Benötige Hilfe zum Thema Zuflussprinzip u. wg. Steuer ID

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LCHF

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, bzw. ein paar.

Mein Mann hat nun seine schulische Ausbildung abgeschlossen und kann Freitag anfangen zu arbeiten(, ich bin noch in Elternzeit).
Er ist kein deutscher Staatsbürger und hat daher noch keine Steuer ID - es sei denn..

man bekommt eine, wenn man ALG II bezieht? In den Unterlagen finde ich nur die Sozialversicherungsnummer. Oder steht die Steuer ID auch noch irgendwo?

Und wegen dem Zuflussprinzip:

Er wird in den ersten 2 Monaten nur 3 Stunden arbeiten und daher werden wir aufstockend noch Leistungen beziehen.
Das Geld vom AG wird am Ende des Monats eingehen.

Wird das Kindergeld dabei noch angerechnet?
Und müssen wir noch etwas dabei beachten? Wir bekommen ja heute für den Juni Geld.
Das heißt von diesem Geld müssen wir nichts zurückzahlen, oder?

Vielen Dank im Voraus.

:)

LG
LCHF
 
E

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Gast
Hallo zusammen,
Mein Mann hat nun seine schulische Ausbildung abgeschlossen ....Oder steht die Steuer ID auch noch irgendwo?

Dann müsste er eigentlich auch eine Steuer ID haben. Die steht auch auf den Lohnzetteln und auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt

https://www.hallosteuer.de/steuertipps/steuer-id

Und wegen dem Zuflussprinzip:

Wird das Kindergeld dabei noch angerechnet?
Ja.
Und müssen wir noch etwas dabei beachten? Wir bekommen ja heute für den Juni Geld.
Das heißt von diesem Geld müssen wir nichts zurückzahlen, oder?

Normalerweise nicht, ist ja ganz normal sein Lehrlingsgehalt wie bisher?
Und wenn er nach der Ausbildung diese 3 Std. arbeitet ist das EK vermutlich sogar geringer, als bisher.

Für genaueres, braucht man genauere Angaben über bisherigen Verdienst und künftigen Verdienst.
 

LCHF

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Curcuma, danke dir.

Nein, also es ist so, dass er ja eine schulische Ausbildung gemacht hat und da bekommt er kein Gehalt.
Das ist über eine Maßnahme als Jobcenter gelaufen. Ähnlich wie eine Umschulung über 2 Jahre, daher haben wir ganz normal ALG II erhalten. Sorry, dass ich das so vorher vergessen habe zu erwähnen.

Daher gab es da ja auch keinen Gehaltszettel, wo die Steuer ID vorliegen hätte können.

:)
 

Celestial

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Hallo,

sobald der Ehemann hier beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist sollte er eigentlich innerhalb von drei Monaten eine Steuer-ID per Post bekommen haben.
Sollte die Steuer-ID verloren, vergessen oder verlegt worden sein kann man hier eine erneute Mitteilung beantragen: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen, müssen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert Ihre Steuer-ID dann beim BZSt an. Sie selbst können diese nicht beim BZSt beantragen.

Zu dem anderen Thema kann ich leider nichts sagen.

Gruß
 
E

ExitUser

Gast
Curcuma, danke dir.

Nein, also es ist so, dass er ja eine schulische Ausbildung gemacht hat und da bekommt er kein Gehalt.

Oops :icon_neutral:

Das ist über eine Maßnahme als Jobcenter gelaufen. Ähnlich wie eine Umschulung über 2 Jahre, daher haben wir ganz normal ALG II erhalten. Sorry, dass ich das so vorher vergessen habe zu erwähnen.
War mein Fehler, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Für schulische Ausbildungen bekommt man idR kein Geld, sondern muss sogar welches zahlen.

Daher gab es da ja auch keinen Gehaltszettel, wo die Steuer ID vorliegen hätte können.
Dann in meinem Link schauen, da steht ja drin wie man sie benatragt mit Link zum Formular.
 

LCHF

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Danke. Das war der entscheidende Hinweis. Haben wir tatsächlich bekommen..innerhalb von 5 Tagen nach seiner Einreise. Hab den wichtigsten Ordner nicht mehr im Kopf gehabt :doh:

Danke, danke, danke! Puh!

Hallo,

sobald der Ehemann hier beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist sollte er eigentlich innerhalb von drei Monaten eine Steuer-ID per Post bekommen haben.


Und Curcuma - ist doch nicht schlimm. Kann ja immer mal passieren :)

Nur nochmal wegen dem Zuflussprinzip:
Also ok, Kindergeld wird weiterhin angerechnet.

Und das Jobcenter zahlt ja heute für Juni. Und wenn wir dann Ende Juni Geld vom Arbeitgeber bekommen (welches weiterhin aufgestockt wird, weil es für die ersten zwei Monate ja nur 3 Stunden sind, die er arbeitet) müssen wir das Geld vom Jobcenter was wir heute bekommen, nicht zurückzahlen?

Ich hatte so einen ähnlichen Fall vor über 10 Jahren nach meiner Ausbildung mal und ich meine, da musste ich was zurückzahlen..kann mich aber auch irren.

Ähnlich ist das auch nach den zwei Monaten, wenn wir aus dem Bezug fallen - d.h. Ende Juli bekommen wir noch das Geld für den August, auch wenn wir im August dann vom Arbeitgeber das Geld für August rückwirkend bekommen?

Ich hoffe, das war jetzt verständlich gefragt..
 
E

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Gast
Und das Jobcenter zahlt ja heute für Juni. Und wenn wir dann Ende Juni Geld vom Arbeitgeber bekommen (welches weiterhin aufgestockt wird, weil es für die ersten zwei Monate ja nur 3 Stunden sind, die er arbeitet) müssen wir das Geld vom Jobcenter was wir heute bekommen, nicht zurückzahlen?

Doch, denn es wird angerechnet. Die Arbeitsaufnahme habt ihr wann gemeldet? Vermutlich erhaltet ihr einen Änderungsbescheid mit Hinweis auf Vorläufigkeit.

Ähnlich ist das auch nach den zwei Monaten, wenn wir aus dem Bezug fallen - d.h. Ende Juli bekommen wir noch das Geld für den August, auch wenn wir im August dann vom Arbeitgeber das Geld für August rückwirkend bekommen?

Wieso rückwirkend den Lohn bekommen?

Betrifft nur Fälle wo man mit dem Lohn aus dem Bezug fallen würde:
Wenn man die Arbeitsaufnahme zu früh meldet, stellen die JC meist die Leistungen sofort ein, ohne abzuwarten, wann der Lohn zufließt.

Meldet man z. B. schon Mitte Juli
Jobbeginn August, voaussichtliche Lohnzahlung Ende August.
Dann überweisen die den August erst gar nicht und man hat eine Versorgungslücke.
Eigentlich müssten sie dennoch bis August weiter zahlen und abwarten, wann das Geld tatsächlich zugeflossen ist.
Dann können sie es nachträglich zurückfordern.

Kommt der Lohn August erst am 1.09. hätte man nämlich für den August noch vollen Leistungsanspruch und fällt erst ab September aus dem Bezug.
 

LCHF

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Oh man, ich steh grad total auf dem Schlauch. Liegt wohl an der Hitze.

Wir haben das gestern gemeldet. Ich denke, ich warte erstmal auf den Änderungsbescheid.
Da die nächsten 2 Monate ja nur aufstockend sind, gehe ich davon aus, dass wir nichts zurückzahlen müssen.. ?
Ach nee, es macht grad klick.. wir müssen dann den Teil zurückzahlen, den wir zuviel bekommen! Ist ja klar.

Danke für den HInweis mit der "zu früh" gemeldeten Arbeitsaufnahme. Wir haben gestern nämlich auch gemeldet, dass er dann im August regulär mit höherer Stundenzahl anfängt.
Das bedeutet dann, dass wir, falls die Leistungen zu früh eingestellt werden, wir aber noch das Geld wieder einfordern können, wegen der Versorgungslücke, oder?
 
E

ExitUser

Gast
Das bedeutet dann, dass wir, falls die Leistungen zu früh eingestellt werden, wir aber noch das Geld wieder einfordern können, wegen der Versorgungslücke, oder?

Ja. Man sollte das JC frühzeitig darüber informieren, dass es eine vorläufige Bewilligung zu erlassen hat, die den Lebensunterhalt sichert und erst nach tatsächlichem Zufluss einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid schicken darf.
Ein bereits bestehender vorl. Bescheid muss dann eben entsprechend (nach unten) angepasst werden.

§41a
(2) 1Der Grund der Vorläufigkeit ist anzugeben. 2Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; dabei kann der Absetzbetrag nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. 3Hierbei sind die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen.
 

LCHF

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Danke, curcuma.

Ich werde in Lauerstellung auf den Bescheid warten und notfalls nochmal explizit darauf hinweisen, dass wir noch auf das Geld angewiesen sind. Sonst wird die Miete abgebucht und es ist gar kein Geld da.. das wäre katastrophal.
 
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