Beratungshilfeschein

Leser in diesem Thema...

Fraggle

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Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zu Beratungshilfescheinen.

Normalerweise ist es ja so, dass man einen Beratungshilfeschein beim Gericht holen muß ehe man zum Anwalt geht.
Bei Gericht legt man dann aktuellen ALGII Bescheid und das Schreiben des Jobcenter, zu welchen man beraten werden möchte, vor. Folgend erhält man einen Beratungshilfeschein.

Es ist nun so, dass ich eine Beratung beim Anwalt in einer Angelegenheit möchte, die nichts mit dem Jobcenter zu tun hat. Ich habe also kein Schreiben vorzulegen.
Ich benötige einen anwaltlichen Rat in einer Angelegenheit, die schon einige Jahre zurückliegt. Muß ich dazu auch vorab einen Beratungshilfeschein holen, oder macht dies dann die Kanzlei?
 

Heike73

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Also ich muss immer selber zum Amtsgericht

ich muss beim Amtsgericht immer die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, den aktuellen ALG 2 Bescheid und einen Personalausweis vorlegen.
Wenn Du den Beratungshilfeschein hast, gibt Du ihn Deinen Anwalt und der erledigt den Rest.
 

hartz88

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Theoretisch kann auch der Anwalt den Beratungschein für dich beantragen.
Ich habe das auch so einmal gemacht und werde es aber nie wieder machen.

Das Problem ist, dass wenn das Gericht den Beratungschein ablehnen tut, was immer passieren kann, dann bleibst du an den Anwaltskosten sitzen.

Bitte gehe zuerst zum Gericht und beantrage den Beratungschein....
Alles andere ist ein Risiko .....


Am besten alles mitnehmen und den Schein beantragen....
 

Gartenzwerg

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Ich habe gerade gestern auch einen Beratungshilfeschein beantragt. Draußen vor der Tür stand ein Schild, dass das auch der Anwalt für dich tun kann. Viele Anwälte sagen aber, dass du zuerst den Schein holen sollst und dann erst beraten wirst.
Es stand auch draußen dran, dass man Kontoauszüge vorlegen muss, aber die wollte die Frau von der Beratungshilfestelle von mir glücklicherweise nicht haben, denn ich hatte keine dabei.
Also besser Kontoauszüge mitnehmen und allen Schriftverkehr, den du evtl. schon in der Angelegenheit hattest. Einkommensnachweis und Perso sowieso.

Viel Erfolg!
 

Epsilon

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Wieviel Geld darf man denn auf dem Konto haben, um einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zu erhalten? Ich nehme mal an, daß ab einem bestimmten Guthaben auf eine Eigenfinanzierung der anwaltlichen Beratung verwiesen wird.
 

romeo1222

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Wieviel Geld darf man denn auf dem Konto haben, um einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zu erhalten? Ich nehme mal an, daß ab einem bestimmten Guthaben auf eine Eigenfinanzierung der anwaltlichen Beratung verwiesen wird.

Ich meine es ist der Betrag, den du als Schonvermögen bei Sozialhilfe haben darfst. Bitte nagel mich nicht auf den Betrag fest, aber das waren ca. 1.200-1.400€ die mir mal genannt wurden.
 

romeo1222

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Also ich hab das dazu gefunden.

Schonvermögen

Und als Alg2 Schonvermögen würde ich da 2600 Euro heraus lesen.

Mittlerweile gehe ich auch eher von dem doppelten aus, was ich genannt hatte. Aber ich habe auch schon Threads über Google gefunden, wo komischerweise nur von der Hälfte, also ca. dem Betrag den ich genannt hatte, ausgegangen wurde, und dieses auch so entschieden wurde.
 

hartaber4

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Ist Lesen sooooo schwer?



§ 1 Abs. 2 BerHG


(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozeßkostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. Die Möglichkeit, sich durch einen Rechtsanwalt unentgeltlich oder gegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars beraten oder vertreten zu lassen, ist keine andere Möglichkeit der Hilfe im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2.
 

romeo1222

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Ist Lesen sooooo schwer?

Jemanden der helfen will gleich anpampen? Man ist das niveauvoll von dir, echt traurig aber leider wahr.

Außerdem habe ich mich auf Entscheidungen von Richtern (Bei einer Erinnerung) bezogen, wenn die das fällen, dann hast du erstmal das Problem..

Kannst ja gerne Google oder die Suchfunktion hier nutzen, wenn du mir nicht glauben magst!
 

hartaber4

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Ist ja keine Niveaufrage, ob man BerH erhält oder nicht! Sondern eine Rechtsfrage.


Dazu:

Klar ist damit, dass der Rechtsmarkt – insbesondere Richter, Rechtspfleger und vor allem Anwälte - ein Buch wie den Schoreit/Groß braucht. Für letztere ist es ähnlich wie ein RVG-Kommentar bares Geld und sollte damit stets in aktueller Auflage greifbar sein.


Was bietet das Buch nun?
In einem ersten Teil widmet sich der Alleinautor Groß auf etwa 100 Seiten der Beratungshilfe. Es ist angesichts der großen Bedeutung der Beratungshilfe in der Praxis hier förmlich beängstigend, welche Masse an Wissen er zu dem Thema hier zusammengetragen hat, wenn man bedenkt, dass „normale“ Richter oder auch Rechtspfleger sich sicher nur rudimentär mit dieser Materie auskennen.


aus

Die Rezensenten: Rezension Zivilrecht: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

zu dem u.a. Werk (Ich kann mich der Kaufempfehlung nur anschließen!)


Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe | Groß | Buch | beck-shop.de



Ich hoffe, dass das deinem Niveau ansatzweise entgegenkommen konnte!

In der Regel hat man den Kaufpreis mit der ersten BerH- oder PKH-Nummer wieder raus.....

Sonst hilft sicher weiter die Suchmaschine nutzen!
 
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