M
mucel
Gast
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage, welches Entgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes in folgendem, also meinem Falle, heran gezogen wird.
Ich war von Juli 2007 bis Mitte Oktober 2007 arbeitslos, hatte damals einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, somit verblieb also bei Beschäftigungsbegin ein Restanspruch von ca. 9 Monaten. Dann war ich bis Ende 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde aus dieser Beschäftigung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen, dass am 30. Juni 2009 endete. Seit dem 01. Juli 2009 bin ich also „Beschäftigungslos“.
Seit dem 02. Februar 2009 bin ich durchgehend Arbeitsunfähig und seit dem 16. März 2009 aus der Lohnfortzahlung heraus, beziehe also seit dem 17. März 2009 Krankengeld. Voraussichtlich werde ich dann wohl auch noch bis Ende Juni 2010 weiterhin arbeitsunfähig sein.
Wenn ich mich dann zum 01. Juli 2010 arbeitslos melden müßte, welches Entgelt würde dann die Arbeitsagentur zur Berechnung des Arbeitslosengeldes heranziehen? Das die Zeit des Krankengeldbezuges nicht berücksichtigt wird, ist mir bekannt. Würden dann die letzten 12 Monate vor Ende der Lohnfortzahlung, also der 15. März 2008 bis 16. März 2009 als Bemessungsgrundlage herangezogen und das in diesen 12 Monaten erzielte Entgelt als Bemessungsgrundlage hergenommen? Falls dem nicht so sein sollte, welcher Zeitraum würde dann als Grundlage dienen und habe ich irgendwelche Nachteile, was die Höhe des ALG angeht, dadurch das ich jetzt so lange krank war?
Ich hätte eine Frage, welches Entgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes in folgendem, also meinem Falle, heran gezogen wird.
Ich war von Juli 2007 bis Mitte Oktober 2007 arbeitslos, hatte damals einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, somit verblieb also bei Beschäftigungsbegin ein Restanspruch von ca. 9 Monaten. Dann war ich bis Ende 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde aus dieser Beschäftigung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen, dass am 30. Juni 2009 endete. Seit dem 01. Juli 2009 bin ich also „Beschäftigungslos“.
Seit dem 02. Februar 2009 bin ich durchgehend Arbeitsunfähig und seit dem 16. März 2009 aus der Lohnfortzahlung heraus, beziehe also seit dem 17. März 2009 Krankengeld. Voraussichtlich werde ich dann wohl auch noch bis Ende Juni 2010 weiterhin arbeitsunfähig sein.
Wenn ich mich dann zum 01. Juli 2010 arbeitslos melden müßte, welches Entgelt würde dann die Arbeitsagentur zur Berechnung des Arbeitslosengeldes heranziehen? Das die Zeit des Krankengeldbezuges nicht berücksichtigt wird, ist mir bekannt. Würden dann die letzten 12 Monate vor Ende der Lohnfortzahlung, also der 15. März 2008 bis 16. März 2009 als Bemessungsgrundlage herangezogen und das in diesen 12 Monaten erzielte Entgelt als Bemessungsgrundlage hergenommen? Falls dem nicht so sein sollte, welcher Zeitraum würde dann als Grundlage dienen und habe ich irgendwelche Nachteile, was die Höhe des ALG angeht, dadurch das ich jetzt so lange krank war?