guggel und ein Anwalt sagt u.a.Hallo,
ich habe mal eine Frage. Beratungshilfeschein wurde beantragt, während er schon bewilligt war, hat sich der Fall erstmal erledigt, wofür man den brauchte. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass man ihn in naher Zukunft doch wieder für den gleichen Fall bräuchte.
Meine Frage daher, wie lange kann so ein Beratungshilfeschein ab Bewilligung eingelöst werden, gibt es hierfür einen Zetrahmen / Zeitraum?
Meine Frage daher, wie lange kann so ein Beratungshilfeschein ab Bewilligung eingelöst werden, gibt es hierfür einen Zetrahmen / Zeitraum?
Der Beratungshilfeschein ist nur für einen Sachverhalt wofür er beantragt/bewilligt wurde
gültig.
Lies bitte auch mal hier:
https://www.elo-forum.org/beratungs...34-gueltigkeit-gewaehrten-beratungshilfe.html