Hallo Liebe Forengemeinde,
würde doch gerne mal die Berechnung von Einkommen erfahren wenn jemand aus der BG mitten des Monats austritt.
Es geht sich dabei um eine Mutter mit volljährigem Kind.
Es kam dazu das das Kind zum 14. des Monats ausgezogen ist und der Regelsatz so wie die KdU wurden bis zum 14. berechnet, also hat die Mutter für das Kind nur ein teil der Leistungen erhalten.
Jedoch finde ich es fraglich und absurde das die Einkünfte des Kindes in voller Höhe angerechnet werden ( Kindergeld, Unterhalt und ein Freiwilliges Jahr ).
Müsste und sollte hier nicht auch eine Berechnung bis zum 14. des Monats erfolgen, also die Einkünfte durch 30 und dann mal 14.
Die Mutter verfügt immerhin nicht über die Einkünfte des Kindes und wird somit erheblich benachteiligt.
Was sagt Ihr dazu bzw. wer kennt ein Urteil wo genau über sowas geurteilt wurde.
Lg
Hanshans
würde doch gerne mal die Berechnung von Einkommen erfahren wenn jemand aus der BG mitten des Monats austritt.
Es geht sich dabei um eine Mutter mit volljährigem Kind.
Es kam dazu das das Kind zum 14. des Monats ausgezogen ist und der Regelsatz so wie die KdU wurden bis zum 14. berechnet, also hat die Mutter für das Kind nur ein teil der Leistungen erhalten.
Jedoch finde ich es fraglich und absurde das die Einkünfte des Kindes in voller Höhe angerechnet werden ( Kindergeld, Unterhalt und ein Freiwilliges Jahr ).
Müsste und sollte hier nicht auch eine Berechnung bis zum 14. des Monats erfolgen, also die Einkünfte durch 30 und dann mal 14.
Die Mutter verfügt immerhin nicht über die Einkünfte des Kindes und wird somit erheblich benachteiligt.
Was sagt Ihr dazu bzw. wer kennt ein Urteil wo genau über sowas geurteilt wurde.
Lg
Hanshans