Hallo Ihr Lieben,
ich benötige dringend eure Hilfe. Wie in den folgenden Threads:
https://www.elo-forum.org/aufforder...ilfe-kostensenkungsaufforderung-erhalten.html
und
https://www.elo-forum.org/aufforder...uefung-aufforderung-senkung-kdu-erhalten.html
habe ich im Mai letzten Jahres eine Aufforderung zur Kostensenkung der KDU erhalten.
Da meine Kosten damals die "Angemessenheit der KDU" nur um 4,18€ die Angemessenheit überschritten haben, habe ich mich nicht um eine neue Wohnung umgesehen. Nun musste ich einen Weiterbewilligungsantrag einreichen, weil meine Bewilligung abgelaufen ist. Im neuen Bewilligungsbescheid des JC´s werden mir nun 51,20€ für die KDU abgezogen, obwohl meine derzeitige Miete laut den örtlichen Richtlinien meiner Stadt nur um 1,20€ übersteigt. Laut den örtlichen Richtlinien gibt es eine Toleranzgrenze die z.Zt. bei 402,50€ liegt und meine derzeitige Bruttokaltmiete liegt bei 403,70€. Nun habe ich ein Widerspruch gegen diesen Bewilligungsbescheid erfasst und würde mich freuen wenn Ihr mir sagen würdet ob ich diesen Widerspruch so dort hin schicken kann.
https://www.elo-forum.org/attachment.php?attachmentid=90906&stc=1&d=1488646530
Es kann doch nicht richtig sein das die in meiner Stadt gültige Toleranzgrenze in keinster Weise berücksichtigt wird, oder? Zu mal mich das JC in ihrem Schreiben vom 30.05.2016 darauf hinweist, dass bei Absenkung von 4,18€ meiner damaligen Miete weiterhin die Kosten in voller Höhe übernommen würden. Damit widersprechen die sich doch selber.
Wie soll ich mich verhalten falls mein Widerspruch abgelehnt wird?
Muss ich dann selber Klage einreichen oder zum Anwalt? Und was für ein Anwalt muss ich dann wählen für Sozialrecht oder Mietrecht?
Und kennt jemand von Euch vielleicht einen guten Anwalt aus Raum Dortmund?
Lieben Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe
ich benötige dringend eure Hilfe. Wie in den folgenden Threads:
https://www.elo-forum.org/aufforder...ilfe-kostensenkungsaufforderung-erhalten.html
und
https://www.elo-forum.org/aufforder...uefung-aufforderung-senkung-kdu-erhalten.html
habe ich im Mai letzten Jahres eine Aufforderung zur Kostensenkung der KDU erhalten.
Da meine Kosten damals die "Angemessenheit der KDU" nur um 4,18€ die Angemessenheit überschritten haben, habe ich mich nicht um eine neue Wohnung umgesehen. Nun musste ich einen Weiterbewilligungsantrag einreichen, weil meine Bewilligung abgelaufen ist. Im neuen Bewilligungsbescheid des JC´s werden mir nun 51,20€ für die KDU abgezogen, obwohl meine derzeitige Miete laut den örtlichen Richtlinien meiner Stadt nur um 1,20€ übersteigt. Laut den örtlichen Richtlinien gibt es eine Toleranzgrenze die z.Zt. bei 402,50€ liegt und meine derzeitige Bruttokaltmiete liegt bei 403,70€. Nun habe ich ein Widerspruch gegen diesen Bewilligungsbescheid erfasst und würde mich freuen wenn Ihr mir sagen würdet ob ich diesen Widerspruch so dort hin schicken kann.
https://www.elo-forum.org/attachment.php?attachmentid=90906&stc=1&d=1488646530
Es kann doch nicht richtig sein das die in meiner Stadt gültige Toleranzgrenze in keinster Weise berücksichtigt wird, oder? Zu mal mich das JC in ihrem Schreiben vom 30.05.2016 darauf hinweist, dass bei Absenkung von 4,18€ meiner damaligen Miete weiterhin die Kosten in voller Höhe übernommen würden. Damit widersprechen die sich doch selber.
Wie soll ich mich verhalten falls mein Widerspruch abgelehnt wird?
Muss ich dann selber Klage einreichen oder zum Anwalt? Und was für ein Anwalt muss ich dann wählen für Sozialrecht oder Mietrecht?
Und kennt jemand von Euch vielleicht einen guten Anwalt aus Raum Dortmund?
Lieben Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe
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