. Ob die Sanktion dann rechtmäßig erfolgt ist, steht auf einen anderen Blatt und muss sozialgerichtlich angefochten werden.

Ansatzpunkte gäbe es einige. Da wäre einerseits die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Zuweisung. Hier lässt sich immer ein Angriffspunkt finden, der zur Rechtswidrigkeit führt. Maßnahmezuweisungen sind regelmäßig rechtswidrig, zB mangels eines schlüssigen Eingliederungskonzeptes oder weil das auszuübende Ermessen nicht beachtet wurde. Oftmals hapert es auch an der inhaltlichen Bestimmtheit.

Grundsätzlich setzt ein Sanktionsbescheid eine rechtmäßige "Verpflichtung" voraus, die verletzt wurde. Ich wage aufgrund vielzähliger Erfahrungen zu behaupten, dass die Zuweisung rechtswidrig ist.

Andererseits sind auch die Kenntnis der eigenen Rechte sowie der Wille diese auch durchzusetzen unverzichtbar. Durchsetzungswillen wird von zahlreichen persönlichen Fähigkeiten wie Stolz, Selbststbestimmtheit und einigen anderen gesprägt.

Ich bestimme meinen Lebensweg selbst und lasse mir von anderen nicht vorschreiben wie ich mein Leben zu führen habe.

Das ist mein zentraler Schlüsselsatz. Hierauf baut sich alles andere auf. Natürlich ist dies auch mit Konflikten verbunden. Aber jedes dieser Konflikte macht mich stärker.

Im Hartz 4 System werden Menschen vielerorts wie kleine Kinder behandel, jedoch selbst das auch noch falsch. Diese wissen nämlich meist schon recht früh, was ihnen Lebensfreude bereitet. Jede Mutter und jeder Vater ist gut beraten sie genau dabei zu unterstützen und zu fördern, nicht aber ihnen den Weg vorzuschreiben.

Im Fokus darf nicht irgendein Job stehen, sondern eine Arbeit, der dem jeweiligen Menschen Freude bereitet, wo er hinter steht und sagt "Das mache ich gerne". In diese Richtung geht übrigens auch die Rechtsprechung des BVerfG , zB zur Pflichtarbeit in Haftanstalten.

Sehr viele Menschen verstehen nicht, dass partnerschaftliche Zusammenarbeit nicht mit Bevormundung und Druck erreicht wird, sondern zunächst das Gegenüber mit all seinen Stärken und Schwächen akzeptiert werden muss und besonders sein Selbstwert nicht angriffen werden darf. Auf dieser Grundbasis kann anderen geholfen werden ihre Ziele zu erreichen.

Übertragen auf die Situation bedeutet dies, dass nicht bevormundungsmäßig Bewerbungen verschickt werden. Stattdessen sollte geschaut werden, wo es wirklich hakt. Dann wird die Sache nach obigen Grundlagen gemeinsam angegangen. Gleiches gilt für ein Praktikum. Davon abgesehen kann ein privatrechtlicher Eingliederungsträger kein Praktikumsplatz in einem anderen Unternehmen zuweisen. Er kann Vorschläge unterbreiten und dabei unterstützen einen zu bekommen, mehr aber auch nicht. Die Entscheidung liegt letztendlich beim jeweiligen Teilnehmer. Er muss ohnehin einen Praktikumsvertrag abschließen, der die Privatautonomie berührt. Da wären wir wieder beim Punkt seine Rechte zu kennen. Auch darf er sich nicht der SGB II Sanktionsvorschriften bedienen, um Menschen gefügig zu machen.

Ich denke es sollte vor Abbruch das Gespräch gesucht werden. Wenn das nichts bringt, dann Abbruch herbeiführen durch fristlose Kündigung des Teilnehmervertrages oder längere AU besorgen. Alles Weitere muss dann ggf. im Sanktionsverfahren geklärt werden, insbesondere ob die Zuweisung überhaupt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
 

stormy

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Guten Morgen.
Eine Maßnahme kann sie sich momententan nicht leisten. Sie meinte, sie würde die Maßnahme notfalls durchziehen und die nächste Fortschreibung angreifen. Heute erhalte ich ihre Unterlagen, dann werden wir sehen was da so drin steht.
 

Pixelschieberin

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[..] Eine Maßnahme kann sie sich momententan nicht leisten. [...]
Ich argwöhne, du meintest Sanktion? Farbige Hervorhebung von mir.
Bei allem Mitgefühl und nachvollziehbaren Ängsten ist mir stets klar, daß aus einem ängstlichen Erwachsenen selten bis nie ein mutiger gemacht werden kann.
Wenn kein "Beschützer" rekrutiert werden kann, greift i. d. R. ein unschönes Muster: Wer sich nicht wehrt... und so...
Selbst wenn die Hilfestellung kurz vor der Ziellinie konterkariert wird - einen Versuch ist's wert, beim über den eigenen Schatten springen Hilfestellung zu leisten.

Meine Erfahrung ist, daß ich den stets unterschwellig angedrohten Sanktionen wesentlich gelassener entgegen sehe, sobald ich sie schon vor dem Date fest in mein Budget einkalkuliert habe.
Den somit aufgebauten Schutzwall aus teilweise provokativ zur Schau getragener Angstfreiheit und das Ausmaß meiner Konfliktbereitschaft lasse ich den Dienstleister gleich zu Beginn der Besprechung erahnen.
Ein guter Start:
Vorbereitet auflaufen und EHE sie das Ende des eigenen roten Fadens zu fassen bekommen, in deren Defiziten und Fehlern herumstochern.
Nicht vom Haken lassen: Unbeirrt und nahezu dümmlich die Schallplatte mit Sprung auflegen.


Gegner an vermeintlichen Hebeln der Macht spüren intuitiv wer seine Rechte KENNT und zu bewahren weiß.
Dazu ist's manchmal unabdingbar, die Karren kurzfristig in den Dreck rollen zu lassen, damit die Eskalation vor Gericht bereinigt werden kann.

Wie Makale schon ausführte, dazu braucht's jedoch etwas "spine".
 

stormy

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Ja, sorry, sollte "Sanktion" heißen ;-)
Danke für deine Korrektur

Sie setzt sich auch zur wehr und lässt nicht alles mit sich machen. Sie kennt sich nicht wirklich mit dem ganzen System aus. War Zufall dass sie das gestern angesprochen hat und ich zugegen war. So kann man ihr auch helfen.
 

0zymandias

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[...]
Die "Dozenten" bauen Drohkulissen auf mit Kürzungen etc um die Leute bei der Stange zu halten und zur "Mitarbeit" zu bewegen. [...]

Drohen darf das JC , der MT darf es nicht, denn bei ihm könnte das sehr leicht eine Nötigung darstellen.
Wie auch immer: Ganz gewiss verhängt der keine Sanktion.

[...]
Es werden/wurden Profile mit allen privaten Daten sowie sozialdaten der Teilnehmer gespeichert. [...]
Schriftlich und nachweisbar die Sperrung und Löschung aller Daten verlangen, für die es keine ausdrückliche gesetzliche Befugnisnorm gibt.

[...] Anhand dieser Daten werden von den Dozenten Bewerbungen für potentielle Arbeitgeber erstellt und versendet. Diese Bewerbungen strotzen von Rechtschreibfehler usw. [...]

Sollte hierfür keine schriftliche Erlaubnis vorliegen, wäre das Identitätsdiebstahl und ich persönlich würde das wahrscheinlich anzeigen.
Die Bewerbungen mit Fehlern bitte sichern, denn damit lässt sich die mangelnde Eignung des MTs darstellen.
Sollte es Rückläufer von potentiellen Arbeitgebern geben, dann würde ich an sie zurückschreiben, dass ich mich nicht bei ihnen beworben habe,
Identitätsdiebstahl vorliegt und ich sie um eine Kopie meines angeblichen Anschreibens bitte.
Das dürfte alle Beteiligten erfreuen.

Sollte hierfür eine schriftliche Erlaubnis vorliegen, so würde ich sie schriftlich und nachweisbar widerrufen.
Für mich schreibt keiner meine Korrespondenz, den ich mir nicht ausgesucht habe und den ich nicht überwachen kann.

[...]
Dazu kommt, dass die Teilnehmer in harschen Ton in das Büro zitiert werden und dort Praktika zugewiesen bekommen z.B. im Bereich Altenpflege wo die Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Der Arbeitsplatz soll dabei unter aller Sau sein...
[...]
Ein MT kann nicht zuweisen.
Ein entgeltloses Praktikum kann jederzeit abgebrochen werden, also muss man es auch nicht anfangen.
Beim Praktikum darf man auch nicht Bestandteil des Arbeitsprozesses sein.

[...]
Kann sie jetzt währenddessen etwas gegen die Maßnahme unternehmen um diese eventuell sanktionsfrei abzubrechen bzw dass die Maßnahme nicht so weiter läuft wie bisher?
[...]
Yo. Aber bitte die Schriftstücke anonymisiert einstellen, die die Maßnahme betreffen.
 
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ZarMod

Gast
Schriftlich und nachweisbar die Sperrung und Löschung aller Daten verlangen, für die es keine ausdrückliche gesetzliche Befugnisnorm gibt.
Die anzupassende Formvorlage dafür: ► Widerspruch - Datenweitergabe MT Fensterbrief
Sollte hierfür eine schriftliche Erlaubnis vorliegen, so würde ich sie schriftlich und nachweisbar widerrufen.
Auch dafür haben wir seit heute ein Muster: ► Widerruf - Einverständnis / Erlaubnis - Fensterbrief
 
G

Gewerkschafter

Gast
Die "Dozenten" bauen Drohkulissen auf mit Kürzungen etc um die Leute bei der Stange zu halten und zur "Mitarbeit" zu bewegen.
Gruß stormy

Hallo Stormy,

Die Dozenten drohen mit dem Entzug unsere Lebensgrundlage. Diesen Sachverhalt könnte ich glatt als eine Nötigung ansehen. Solch eine Nötigung ist nach §240 StGB verboten und sieht Konsequenzen vor. Verträge die so zustande kommen, sind nach §123 BGB anfechtbar. Recht haben und Recht bekommen sind aber immer zweierlei paar Schuh. Die Kolleginnen und Kollegen müssen sich solidarisieren. Nach §13 Abs.4 SGB10 hat man das Recht auf eine Beistand. Aus Beweisgründen gehen wir nie allein in die Einzelgespräche. Man könnte uns unterstellen, wir haben Arbeit abgelehnt. Dieses Verhalten kann abgemahnt werden und danach werden wir Sanktioniert, weil wir mit unserem Verhalten den Erfolg der Maßnahme verhindert haben. Wir geben uns immer willig, denn eine personenbezogene Minderleistung ist nicht abmahnungswürdig. Wir sind stets bemüht, aber wir könne die Leistung aus persönlichen Gründen nicht vollbringen. Häufig helfen Atteste nach. Wird die Stimmung unerträglich, so sollte der zuständige Betriebs oder Personalrat zu Hilfe gezogen werden. Der Betriebsrat kann allerdings seine Mitwirkung verweigern. Nach §5 Abs.2 Nr.4 BetrVG gelten wir nicht als Arbeitnehmer. In diesem Falle schreiben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Maßnahme oder der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Nach Art.17 GG besteht die Möglichkeit des Petitionsrechts. Helfen alle genannten Schritte nichts, so sollten wir über weitere juristische Schritte nachdenken. Sind die Kolleginnen und Kollegen organisiert können sie sich an die zuständige Gewerkschaft wenden oder sie beantragen Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht. Auch hierbei gilt: Nehmt Zeugen aus der Gruppe mit, nur so können wir die Beweislast erbringen.
 

stormy

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Habe die Dokumente gerade abfotografiert. Zuhause müssen diese auf den PC, anonymisiert werden und werden anschließend hier hoch geladen.

Dabei sind die aktuelle EGV , die beiden Zuweisungen, der Maßnahmevertrag, die Hausordnung und noch ein Zusatz bezüglich nachholen von Fehlzeiten oder so.
 
G

Gewerkschafter

Gast
Der Maßnahmeträger nennt sich übrigens Job Concepts und ist hier zu finden
https://www.personalvermittlung-stade.de/
Die Maßnahme die sie macht ist "Jobs und Training für Bewerber".
Ach wie hübsch, meine Freunde von der privaten Arbeitsvermittlung!
Googelt mal beim BMAS , da habe ich etwas interessantes rausgefunden: Gebt in die Googlezeile BMAS ein. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) BMAS , Themen, Arbeitsmarkt, Arbeitsvermittlung, öffentliche und private Arbeitsvermittlung, mehr erfahren, ein wenig runterscrollen, bis „Private Arbeitsvermittlung“. Dort steht wortwörtlich geschrieben, ich zitiere „Die Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung ist freiwillig. :cheer2:
Aber Vorsicht! Nach §296 Abs.2 SGB3 ist der Arbeitssuchende nur dann verpflichtet die Vermittlungsgebühr zu begleichen wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Möchte der ehemalige JC Kunde sein Arbeitsverhältnis kündigen nach §622 Abs.3 BGB Kündigung in der Probezeit, so kann der AVGS nach §45 Abs.6 SGB3 ungültig werden. Alle juristischen Informationen sind ohne Gewähr. Sie sind es aber Wert, überprüft zu werden.
Leider kann ich keinen Vermittlungsvertrag bei dieser gastlichen Institution finden. Sofern ein Vermittlungsvertrag unterschrieben wurde, wie sieht es mit der Honorarregelung aus, wenn ich mein vermitteltes Arbeitsverhältnis kündige?
Sollte die Arbeitsvermittler Honorarforderung bei Eigenkündigung stellen, unbedingt die Zuweisung vom Amt mit Rechtsfolgebelehrung aufbewahren. Dadurch kann ich beweisen dass ich zu dieser Maßnahme genötigt wurde. Nach §123 BGB können Verträge angefochten werden, die durch Drohung zustande kommen. Dieser Sachverhalt kann nicht oft genug erwähnt werden.
 

stormy

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Anbei die Dokumente

Bild01 allgemeine-sicherheitsunterweisung
Bild02 Angebot-Maßnahme JC Seite 1
Bild03 Angebot-Maßnahme JC Seite 2
Bild04 Angebot-Maßnahme JC Seite 3
Bild05 EGV Seite 1
Bild06 EGV Seite 2
Bild07 EGV Seite 3
Bild08 EGV Seite 4
Bild09 Einholung Vermittlungsbestätigung Arbeitgeber
Bild10 Einladung Job Konzept
Bild11 Fahrtkostenerklärung
Bild12 Hausordnung
Bild13 Job Konzept Stundenplan
Bild14 Maßnahmenangebot Seite 1
Bild15 Maßnahmenangeobt Seite 2
Bild16 Maßnahmenangebot Seite 3
Bild17 Mitführpflicht Ausweise
Bild18 Nutzungsvertrag IT-Räume
Bild19 Praktikumvertrag Seite 1
Bild20 Praktikumvertrag Seite 2
Bild21 Qualitätsmanagementhandbuch
Bild22 Teilnahmebescheinigung Job Konzept
Bild23 Teilnehmerbestätigung Datenaustausch
Bild24 Teilnehmervertrag Kopie
Bild25 Teilnehmervertrag
Bild26 Zusatz Teilnehmervertrag
Bild27 Zustimmung Nutzung Jobbörse
 

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ZarMod

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... da habe ich etwas interessantes rausgefunden: Gebt in die Googlezeile BMAS ein....
Hättest Du einfacher haben können. Klicke mal im Index des ► Leitfaden
auf den Begriff "Private Arbeitsvermittlung" Dort ist übrigens auch Deine Quelle verlinkt. :icon_wink:
Anbei die Dokumente
Wäre schön, wenn Du die Dokumente jetzt noch mit Bezeichnung durchnummerierst.
Du hast zum Editieren noch eine Stunde Zeit. Also im Beitrag kleine Liste in etwa:
Bild 01 EGV vom XXXXXX
Bild 02 Zuweisung vom XXXXX
Wenn zwei gleichartige Dokumente enthalten sind, die Unterschiede bitte mit angeben.
Solch eine Liste macht das Auffinden zitierter Dokumente für die Mitleser einfacher.
 

stormy

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Ich habe die vor dem Hochladen direkt benannt. Mir werden die Dateinamen auch angezeigt. Werde es für euch aber dennoch mal machen :)
 
G

Gewerkschafter

Gast
Vielen Dank Stormy,

PAVs fordern zuweilen Schadensersatz für das entgangene Vermittlungshonorar vom Arbeitssuchenden, bei Eigenkündigung. Da kein Vermittlungsvertrag unterzeichnet sollte diese Gefahr nicht gegeben sein. Die mir gezeigten Unterlagen, insbesondere das Schreiben mit der RFB , unbedingt aufbewahren. Kommt es zu Streitigkeiten kann man nachweisen dass man genötigt wurde die genannte Maßnahme zu besuchen.
Hättest Du einfacher haben können. Klicke mal im Index des ► Leitfaden
auf den Begriff "Private Arbeitsvermittlung" Dort ist übrigens auch Deine Quelle verlinkt. :icon_wink:
Wie dumm von mir, da muss mann oder frau erst mal darauf stoßen. Ich selber habe 1 Jahr gebraucht um das alles zu in Erfahrung zu bringen und dann ist alles so simpel. Naja aber die Hauptsache ist, jeder weiß Bescheid über diese Untaten die uns auferlegt werden. Aber vielen Dank für deine Infos! :bigsmile:
Hallo Zeitkind und Stormy, meinen zweiten Beitrag habe ich in den ersten verlegt, aus Gründen der Übersichtlichkeit

Hallo Zeitkind und Stormy,
vielen Dank für euren Dank. Aus Platzgründen habe ich meinen zweiten Beitrag in den ersten Beitrag verlegt!
 
Z

ZarMod

Gast
Kann sie jetzt währenddessen etwas gegen die Maßnahme unternehmen um diese
eventuell sanktionsfrei abzubrechen bzw dass die Maßnahme nicht so weiter läuft wie bisher?
Erstmal Danke für die sehr hilfreiche Auflistung.
Um die Frage direkt zu beantworten; natürlich kann sie etwas dagegen unternehmen.
Allerdings kommt die Fragestellung ziemlich spät, da mit den geleisteten Unterschriften
die wirkungsvollsten Spielzeuge bereits in den Brunnen gefallen sind.
Aus diesem Grund wird es ungleich schwerer, aus dem Dilemma herauszukommen.
Lange Rede - kurzer Sinn; Kurzfristig könnte man nur mit langem Atem ansetzen.
Dafür müßten zuerst sämtlich unterschriebene Vereinbarungen gekündigt werden.
Und das mit einer stichhaltigen Begründung, welche dem JC Anerkennung abverlangt.
Bild 10 Praktikumsvertrag meinte:
§ 4 Beendigung/Kündigung
Die Vereinbarung endet nach Ablauf ... Sie kann von jedem Partner aus wichtigen Grund
ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden.
Hierzu stellt sich die Frage: Hat die Betroffene ev. gesundheitliche Einschränkungen?
Auch der Teilnehmervertrag enthält eine sittenwidrige Klausel und ist damit m.E.n. nichtig.
Bild 25 - Teilnehmervertrag meinte:
10. Eine Kündigung der Bildungsmaßnahme ist nur in Absprache mit dem jeweiligen Kostenträger möglich.
Da die vertragliche Rechtsbeziehung zum MT privatrechtlicher Natur ist, greift hier das bürgerliche Gesetz.
Sollte die u.g. Bestimmung hier nicht zutreffen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
§ 138 BGB meinte:
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage,
der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen
Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt,
die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zu den Kündigungen beider Verträge müßten auch sämtliche abgeschlossene Vereinbarungen
bei den jeweiligen Partnern widerrufen- und die Löschung persönlicher Daten veranlaßt werden.

Da auch die noch gültige öffentlich-rechtliche Vereinbarung (EGV ) unterschrieben wurde,
müßte sich die Betroffene nun auch dieser Verpflichtung gegenüber verantworten.
D.h. entweder einen wichtigen Grund zum Maßnahmeabbruch angeben
oder die EGV selbst kündigen. Das zieht mit Sicherheit eine Sanktion nach sich,
dessen Gegenwehr hier noch zu erörtern wäre.

Es sind nur Gedankenspiele und Ansätze und ich bin den Mithelfenden für die Eröffnung besserer Schachzüge dankbar.
Aus einem Umstand sollte für die Betroffene jedenfalls eine wichtige Lehre gezogen werden.
Niemals etwas zu unterschreiben, dessen Folgen nicht so einfach abzuschätzen sind.
Auch eine EGV sollte im seltensten Fall signiert werden. Für die Zukunft:

Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
Sie meinte, sie würde die Maßnahme notfalls durchziehen und die nächste Fortschreibung angreifen.
Angesichts der o.g. Hürden könnte das ggf. die schadlosere Variante sein.
Die Fortschreibung endet erst mit fehlender Unterschrift in einem ersetzenden VA .
Dieser ist einfacher angreifbar, weil auferlegt. :icon_wink:
 

stormy

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@Zeitkind
Danke für deine ausführliche Antwort, sowas habe ich mir bereits gedacht. Leider wusste ich selbst bis gestern nicht dass sie derart drin steckt. Sie selbst kennt sich nicht damit aus und hat Angst vor Sanktionen bzw dass sie Angst hat dagegen vorzugehen aus Angst vor daraif folgenden Repressalien.

Aber besser sie kommt damit spät als nie und fragt nach Hilfe .

Dass sie ab jetzt nichts mehr unterschreiben soll weiß sie, hab ihr gesagt dass sie diese Unterlagen zur Einsicht mitnehmen darf und soll und sie diese entweder an mich weiter leitet oder selbst hier im Forum um Hilfe bittet.
 

Makale

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Wie ich bereits vermutet hatte die Zuweisung ist rechtswidrig. Zudem ist die geschlossene EGV unwirksam. Das ist typisch Jobcenter - eine Instution, die geschriebenes Recht und Gesetz regelmäßig missachtet. Die anderen Unterlagen habe ich gar nicht gesichtet, weil die aus meiner Sicht irrelevant sind.

Vielleicht wäre es ratsam einen Fachanwalt aufzusuchen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
 

Makale

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Die abgeschlossenen Verträge auch?

Abgesehen davon, dass die Verträge mit dem Träger rechtlich keine Relevanz haben (Scheinverträge, quasi eine Vertragsverhältnissimulation, siehe auch Fachaufsätze der letzten Jahre von Stahlmann, Spindler u.a. ), da sich alle "Verpflichtungen" aus dem Sozialrechtsverhältnis mit dem Jobcenter ergeben, setzt eine sanktionsbewehrte Teilnahme- und Mitwirkungspflicht grundsätzlich eine rechtmäßige Zuweisung voraus. Nun die goldene Frage: Wo ist eine solche?

Gleichermaßen setzt zB eine Leistungsentziehung oder -versagung grundsätzlich eine rechtmäßige Aufforderung zur Mitwirkung voraus. Hier kommt dann jedoch die vorherige Rechtsfolgenbelehrung hinzu. Zudem muss die Amtsermittlung ausgeschöft sein. Paradebeispiel ist die Leistungsversagung mangels Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber. Diese kann sich der Leistungsträger selbst besorgen. Zudem steht ihm das Mittel eines Bußgeldes zur Seite, wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht in angemessener Zeit reagiert.
 
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stormy

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Hallo Leute, heute ein kleines Update.
Der Praktikumsbetrieb, der selbst Teil des Maßnahmeträgers ist, hat das Praktikum von selbst für Beendet, jedoch die Teilnehmerin durch den Kakao gezogen. Was genau da passiert ist weiß ich noch nicht aber ich denke ihr ist der Kragen geplatzt.

Sie würde eventuell darauf hinaus und dem Betrieb eins auswischen bezüglich der Zustände dort was den Ablauf, Pflege, Hygiene usw angeht. Es soll dort gelinde gesagt unter aller Sau sein. Da sie eine ausgebildete Pflegehelferin ist weiß sie wie es dort eigentlich sein sollte.

Sie hat ab dem ersten Tag im Praktikum eine Art Tagebuch geführt wo sie ihren Tagesablauf sowie den Zustand der Arbeit etc beschrieben hat.

Gruß stormy

Edit:
Die Stationsleitung hat sich beim Dozenten darüber beschwert dass sie denen keinen Kaffee gekocht und sich nichts hat gefallen lassen. Unter Anderem haben denen ihre Fragen bezüglich dem Umgang und Hygiene mit den alten Leuten nicht gepasst...
 
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stormy

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Es gibt einen Bewertungsbogen. Darf sie den einsehen oder nicht? Auf ihre Nachfrage wurde ihr der Einblick in den Bogen verweigert mit der Aussage, dieser gehe erst an das JC bzw an den Maßnahmeträger. Das sagte der Dozent.
 
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