Hallo,
ich habe Schwierigkeiten, die Berechnung der KdU für meinen Wohnort heraus zu bekommen.
Laut einer bundesweiten Liste zur Ermittlung der KdU
wird bei uns wegen fehlendem Mietspiegel nach § 8 Wohngeldgesetz, Stufe 3, ermittelt.
Jetzt habe ich folgendes gefunden:
Ich habe auch die aktuellen Wohngeldlisten gefunden:
</title> <title>wohngeldantrag.de
Aber irgendwie komme ich damit nicht klar ...
Ich finde nicht "die" rechte Spalte der Wohngeldtabelle.
Kann mir jemand helfen?
LG J.
ich habe Schwierigkeiten, die Berechnung der KdU für meinen Wohnort heraus zu bekommen.
Laut einer bundesweiten Liste zur Ermittlung der KdU
wird bei uns wegen fehlendem Mietspiegel nach § 8 Wohngeldgesetz, Stufe 3, ermittelt.
Jetzt habe ich folgendes gefunden:
Aber nicht nur diejenigen, die Wohngeld bekommen, werden davon betroffen sein. Weniger Geld für die Kosten der Unterkunft könnten auch die Bezieher von ALG II erhalten.
Diese haben keinen Anspruch auf Wohngeld, sondern bekommen die Kosten der Unterkunft erstattet. Dabei gibt es Höchstgrenzen. Sie können laut Bundessozialgericht durch einen Mietspiegel oder „andere valide Erkenntnisse“ festgelegt werden. Wo diese nicht existieren, gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bislang die Regelung „Rechte Spalte der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent“.
Ich habe auch die aktuellen Wohngeldlisten gefunden:
</title> <title>wohngeldantrag.de
Aber irgendwie komme ich damit nicht klar ...
Ich finde nicht "die" rechte Spalte der Wohngeldtabelle.

Kann mir jemand helfen?
LG J.