Berechnung von eventueller Aufstockung von ALG2

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Laura Be

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Hallo liebe Gemeinde,

Wer kann mir lieb was über die Berechnung von ALG 2 bzw Aufstocken erklären.

Ich erhalte seit 1 Jahr ALG 2 d.h Regelbedarf
409,-Euro + 395 Euro Grundmiete + 50 Euro Heizkosten + 70 Euro Nebenkosten insgesamt 924 Euro. Nun möchte ich einen Job bei den Johannitern annehmen, im Hausnotruf, das heisst Teilzeit und in der Woche 10 Stunden maximal und Bereitschaft. Es werden ca 650 bis 700 Euro brutto am Ende mit Steuerklasse 4. Ich habe Werbungskosten ca von 170 Euro Fahrtkosten . Wie rechne ich das bekomme ich überhaupt Geld noch und habe Angst das ich schlechter stehe das Geld würde für wenn ich 1.11 anfange erst am 30.12 bezahlt für November. Vielen lieben Dank bin so verzweifelt

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, würde das gerne annehmen da ich auch Menschen helfen kann.
 

erwerbsuchend

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@ Laura Be,

es gibt verschiedene Online-Rechner mit denen du dein voraussichtliches Nettoeinkommen ausrechnen kannst. Einer davon ist dieser.

Von 650,00 - 700,00 EUR brutto/Monat bleiben in Steuerklasse 4, ohne Kirchensteuer und 1,1% Zusatzbeitrag in der GKV ca. 514,00 - 554,00 EUR netto/Monat. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein und einen anderen Zusatzbeitrag zur GKV haben, müsstest du den Nettobetrag bitte selbst ausrechnen.

Vom Bruttoeinkommen wird ein Freibetrag ausgerechnet, der vom Nettoeinkommen abgezogen wird. Dieser Freibetrag sind 100,00 EUR und von 101,00 - 1000,00 EUR werden 20% als Freibetrag berechnet.

Die Berechnung sieht so aus:

650,00 EUR brutto
-100,00 EUR Grundfreibetrag
=550,00 EUR brutto Rest

20% von 550,00 EUR = 110,00 EUR

Gesamtfreibetrag

100,00 EUR
+110,00 EUR
=210,00 EUR Gesamtfreibetrag

Dieser Gesamtfreibetrag beinhaltet bereits deine Fahrtkosten und wird von deinem Nettoeinkommen abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.

Bei 650,00 EUR brutto ergibt dies ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 440,00 EUR (650,00 EUR - 210,00 EUR).

Dieses anrechenbare Einkommen wird mit deinem ALG 2 -Bedarf verrechnet und dir nur noch die Differenz vom JC gezahlt.

Auf deinen Fall bezogen wären dies:

924,00 EUR Bedarf
-440,00 EUR anrechenbares Einkommen
=484,00 EUR Leistung des JC

Damit werden dir nur noch 484,00 EUR monatlich vom JC überwiesen.
 

Laura Be

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@ Laura Be,
(........................)

Vielen lieben Dank für die super ausführliche Erklärung, also sieht es so aus, daß ich knapp 100 Euro mehr bekomme, als wenn ich nicht arbeite?

Und meine Fahrtkosten , wieso sind die schon inbegriffen. Ich fahre jeden Tag eine Strecke 30 km also arbeite 15 Tage in der im Monat.
 

doppelhexe

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... Dieser Gesamtfreibetrag beinhaltet bereits deine Fahrtkosten und wird von deinem Nettoeinkommen abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.

...


normalerweise sind in den 100€ freibetrag bereits die fahrkosten enthalten. hat man aber mehr als 100€ fahrtkosten dann kann man dies geltend machen...

so das TE 170€ + 120€ "behalten darf...

700€ brutto = 554€ netto

100€ freibetrag
20% von 600 = 120
70€ (fahrkosten die über dem freibetrag liegen, müssen aber nachgewiesen werden)
=290€ die vom netto abgezogen werden

554€ netto - 290€ = 264€ anrechenbares einkommen

924€ bedarf - 264€ anrechenbares einkommen = 660€ leistungen vom jobcenter
 

Laura Be

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Hartzeola

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normalerweise sind in den 100€ freibetrag bereits die fahrkosten enthalten. hat man aber mehr als 100€ fahrtkosten dann kann man dies geltend machen...

Ja, anstelle von 100€

so das TE 170€ + 120€ "behalten darf...

Mit 170 € wird nichts.

Einfache Strecke (hin) 15km(?) x 0,20 €/km x 14 (wahrscheinlich wenige Tage/Monat, da mindestesn 1 Tag/Monat wegen Urlaub entfällt) plus 30 € plus Kfz-Versicherung.

Plus ca 120 € (20% des Rests)
 
Zuletzt bearbeitet:

doppelhexe

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... Mit 170 € wird nichts.

..

ich ging ja erst mal nur von den von der TE angegebenen fahrkosten aus und schrieb deshalb, das die 170€ dann auch nachgewiesen werden müssen..

wie sie auf 170€ kommt schreibt sie ja nicht, bei 30km mit bus/bahn kann schon was rumkommen
frage mich aber, warum das busticket dann voll übernommen/angerechnet wird, beim auto aber nur eine fahrt?
 

Hartzeola

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frage mich aber, warum das busticket dann voll übernommen/angerechnet wird, beim auto aber nur eine fahrt?

:biggrin:

Wahrscheinlich deshalb, weil es kein halbes Monatsticket, etwa in eine Richtung gibt, sonst hätte das JC es gerne bezahlt...
 

Laura Be

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Also ich habe nachgeschaut es sind 25 km einfache Fahrt zum Arbeitgeber und 17 Tag und mit dem Auto.
 

doppelhexe

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... Einfache Strecke (hin) 15km(?) x 0,20 €/km x 14 (wahrscheinlich wenige Tage/Monat, da mindestesn 1 Tag/Monat wegen Urlaub entfällt) plus 30 € plus Kfz-Versicherung.

Plus ca 120 € (20% des Rests)

da sind aber die in dem jeweiligen monat angefallenen fahrkosten zu berücksichtigen. da kann man nicht einfach aufs jahr umrechnen und nen monat urlaub abziehen... lediglich die autohaftpflicht wird auf den monat runtergrechnet

Also ich habe nachgeschaut es sind 25 km einfache Fahrt zum Arbeitgeber und 17 Tag und mit dem Auto.

25 x17 x 20ct = 85€ reine fahrkosten
 

Hartzeola

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da sind aber die in dem jeweiligen monat angefallenen fahrkosten zu berücksichtigen. da kann man nicht einfach aufs jahr umrechnen und nen monat urlaub abziehen... lediglich die autohaftpflicht wird auf den monat runtergrechnet

Im Urlaub entstehen ja keine Fahrtkosten zur Arbeit, der Freibetrag aber gewährt.

30 € Versicherungspauschale noch vergessen.

25 x17 x 20ct = 85€ reine fahrkosten

Bei 5 Arbeitstage / Woche werden 19 Tage anerkannt, bei 4 entsprechend weniger.

An Deiner Stelle würde ich die TE nicht im Voraus täuschen, Deine Ausführungen stehen nicht mit den von Jobcentern im Einklang. Die Frage "Warum" kann man sich natürlich stellen, jetzt ist dafür aber nicht der richtige Zeitpunkt. Deine Vorschläge richte am Besten direkt an die AfA .

Und wieso eigentlich hat TE LStK IV? Wenn sie alleinstehend oder getrennt lebend ist muss es LStK I sein....
 

doppelhexe

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@ hartzerola,

ich geh nur von den vom TE gemachten angaben aus...

wenn TE schreibt, das er/sie 17 tage im monat arbeitet, dann antworte ich entsprechend... und auch das jobcenter kann nicht einfach von ner 4 bzw. 5 tage- woche ausgehen

genausowenig kann das jobcenter den jahresurlaub pauschal auf alle monate verteilen. die fahrkosten sind entsprechend jedem monat anzurechnen.

und ja, dann hat TE in einem monat die 100€ zur freien verfügung, wenn keine fahrkosten in dem monat anfallen, so wie bei jedem anderen arbeitnehmer, dem evtl. nicht mal fahrkosten zur arbeit entstehen, auch.
und in den/dem anderen monat/en müssen die jeweiligen arbeitstage zur berechnung herangezogen werden, genauso wie der lohn nicht einfach pauschalisiert auf 6/12 (laut bewilligungszeitraum) monate verteilt werden kann.
hier ist wirklich jeder einzelne monat zu betrachten

das ist keine täuschung, sondern erfahrung. immerhin wurde es 2 jahre lang bei meinem mann so angewendet.
wie bekamen vorläufige bewilligungen, in denen der ungefähre leistungsbetrag gezahlt wurde und dann mussten lohnzettel und fahrtkosten und weitere aufwendungen monatl. eingereicht werden.
bei der abrechnung nach 6 monaten war jeder monat einzeln aufgeschlüsselt, mal gabs nur 100€ freibetrag, mal gabs noch was drauf, wenn mehr aufgewendet werden musste.
und dann gabs die entsprechenden nachzahlungen.
 

Laura Be

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Nun habe ich ein Problem, habe 1100 Euro bekommen für den Mini Job also 1100 Euro netto, werde ich nichts mehr vom JC bekommen nun?
 

radsuchend

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Wer nur Einfache Strecke abrechnet per Pauschale ist selbst Schuld.

Bsp.
30km Fahrtweg Einfachestrecke
60 Gesamt bei zb 10 Tage 600km.
6 Einheiten a 10Liter x 1.40 aktueller Kurs.
9 bis 10 L dürfte jedes altes Auto sich genehmigen.
Zzgl. Wertverlust je Km, Reparaturkosten und Anschaffungspreis.
Ein Auto ist ja nicht umsonst auf einmal da.
Ist zwar erstmal ein erheblicher Aufwand, aber man wird dann sicher nicht bei 20cent den Km liegen.
 

erwerbsuchend

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1100 Euro netto, werde ich nichts mehr vom JC bekommen nun?

@ Laura Be,

füge dein erhaltenes Einkommen in das Berechnungsschema aus Post 2 und berechne dies bitte selbst :wink:

@ radsuchend,

dein JC hat deine Berechnungsart der Fahrtkosten akzeptiert und dir die entsprechend von dir ausgerechneten Beträge problemlos überwiesen?
 
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