Beratungshilfeschein - Wie lange einlösbar?

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romeo1222

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Hallo,

ich habe mal eine Frage. Beratungshilfeschein wurde beantragt, während er schon bewilligt war, hat sich der Fall erstmal erledigt, wofür man den brauchte. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass man ihn in naher Zukunft doch wieder für den gleichen Fall bräuchte.

Meine Frage daher, wie lange kann so ein Beratungshilfeschein ab Bewilligung eingelöst werden, gibt es hierfür einen Zetrahmen / Zeitraum?
 
S

silka

Gast
guggel und ein Anwalt sagt u.a.

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Seepferdchen 2010

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romeo1222

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romeo1222

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Der Beratungshilfeschein ist nur für einen Sachverhalt wofür er beantragt/bewilligt wurde
gültig.

Lies bitte auch mal hier:

https://www.elo-forum.org/beratungs...34-gueltigkeit-gewaehrten-beratungshilfe.html


Ja, das ist klar, natürlich noch immer die gleiche Angelgenheit. Polizei, Ordnungsamt sowie Vermieter lassen sich ja gerne Zeit, auch weil zumindest die ersten beiden Fristen setzen müssen, die nicht zur kurz sein dürfen.

Der Link allerdings hilft, und bestätigt auch das andere Posting, danke auch dir
 
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