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Gelöschtes Mitglied 62674
Gast
Hallo,
durch die Google Suche bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Ich war zehn Jahre Vollzeit unbefristet bei meinen alten Arbeitgeber angestellt. Im April 2016 wurde beim Kind geboren. Bis Oktober 2017, also 18 Monate war ich in Elternzeit. Da eine Rückkehr in Teilzeit nicht möglich war, wurde mir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Bin dann zum Anwalt und es wurde in eine ordentliche,betriebsbedingte Kündigung umgewandelt. Ich war dann von Oktober 17 - Februar 18 bei vollem Gehalt frei gestellt. Seit dem 01.03. bin ich jetzt offiziell arbeitslos. Bei der Berechnung meines Alg wird jetzt ein fiktives Gehalt angesetzt, weil ich weniger als 150 Tage Gehalt bezogen habe. Aber ich habe doch die 5 Monate Gehalt erhalten. Lohnt sich ein Widerspruch oder habe ich einen Denkfehler.
Viele Dank schon mal für antworten und Tipps.
Liebe Grüße
Bluemschen78
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Ich war zehn Jahre Vollzeit unbefristet bei meinen alten Arbeitgeber angestellt. Im April 2016 wurde beim Kind geboren. Bis Oktober 2017, also 18 Monate war ich in Elternzeit. Da eine Rückkehr in Teilzeit nicht möglich war, wurde mir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Bin dann zum Anwalt und es wurde in eine ordentliche,betriebsbedingte Kündigung umgewandelt. Ich war dann von Oktober 17 - Februar 18 bei vollem Gehalt frei gestellt. Seit dem 01.03. bin ich jetzt offiziell arbeitslos. Bei der Berechnung meines Alg wird jetzt ein fiktives Gehalt angesetzt, weil ich weniger als 150 Tage Gehalt bezogen habe. Aber ich habe doch die 5 Monate Gehalt erhalten. Lohnt sich ein Widerspruch oder habe ich einen Denkfehler.
Viele Dank schon mal für antworten und Tipps.
Liebe Grüße
Bluemschen78