1. Fall
Sohn hat noch vor Hartz IV eigene Wohnung. Er bekommt den Regelsatz von (jetzt) 281€. Alleinstehend.
Müßte er nicht den vollen RS von 351€ bekommen?
2.Fall
Noch in der Ausbildungszeit zieht Sohn in eine eigene Wohnung. danach tritt er in den Bezug Hartz IV ein. Es folgen genehmigte Wohnortwechsel, zeitweise Arbeit.
Jetzt zieht er, wegen Obdachlosigkeit, wieder bei einem Elternteil ein, beantragt gleichzeitig eigene Wohnung (Antrag wird genehmigt).
Müßte dieser U25jährige einen Regelsatz von 281€ bekommen oder 316€, im Haushalt des einen Elternteiles, ist er BG oder eine selbständige BG ?
Sohn hat noch vor Hartz IV eigene Wohnung. Er bekommt den Regelsatz von (jetzt) 281€. Alleinstehend.
Müßte er nicht den vollen RS von 351€ bekommen?
2.Fall
Noch in der Ausbildungszeit zieht Sohn in eine eigene Wohnung. danach tritt er in den Bezug Hartz IV ein. Es folgen genehmigte Wohnortwechsel, zeitweise Arbeit.
Jetzt zieht er, wegen Obdachlosigkeit, wieder bei einem Elternteil ein, beantragt gleichzeitig eigene Wohnung (Antrag wird genehmigt).
Müßte dieser U25jährige einen Regelsatz von 281€ bekommen oder 316€, im Haushalt des einen Elternteiles, ist er BG oder eine selbständige BG ?