AW: p-Konto einrichten ohne Kontopfändung und Info's
mir droht ein Rechtsanwalt mit einer Kontopfändung. Eine eidesstattliche Erklärunghabe ich abgegeben. Ist es sinnvoll jetzt schon ein p-Konto einzurichten um keinen Stress zu bekommen, falls die Drohung umgesetzt wird?
Ich persönlich würde aufgrund der Drohung einer Kontopfändung noch kein P-Konto einrichten, sondern erst zu dem Zeitpunkt, wenn tatsächlich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eintrifft. Mit Eintreffen des vom Vollstreckungsgericht erlassenen Beschlußes bei der Bank, hat ein Schuldner dann noch satte 4 Wochen Zeit, sein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, um das zum Zeitpunkt (eintreffen des Beschluß bei der Bank) der Kontopfändung bestehende Kontoguthaben und zukünftiges Kontoguthaben in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags, vor den Zugriff des Pfändungsgläubiger zu schützen (§ 850k Abs.1 S.4 ZPO) und für die Umwandlung in ein P-Konto, hat sich die Bank dann auch nur maximal 4 Geschäftstage Zeit zulassen (§ 850k ZPO Abs.7 S.3), aus Erfahrung geht das aber meist zügiger.
Wenn mein Einkommen (dieses variiert monatlich) den Pfändungs-"Freibetrag" ohne, dass eine Pfändung vorliegt übersteigt, kann ich dann trotzdem komplett über mein Geld verfügen?
Solltest Du dein Konto jetzt schon vorsorglich in ein P-Konto umwandeln wollen, ohne das eine Pfändung drauf liegt, dann gibt es für dieses keinerlei Einschränkungen und Du kannst natürlich komplett über dein Kontoguthaben verfügen.
Wie richte ich solch ein Konto am einfachsten ein, welche Unterlagen braucht die Bank z.B. auch über mein Kind?
Dein Perso zum legitimieren, eine ausgestellte Bescheinigung betreffend deiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber deinen Kind,
Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO
diese können Dir diesbezüglich anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte/Notare ausstellen. Dafür solltest Du zu diesen mitnehmen, dein Perso, Geburtsurkunde des Kindes und insofern das Kind bei Dir lebt, eine Meldebescheinigung woraus dieses dann ersichtlich wäre.
Im ganzen gehe ich mal davon aus, dass das bei Dir lebende Kind noch minderjährig ist, ansonsten wären ggfls. noch weitere Nachweise zu erbringen, betreffend einer bestehenden ges. Unterhaltspflicht deinerseits, z.B. Schulbescheinigung. Nachweis Ausbildung/Studium etc.
Geht Kindergeld für das Kind auf dein Konto ein, so ist der Bank der dementsprechende Kindergeldbescheid der Familienkasse vorzulegen, damit dieses auch geschützt ist.
Wie hoch ist der Freibetrag als Alleinerziehender mit einem Kind?
Aktuell und derzeit,
1569,99 € + Kindergeld
siehe,
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 - PfändfreiGrBek 2017 k.a.Abk
Auch wenn es hier im ganzen wohl nicht zutreffend sein mag, könnten hier Angaben deinerseits ggfls. noch relevant sein, wie z.B., bist Du ggfls. deiner getrenntlebenden Ex und Kindsmutter, (noch) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet und gewährst ggfls. tatsächlich auch welchen oder z.B., gewährt die Kindsmutter euren gemeinsamen Kind Unterhalt und dieser Barunterhalt geht auf dein Konto ein ?? Wenn davon nix zutreffend ist, dann brauchst Du dich dazu natürlich nicht äußern, ok
VG
axellino