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Hallo zusammen,
weiss jemand von Euch ob man innerhalb eines Jahres vom Amtsgericht 2x für eine ähnliche Angelegenheit einen Beratungshilfeschein bekommen kann?
Ich bin mir etwas unsicher weil vor einigen Jahren mir mal ein Rechtspfleger des Amtsgerichts gesagt hat, dass man nur alle 2 Jahre wegen *der gleichen* Angelegenheit einen Beratungshilfeschein bekommen kann.
Nun hatte ich wegen Mietrechtsangelegenheiten im Herbst 2012 einen Beratungshilfeschein bewilligt bekommen und ein RA hatte mich vertreten. Dieser Rechtsstreit ist zum Glück erledigt inzwischen.
Jetzt gibt es leider schon wieder Schwierigkeiten mit dem Vermieter und womöglich benötige ich deshalb die Unterstützung von einem RA. Es geht jetzt um andere Differenzen als letztes Jahr aber es ist trotzdem wieder Mietrecht.
Habe ich vielleicht Chancen nochmal einen Beratungshilfeschein zu bekommen oder eher nicht?
Grüsse Sealpoint
weiss jemand von Euch ob man innerhalb eines Jahres vom Amtsgericht 2x für eine ähnliche Angelegenheit einen Beratungshilfeschein bekommen kann?
Ich bin mir etwas unsicher weil vor einigen Jahren mir mal ein Rechtspfleger des Amtsgerichts gesagt hat, dass man nur alle 2 Jahre wegen *der gleichen* Angelegenheit einen Beratungshilfeschein bekommen kann.
Nun hatte ich wegen Mietrechtsangelegenheiten im Herbst 2012 einen Beratungshilfeschein bewilligt bekommen und ein RA hatte mich vertreten. Dieser Rechtsstreit ist zum Glück erledigt inzwischen.
Jetzt gibt es leider schon wieder Schwierigkeiten mit dem Vermieter und womöglich benötige ich deshalb die Unterstützung von einem RA. Es geht jetzt um andere Differenzen als letztes Jahr aber es ist trotzdem wieder Mietrecht.
Habe ich vielleicht Chancen nochmal einen Beratungshilfeschein zu bekommen oder eher nicht?
Grüsse Sealpoint