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Hallo liebes Forum,
ich hab da mal ne Frage, nachdem ich meinen Bescheid für ALG 1 erhalten habe.
Ich war bisher einmal arbeitslos bis 12.4.2013. Nun seit 01.07.2014 das zweite Mal.
Der Bearbeiter erklärte mir, das das letzte Bemessungsentgelt genommen wird, da es noch keine zwei Jahre her ist.
Im Bescheid steht auch: Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt dieses maßgebend.
Nun meine Frage.... Heißt dies, das es theoretisch möglich ist, für den Rest meines Lebens dieses Bemessungsentgelt zu erhalten. z. B. durch befristete Arbeitsverträge?

Gruß
gelbeBlume
ich hab da mal ne Frage, nachdem ich meinen Bescheid für ALG 1 erhalten habe.
Ich war bisher einmal arbeitslos bis 12.4.2013. Nun seit 01.07.2014 das zweite Mal.
Der Bearbeiter erklärte mir, das das letzte Bemessungsentgelt genommen wird, da es noch keine zwei Jahre her ist.
Im Bescheid steht auch: Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt dieses maßgebend.
Nun meine Frage.... Heißt dies, das es theoretisch möglich ist, für den Rest meines Lebens dieses Bemessungsentgelt zu erhalten. z. B. durch befristete Arbeitsverträge?

Gruß
gelbeBlume