Mein SB hat mich nun auch für die bundesweite Vermittlung im VerBIS aktiviert. Muss man das wirklich hinnehmen? Ich meine wenn z.B. ein Verkäufer aus München für eine Stelle an der Kasse nach Hamburg zieht, dann macht das überhaupt keinen Sinn, als ob es in Hamburg keine arbeitssuchenden Verkäufer gibt.
Möchte auch nicht allein paar hundert Kilometer weit wegziehen und meine Familie, Partner und Freunde zurück lassen.
Jeder deutsche Bürger darf sich laut GG seinen Wohnsitz frei wählen, wie ist das mit der bundesweiten Vermittlung zu vereinbaren? Schließlich werde ich mit VV gezwungen mich bei einem bestimmten Betrieb (Ort) zu bewerben.
In dem Brief steht, das unter anderem die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung übernommen werden. Heißt das, wenn sich die Mieten (alte und neue Wohnung) über 2 Monate überschneiden, das dass JC dann auch meine alte Wohnung noch für die 2 Monate voll bezahlt? Wenn ich zu mehreren Wohnungsbesichtigungen fahren muss, werden die Fahrtkosten dafür auch übernommen?
Möchte auch nicht allein paar hundert Kilometer weit wegziehen und meine Familie, Partner und Freunde zurück lassen.
Jeder deutsche Bürger darf sich laut GG seinen Wohnsitz frei wählen, wie ist das mit der bundesweiten Vermittlung zu vereinbaren? Schließlich werde ich mit VV gezwungen mich bei einem bestimmten Betrieb (Ort) zu bewerben.
In dem Brief steht, das unter anderem die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung übernommen werden. Heißt das, wenn sich die Mieten (alte und neue Wohnung) über 2 Monate überschneiden, das dass JC dann auch meine alte Wohnung noch für die 2 Monate voll bezahlt? Wenn ich zu mehreren Wohnungsbesichtigungen fahren muss, werden die Fahrtkosten dafür auch übernommen?