Gegen den ersten Bescheid mit der Sperrzeit wurde
Widerspruch eingelegt. Unserer Meinung nach ist die Erkrankung des Kindes ein wichtiger Grund für die Arbeitaufgabe. Beide Eltern waren mehr als 10 Stunden täglich außer Haus. Atteste liegen vor. Die Arbeitslosenberatungsstelle meinte auch, dass die Sperrzeit wohl nicht berechtigt ist. Inzwischen haben wir Klage erhoben. Aber das kann ja dauern ....
Da ich inzwischen zur Mutter-Kind-Kur war wegen der Erkrankung des Kleinen musste ich nach Auffassung der Agentur für Arbeit einen NEUEN Antrag auf ALG stellen. Und den Bescheid habe ich gestern bekommen. Eben mit dieser komischen Formulierung für das Bemessungsentgelt.
Danke ! Werde wohl wieder
Widerspruch einlegen. Und wenn´s nötig ist, wieder Klage erheben.
Meine Anwältin freut sich ...
Liebe Grüße
minelein