Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer

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dersichdenwolfärgert

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Eine Verschlechterung wird von Verdi als Erfolg verkauft!
So sieht der Erfolg aus.

dsdwä
 

Lecarior

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

In dem Büro des Sozialrechtsexperten wurde die Beratungshilfe bisher zumeist nachträglich abgerechnet. Dieser Service ist nun nicht mehr möglich.
Wieso denn nicht? Wenn der - selbsternannte? - Sozialrechtsexperte der Menschenfreund ist, als den er sich darstellt, dann kann er das Ausfallrisiko doch auf sich nehmen. Oder geht es RA Zimmermann am Ende auch nur darum, dass ER Geld sieht? :icon_eek:
 

Helga40

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Wenn er im Vorverfahren nicht bevollmächtigt war, kann er doch fürs Klageverfahren (so es ganz oder teilweise gewonnen wird bzw. die Kostengrundentscheidung besagt, dass Kosten vom Beklagten zu tragen sind) mehr abrechnen.

Hat der "sozialrechtsexperte" die einschlägigen VV des RVG nicht im Kopf?
 

arbeitslos in holland

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

wir erinnern uns(ich mich schon!)?

Regelsätze SGB II: Deutscher Richterbund (DRB)


ich habe keine weiteren fragen
 

XxMikexX

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

d.h. der Rechtspfleger des Amtsgerichtes bestimmt Kraft seiner "Kenntnisse des SGB II" in welchen Fällen Beratungshilfe erforderlich ist.
Einmal hatte ich bei so einem Rechtspfleger einen Schein beantragt.

Meine Wohnung ist mir gekündigt worden und ich brauchte einen Anwalt.

Ich hatte natürlich das Kündigungsschreiben dabei, was auch genau untersucht worden ist und anschließend kopiert.

Der Rechtsoberexperte meinte doch tatsächlich, daß noch außergerichtlicher Verhandlungsspielraum vorhanden wäre und ich keinen Anwalt brauche.

Außerdem berichtete er stolz, das er erst letzte Woche einem ALG-2 Empfänger einen Beratungschein verweigern konnte.

Nur mit Mühe habe ich den Rechtspfleger dann doch überzeugen können.

Ich hatte das Gefühl schon einen Anwalt zu brauchen um so einen Schein zu bekommen.

Übrigens gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit wenn der Nein sagt.

Rechtsstaat ade muß ich sagen.



Und das war natürlich vor der geplanten Gesetzänderung.

Danach brauche ich da nicht mehr hinzugehen, kann mir schon denken was ich da zu hören bekomme.
 

Lecarior

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XxMikexX

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Für mich ist eine "Erinnerung" kein Widerspruchsverfahren.
 

jockel

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Eine Verschlechterung wird von Verdi als Erfolg verkauft!
So sieht der Erfolg aus.

dsdwä

So kann man die Flut der Widerspruchsverfahren und Sozialklagen auch eindämmen, indem man

  • Widerspruchs- und Klagegründe durchs Amtsgericht nicht mehr anerkennt, sondern nach ihrer gesellschaftlichen Bedeutung wichtet oder
  • die Herausgabe der Beratungsscheine verweigert, wenn man allzu oft die Rechtsberatung und Prozeßvertretung in Anspruch nehmen will (Unterstellung, man wäre ein Streithansel)
  • die Anwalts- und Gerichtskosten durch Gebührenordnungen in die Höhe treibt
  • die Rechtsberatung zu Sozialfragen an Jurapraktikanten abschiebt, die noch voll in ihrer Juraausbildung sich befinden und keine Praxiserfahrung haben.
Da klingt das neoliberal versaute Machtinteresse der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP durch, nur noch Rechtssprechung für die zahlungskräftige Macht- und Leistungselite zu garantieren und die Untertanen vom Recht auszuschließen.

Am besten, es bekommt nur noch Derjenige Recht vom Richter/ Gericht zugesprochen, der es mit dem höchsten Bestechungsangebot schmierte.

Dann sprechen wir endlich Tacheles und sagen was es mit der Justiz in der BRD real auf sich hat:

Es ist eine Klassenjustiz - schon immer gewesen und in Zeiten von Wirtschafts- und Gesellschaftskrisen wird das immer deutlicher!!!

Mit Klassenjustiz hat es sich auch erledigt, daß die BRD eine Demokratie wäre.

Kann die BRD schon deswegen nicht sein, weil eine Vielzahl von Rechtsvorschriften so ausgehöhlt sind wie eine Tropfsteinhöhle in einer Karstlandschaft.

Es wird in der BRD zunehmend kein Recht mehr gesprochen, sondern um das Recht und ums Strafmaß hinter verschlossenen Gerichtstüren gedealt, so wie es die Justiz mit der Mafia macht.

Je größer und gesellschaftspolitisch einflußreicher der Verbrecher, um so schneller hat er sich von einer Verurteilung freigekauft.

Beispiel - mildes Urteil für Hoeneß

Berlusconi läßt grüßen!!!
 

Lecarior

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Ob die "Erinnerung" ein Widerspruch sein kann?

Für mich ein fragwürdiges Rechtsmittel.
Die Erinnerung führt zur Abhilfeprüfung durch den Rechtspfleger selbst (§ 11 Abs. 2 Satz 2 RPflG) und bei Nichtabhilfe zur Prüfung durch den zuständigen Richter (§ 11 Abs. 2 Satz 3 RPflG).

Oder anders herum gefragt: Was müsste die Erinnerung denn bewirken, um in deinen Augen ein "vollwertiges" Rechtsmittel zu sein?
 

arbeitslos in holland

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

erinnerung, erinnerung, erinnerung(hm-ja)

Erinnerung (Recht)

heißt also ->antragsteller->rechtspfleger->ablehnung durch rechtspfleger->revison bzw änderung durch rechtspfleger->vorlage beim richter
super



da gehen dann die wochen ins land, während sachen verfristen

und übrigens: welcher betroffene weiß das schon ?

also werden sich schon 50% vom rechtspfleger-pfosten wegjagen lasssen !

rechtstaat=das ich nicht lache
barrierefreiheit=fremdwort ab sofort vor den gerichten
 

XxMikexX

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Hast du schon beschrieben, der Rechtspfleger prüft das gegen seine Entscheidung vorliegene Rechtsmittel selber.

Und das der Richter den Rechtspfleger überstimmt, passiert wohl nur in Ausnahmefällen.
 

Helga40

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Ich finde sowas immer beachtlich. Bis vor einer Minute nix vom möglichen Rechtsmittel wissen, dann aber in der Lage sein, prognostizieren zu können, dass ein solches Rechtsmittel keinen Erfolg haben wird...
 

XxMikexX

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Ich finde sowas immer beachtlich. Bis vor einer Minute nix vom möglichen Rechtsmittel wissen, dann aber in der Lage sein, prognostizieren zu können, dass ein solches Rechtsmittel keinen Erfolg haben wird...
Meinst du mich?

Von der Erinnerung als Rechtsmittel wußte ich.

Ich habe aber von Widerspruchsmöglichkeit gesprochen!


Erst lesen, dann schreiben!
 

arbeitslos in holland

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

klar

richter werden massenhaft den rechtspflegern den dolch in den rücken jagen !

ich werde es erleben, wenn weihnachten auf ostern fällt.

diejenigen, denen der begriff der "erinnerung" nichts sagt und die von der rechtspfleger-pfeife nicht auf das rechtsmittel hingwiesen werden, fallen unter den tisch.

wirklich geil, wie da der rechtstaat vor den rechtsuchenden beschützt wird
 

XxMikexX

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Ich überlege mir gerade wie ich solch eine "Erinnerung" formulieren würde, vielleicht so:




Der Vorgang wird dann vom Richter beantwortet, da der Rechtspfleger keine Grund sieht seine Auffassung zu ändern.

Antwort dann vom Richter:
Herr Rechtspfleger X hat nach §xx und §xy im Einklang mit §xyz korrekt auf ihre Eingabe reagiert

Tolles Rechtsmittel.
 

hemmi

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Ironie an
Was glaubt ihr warum meine Jüngste Jura studiert?
Ironie aus
 

Helga40

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Von der Erinnerung als Rechtsmittel wußte ich.

Ich habe aber von Widerspruchsmöglichkeit gesprochen!

Wage ich zu bezweifeln.

Denn dann würdest du nicht sowas hier

Ich überlege mir gerade wie ich solch eine "Erinnerung" formulieren würde, vielleicht so:

Sehr geehter Herr Rechtspfleger X,

ich erinnere sie daran, daß ich am xx.xx.xx bei ihnen wegen eines Beratungsscheins vorstellig war.

schreiben...

richter werden massenhaft den rechtspflegern den dolch in den rücken jagen !

ich werde es erleben, wenn weihnachten auf ostern fällt.

Was heißt "massenhaft"?! Es gibt korrekte Ablehnungen und falsche. Wie überall. Natürlich gibt es auch Erinnerungen, die zu Gunsten des Antragsteller ausgehen.
 

arbeitslos in holland

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

hauptsächlich wird es gar keine "erinnerungen" geben, weil ALLE antragsteller davon gar nix wissen !

und damit hat man erreicht was man wollte und entspricht dem ansinnen der dt. richterschaft
die drohungen speziell der berliner sozialrichter im gedächtnis..................
 

hartaber4

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

Der Rechtsoberexperte meinte doch tatsächlich, daß noch außergerichtlicher Verhandlungsspielraum vorhanden wäre und ich keinen Anwalt brauche.


Hääää ?

Dafür ist doch die BerH gerade da.....bzw. gedacht....

siehe auch :

§ 1 BerHG

(1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn

1.der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,

2.nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,

3.die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.

(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozeßkostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre.
 

hartaber4

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är



Nur mal so angemerkt:

Die Erinnerung unterliegt erstmal keiner direkten Frist aus dem BerHG......(also kein "MHD/best before" wie bei Widerspruch im SozR)

vielleicht hat ja noch jemand eine Ablehnung ... ähhh Zurückweisung..... bei bestehendem Bedarf an Beratung liegen ?
 

hartaber4

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är


Abgesehen davon, dass die Änderungen (soweit ich das jetzt in Erinnerung habe) erst zu Beginn 2014 kommen.....

Ist die Erinnerung aus dem BerHG ein doch etwas älterer Hut.....

Wer lesen kann.... ist klar im Vorteil.....


Wobei ich die Panikmache im Bereich der BerH doch etwas für übertrieben halte....... BerH ist und bleibt meist recht effektlos.... es sei denn man hat das seltene Glück und trifft auf eine RAin der für die paar Euro knietief in die Sache reinwatet...


Wie ist das eigentlich in den NL geregelt.... das sogenannte "Armenrecht".... ?
 

hartaber4

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är


Irgendwie schlüssig... welchen Namen man dem Kind (Rechtsmittel/Behelf) gibt ist doch erstmal wurst.... würde ich als Laie mal folgern.... man guckt in das entsprechende Gesetz und guckt welcher "Schlüssel in welches Schloss" muss.....

Man hätte auch ins Gesetz schreiben können:

Gegen den Beschluß, durch den der Antrag zurückgewiesen wird, ist nur ein Purzelbaum statthaft.
 

druide65

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AW: Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen är

ist nur ein Purzelbaum statthaft.

Das stelle ich mir gerade bildlich vor
Wäre ja mal eine neue Form des Protest.
 
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