Hallo,
habe folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer verdient etwa 5.000 € brutto. Ab 01.04.2004 ist er arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld (etwa 2.100 €). Er sucht sich einen neuen Job und fängt dort am 01.07.2004 an. Das Gehalt beträgt nun nur noch 4.000 €.
Wegen der Erkrankung des Kindes muss er diesen Job zum 31.03.2006 aufgeben und ist nun ab 01.04.2006 wieder arbeitslos. Wegen der Aufgabe des Jobs durch Aufhebungsvertrag wird eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Als Grundlage für das Bemessungsentgelt für das neue Arbeitslosengeld wird das geringere Gehalt angesetzt. Im Bescheid steht drin:
"Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, wird dieses Ihrem jetzigen Anspruch zugrunde gelegt."
Demnach wäre die Berechnung falsch, denn das Arbeitslosengeld wird jetzt mit 1.686,- € angegeben.
Wie seht ihr das ? Widerspruch einlegen ?
Viele Grüße
minelein
habe folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer verdient etwa 5.000 € brutto. Ab 01.04.2004 ist er arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld (etwa 2.100 €). Er sucht sich einen neuen Job und fängt dort am 01.07.2004 an. Das Gehalt beträgt nun nur noch 4.000 €.
Wegen der Erkrankung des Kindes muss er diesen Job zum 31.03.2006 aufgeben und ist nun ab 01.04.2006 wieder arbeitslos. Wegen der Aufgabe des Jobs durch Aufhebungsvertrag wird eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Als Grundlage für das Bemessungsentgelt für das neue Arbeitslosengeld wird das geringere Gehalt angesetzt. Im Bescheid steht drin:
"Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, wird dieses Ihrem jetzigen Anspruch zugrunde gelegt."
Demnach wäre die Berechnung falsch, denn das Arbeitslosengeld wird jetzt mit 1.686,- € angegeben.
Wie seht ihr das ? Widerspruch einlegen ?
Viele Grüße
minelein