Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zu Beratungshilfescheinen.
Normalerweise ist es ja so, dass man einen
Beratungshilfeschein beim Gericht holen muß ehe man zum Anwalt geht.
Bei Gericht legt man dann aktuellen
ALGII Bescheid und das Schreiben des Jobcenter, zu welchen man beraten werden möchte, vor. Folgend erhält man einen
Beratungshilfeschein.
Es ist nun so, dass ich eine Beratung beim Anwalt in einer Angelegenheit möchte, die nichts mit dem Jobcenter zu tun hat. Ich habe also kein Schreiben vorzulegen.
Ich benötige einen anwaltlichen Rat in einer Angelegenheit, die schon einige Jahre zurückliegt. Muß ich dazu auch vorab einen
Beratungshilfeschein holen, oder macht dies dann die Kanzlei?