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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Beratungshilfeschein wurde beantragt, während er schon bewilligt war, hat sich der Fall erstmal erledigt, wofür man den brauchte. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass man ihn in naher Zukunft doch wieder für den gleichen Fall bräuchte.
Meine Frage daher, wie lange kann so ein Beratungshilfeschein ab Bewilligung eingelöst werden, gibt es hierfür einen Zetrahmen / Zeitraum?
ich habe mal eine Frage. Beratungshilfeschein wurde beantragt, während er schon bewilligt war, hat sich der Fall erstmal erledigt, wofür man den brauchte. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass man ihn in naher Zukunft doch wieder für den gleichen Fall bräuchte.
Meine Frage daher, wie lange kann so ein Beratungshilfeschein ab Bewilligung eingelöst werden, gibt es hierfür einen Zetrahmen / Zeitraum?