Berechnung vom Einkommen bei Teilmonat, wenn jemand aus der BG mitten des Monats austritt.

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Hanshans

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Hallo Liebe Forengemeinde,

würde doch gerne mal die Berechnung von Einkommen erfahren wenn jemand aus der BG mitten des Monats austritt.

Es geht sich dabei um eine Mutter mit volljährigem Kind.

Es kam dazu das das Kind zum 14. des Monats ausgezogen ist und der Regelsatz so wie die KdU wurden bis zum 14. berechnet, also hat die Mutter für das Kind nur ein teil der Leistungen erhalten.

Jedoch finde ich es fraglich und absurde das die Einkünfte des Kindes in voller Höhe angerechnet werden ( Kindergeld, Unterhalt und ein Freiwilliges Jahr ).

Müsste und sollte hier nicht auch eine Berechnung bis zum 14. des Monats erfolgen, also die Einkünfte durch 30 und dann mal 14.

Die Mutter verfügt immerhin nicht über die Einkünfte des Kindes und wird somit erheblich benachteiligt.

Was sagt Ihr dazu bzw. wer kennt ein Urteil wo genau über sowas geurteilt wurde.

Lg

Hanshans
 

Hanshans

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Es ist schon seltsam, dass KdU und Regelsatz nur zur Hälfte gezahlt wurden.

Regelsatz und KdU werden für das Kind nur bis zum Tag des Auszuges gezahlt, was für mich noch verständlich ist.

Aber das ganze Einkommen des Kindes in voller Höhe auf die BG anzurechnen erscheint für mich nicht korrekt.
Da wie zuvor man kein Zugriff drauf hat wenn das Kind auszieht zumal es auch die Einkünfte des volljährigen Kindes sind.

Das Kind nimmt ja seine Einkünfte mit und hinterlässt diese nicht der Mutter.
 
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