Hallo,
will man einen Anwalt in Anspruch nehmen, geht man zum Amtsgericht und holt sich einen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt.
Diesen reicht man beim Anwalt ein...bezahlt ggf. 10 € Gebühren und der Anwalt berät den Mandanten und reicht einen Prozesskostenhilfeantrag ein.
Nun wurde mir aber gesagt, beim Amtsgericht, dass man einen solchen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt nicht braucht, wenn man eine Rechtsberatung, bei einem Anwalt benötigt, wenn man ALG II bekommt und zu einem Anwalt für Sozialrecht geht, wenn es um Beratung und Klagen gegen das Jobcenter und Sozialgericht geht.
Da würde dann der aktuelle ALG II-Bescheid reichen, damit der Anwalt einen Prozesskostenhilfeantrag beim Gericht stellen kann.
Ich habe einen Anwalt für Sozialrecht gefragt und er verlangt diesen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt, vom Amtsgericht.....das Amtsgericht sagt aber, den Schein brauche ich nicht. Der Anwalt soll nur den Prozesskostenhilfeantrag stellen und gut ist.
Ja, was denn nun....Anwalt sagt so; Amtsgericht sagt so.
Was soll ich denn nun machen ?????
Gruß von NinaS
will man einen Anwalt in Anspruch nehmen, geht man zum Amtsgericht und holt sich einen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt.
Diesen reicht man beim Anwalt ein...bezahlt ggf. 10 € Gebühren und der Anwalt berät den Mandanten und reicht einen Prozesskostenhilfeantrag ein.
Nun wurde mir aber gesagt, beim Amtsgericht, dass man einen solchen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt nicht braucht, wenn man eine Rechtsberatung, bei einem Anwalt benötigt, wenn man ALG II bekommt und zu einem Anwalt für Sozialrecht geht, wenn es um Beratung und Klagen gegen das Jobcenter und Sozialgericht geht.
Da würde dann der aktuelle ALG II-Bescheid reichen, damit der Anwalt einen Prozesskostenhilfeantrag beim Gericht stellen kann.
Ich habe einen Anwalt für Sozialrecht gefragt und er verlangt diesen Beratungshilfeschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt, vom Amtsgericht.....das Amtsgericht sagt aber, den Schein brauche ich nicht. Der Anwalt soll nur den Prozesskostenhilfeantrag stellen und gut ist.
Ja, was denn nun....Anwalt sagt so; Amtsgericht sagt so.
Was soll ich denn nun machen ?????
Gruß von NinaS