Jaberemenna
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Liebe Forenmitglieder,
seit 1.01.2014 beziehe ich ALG1 in Höhe von 900 Euro (netto-Gehalt davor: ca. 1500,-). Der Anspruchsdauer ist auf 1 Jahr festgesetzt (7 Jahre davor ununterbrochen gearbeitet).
Jetzt habe ich ein Job-Angebot ab 1.05.14 bekommen, allerdings befristet auf ein halbes Jahr. Gehalt: ca. 1400 netto.
Wie wird das ALG ab 31.10.14 berechet, nachdem ich wieder arbeitslos bin? Die ALG-Höhe wird ja als aus dem Gehalts-Durchschnitt der letzten 12 Monate ausgerechnet. Da ich aber nur 5 Monate von 12 gearbeitet habe, werden die Monate ohne Gehalt mit Null in die Berechnung einfließen? Also wäre die Bemessugnsgrundlage: (2 Mo.*1500 Euro + 4 Mo. * 0 Euro + 6 Mo.*1400 Eur) Oder wird ALG ab 1.11.2014 ausgehend von dem letzten Gehalt ausgerechnet?
Also: (6 Mo.*1400 EUR) / 6 = 1400 Euro und davon 60% ? Oder sonst wie?
Wie würde sich dann die ALG-Anspruchsdauer ab 1.11.2014 berechnen? Werden die Zeiten von meinem letzten Job bei der Berechnung berücksichtigt? Dann müsste ich danach wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG1 haben?
Würde dann dieser 1-jährige Anspruch von neu anfangen zu laufen oder werden 4 „verbrauchte“ Monate abgezogen?
Vielen lieben Dank!
seit 1.01.2014 beziehe ich ALG1 in Höhe von 900 Euro (netto-Gehalt davor: ca. 1500,-). Der Anspruchsdauer ist auf 1 Jahr festgesetzt (7 Jahre davor ununterbrochen gearbeitet).
Jetzt habe ich ein Job-Angebot ab 1.05.14 bekommen, allerdings befristet auf ein halbes Jahr. Gehalt: ca. 1400 netto.
Wie wird das ALG ab 31.10.14 berechet, nachdem ich wieder arbeitslos bin? Die ALG-Höhe wird ja als aus dem Gehalts-Durchschnitt der letzten 12 Monate ausgerechnet. Da ich aber nur 5 Monate von 12 gearbeitet habe, werden die Monate ohne Gehalt mit Null in die Berechnung einfließen? Also wäre die Bemessugnsgrundlage: (2 Mo.*1500 Euro + 4 Mo. * 0 Euro + 6 Mo.*1400 Eur) Oder wird ALG ab 1.11.2014 ausgehend von dem letzten Gehalt ausgerechnet?
Also: (6 Mo.*1400 EUR) / 6 = 1400 Euro und davon 60% ? Oder sonst wie?
Wie würde sich dann die ALG-Anspruchsdauer ab 1.11.2014 berechnen? Werden die Zeiten von meinem letzten Job bei der Berechnung berücksichtigt? Dann müsste ich danach wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG1 haben?
Würde dann dieser 1-jährige Anspruch von neu anfangen zu laufen oder werden 4 „verbrauchte“ Monate abgezogen?
Vielen lieben Dank!