Hallo,
folgender Sachverhalt: der letzte ALG-Bezug endete am 02.04.2017, damit war der Anspruch vollständig aufgebraucht. Anschließend arbeitslos ohne Leistungsbezug und "freiwillig" in der GKV. Der BFD begann dann am 23.10.2017, voraussichtliches Ende ist am 22.10.2018. Damit enstünde ein Neuanspruch auf ALG I.
Die Frage ist nun, was als Bemessungsentgelt hergenommen wird, das BFD-Taschengeld oder besteht Bestandsschutz für das vorherige ALG?
Nach meinem Verständnis von § 151 Abs. 4 SGB III (Bemessungsentgelt) müsste eigentlich der Bestandsschutz greifen, da innerhalb der Zweijahresfrist. Allerdings lese ich in den Fachanweisungen zu § 151 (Stand 07/2016):
Die hier geforderte "Nahtlosigkeit" liegt bei mir aber nicht vor, so dass ich befürchte, dass das ALG I in meinem Fall aus dem Taschengeld berechnet würde. Was meint Ihr?
Zusatzfrage: Macht sich ein BFD in Teilzeit bei der Bemessung irgendwie negativ bemerkbar?
Vielen Dank schon mal für eure kompetenten Antworten.
folgender Sachverhalt: der letzte ALG-Bezug endete am 02.04.2017, damit war der Anspruch vollständig aufgebraucht. Anschließend arbeitslos ohne Leistungsbezug und "freiwillig" in der GKV. Der BFD begann dann am 23.10.2017, voraussichtliches Ende ist am 22.10.2018. Damit enstünde ein Neuanspruch auf ALG I.
Die Frage ist nun, was als Bemessungsentgelt hergenommen wird, das BFD-Taschengeld oder besteht Bestandsschutz für das vorherige ALG?
Nach meinem Verständnis von § 151 Abs. 4 SGB III (Bemessungsentgelt) müsste eigentlich der Bestandsschutz greifen, da innerhalb der Zweijahresfrist. Allerdings lese ich in den Fachanweisungen zu § 151 (Stand 07/2016):
(1) Bei Beschäftigten im Jugend- und Bundesfreiwilligendienst ist als Bemessungsentgelt das Entgelt aus diesem Dienst zugrunde zu legen, wenn sie nicht unmittelbar zuvor versicherungspflichtig waren.
Die hier geforderte "Nahtlosigkeit" liegt bei mir aber nicht vor, so dass ich befürchte, dass das ALG I in meinem Fall aus dem Taschengeld berechnet würde. Was meint Ihr?
Zusatzfrage: Macht sich ein BFD in Teilzeit bei der Bemessung irgendwie negativ bemerkbar?
Vielen Dank schon mal für eure kompetenten Antworten.