Mueller1852
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In letzter Zeit bekomme ich immer öfter VV auf ZAF Stellen bei denen ich gleich zu einem Vorstellungsgespräch beim AG in die Agentur für Arbeit eingeladen werde. Auf der ersten Seite ganz unten beim VV steht folgender Satz:
Bei solchen VV ist man nicht nur verpflichtet sich zu bewerben, sondern man muss sich auch in der Agentur für Arbeit (bin aber beim JC) vorstellen?
Wenn der Termin zum VG erst in 2 Wochen ist aber ich verpflichtet bin mich innerhalb von 3 Tagen zu bewerben, langt es dann trotzdem zu wenn ich einfach eine Bewerbungsmappe zum VG mitnehme?
Ist das JC verpflichtet Fahrtkosten zu übernehmen?
Frage mich auch warum solche VV sich erst in den letzten Monaten häufen. Mein SB weiß das ich mich bei ZAF nur schriftlich bewerbe, ohne Email/Telefonnummer. Von daher kann er ausgehen das mich weniger ZAF zu einem VG einladen, als wenn ich alle Daten angebe. So kann mich mein SB zu VG bei ZAF zwingen und wenn ich dort nicht hingehe, dann hat er wieder eine Sanktionsgrundlage.
Stellen Sie sich bitte persönlich am 08.08.2088 um 10:00 Uhr beim o.g. Arbeitgeber vor. Herr Böhme erwartet Sie in 21614 Buxtehude, Seestraße 5, Agentur für Arbeit im Zimmer XXX.
Bei solchen VV ist man nicht nur verpflichtet sich zu bewerben, sondern man muss sich auch in der Agentur für Arbeit (bin aber beim JC) vorstellen?
Wenn der Termin zum VG erst in 2 Wochen ist aber ich verpflichtet bin mich innerhalb von 3 Tagen zu bewerben, langt es dann trotzdem zu wenn ich einfach eine Bewerbungsmappe zum VG mitnehme?
Ist das JC verpflichtet Fahrtkosten zu übernehmen?
Frage mich auch warum solche VV sich erst in den letzten Monaten häufen. Mein SB weiß das ich mich bei ZAF nur schriftlich bewerbe, ohne Email/Telefonnummer. Von daher kann er ausgehen das mich weniger ZAF zu einem VG einladen, als wenn ich alle Daten angebe. So kann mich mein SB zu VG bei ZAF zwingen und wenn ich dort nicht hingehe, dann hat er wieder eine Sanktionsgrundlage.