Bekomme Vermittlungsvorschläge bundesweit,muß ich das so hinnehmen, wie jetzt vorgehen?

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Tempar

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Mein SB hat mich nun auch für die bundesweite Vermittlung im VerBIS aktiviert. Muss man das wirklich hinnehmen? Ich meine wenn z.B. ein Verkäufer aus München für eine Stelle an der Kasse nach Hamburg zieht, dann macht das überhaupt keinen Sinn, als ob es in Hamburg keine arbeitssuchenden Verkäufer gibt.

Möchte auch nicht allein paar hundert Kilometer weit wegziehen und meine Familie, Partner und Freunde zurück lassen.
Jeder deutsche Bürger darf sich laut GG seinen Wohnsitz frei wählen, wie ist das mit der bundesweiten Vermittlung zu vereinbaren? Schließlich werde ich mit VV gezwungen mich bei einem bestimmten Betrieb (Ort) zu bewerben.

In dem Brief steht, das unter anderem die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung übernommen werden. Heißt das, wenn sich die Mieten (alte und neue Wohnung) über 2 Monate überschneiden, das dass JC dann auch meine alte Wohnung noch für die 2 Monate voll bezahlt? Wenn ich zu mehreren Wohnungsbesichtigungen fahren muss, werden die Fahrtkosten dafür auch übernommen?
 

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Gollum1964

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AW: bundesweite Vermittlung?

Hallo Tempar,

gleiches Problem hatte ich im April diesen Jahres, wo man mich per VV mit RFB zwingen wollte, sich auf eine ZAF (!) in Köln als Buchhalter zu bewerben.:bigsmile: Ich komme aus Hamburg.
Daraufhin habe ich mich rechtskundig beraten lassen, wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen. Folgende Aspekte müssen Berücksichtigung finden:

falls es in deinem Beruf keine Jobs an deinem Wohnort gibt, eher dafür
falls es am Zielort einen "Fachkräftemangel" in deinem Beruf gibt, eher dafür
persönliche Aspekte (Alter, Pflege von Angehörigen, verheiratet, Kinder) eher dagegen
Nachhaltigkeit der Jobangebote (Befristungen, ZAF , andere Prekärjobs) eher dagegen

Du siehst, es muß schon viel stimmen, ehe man diesbezüglich Ernst machen kann. Wäre es so einfach, jeden Erwerbslosen nach Belieben quer durch Deutschland zu jagen, wozu gäbe es dann noch die Pendelzeitenregelung.

Und bitte nicht vergessen, falls dein Jobcenter mächtig Druck macht, folgende Kosten (ganz wichtig im voraus !!!) in Rechnung stellen:
- doppelte Haushaltsführung während der Probezeit
- sämtliche Umzugskosten
- Kosten der Wohnungssuche (Zugfahrten, Hotelübernachtungen)

Spätestens dann knicken viele Jobcenter ein.

Außerdem finde als Hartzer erstmal eine halbwegs akzeptable Wohnung. Das ist mindestens so schwer, wie die Jobsuche. Und ohne Wohnung kannst du natürlich keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, da sonst Eingehensbetrug.
Wenn du nicht gerade qualifikationsmäßig eine eierlegende Wollmilchsau bist, nehmen die Arbeitgeber eher Leute aus der jeweiligen Region, da sofort verfügbar. Also sind solche bundesweiten Jobsucheaktivitäten für Allerweltsberufe noch sinnloser. Aber Jobcenter zahlt natürlich gerne.
 

Tempar

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AW: bundesweite Vermittlung?

Hallo Gollum1964,

bei mir kommen die VV bundesweit auch nur von ZAF .

falls es in deinem Beruf keine Jobs an deinem Wohnort gibt, eher dafür
Es gibt hier in der Großstadt genügend Jobs aber bei ZAF . Wenn man sich bei normalen Betrieben bewirbt, dann sieht es schlecht aus. Kein Wunder, wenn sich auf eine freie Stelle, gleich hunderte Leute, mit den gleichen Qualifikationen bewerben.

falls es am Zielort einen "Fachkräftemangel" in deinem Beruf gibt, eher dafür
Nein den gibt es nicht und schon gar nicht in meinem Berufsfeld.

persönliche Aspekte (Alter, Pflege von Angehörigen, verheiratet, Kinder) eher dagegen
Das trifft auch nicht zu.

Nachhaltigkeit der Jobangebote (Befristungen, ZAF , andere Prekärjobs) eher dagegen
Wie bereits oben geschrieben, bekomme ich nur ZAF VV .

Und bitte nicht vergessen, falls dein Jobcenter mächtig Druck macht, folgende Kosten (ganz wichtig im voraus !!!) in Rechnung stellen:
- doppelte Haushaltsführung während der Probezeit
- sämtliche Umzugskosten
- Kosten der Wohnungssuche (Zugfahrten, Hotelübernachtungen)
Das JC muss wenn die Probezeit 6 Monate geht, die komplette Zeit doppelte Haushaltsführung bezahlen? Die Zusicherung das alles bezahlt wird, müsste ich normalerweiße vom JC bekommen, bevor ich überhaupt eine bundesweite Bewerbung abschicke.
Gibt es einen § der besagt, was das JC alles zu zahlen hat?

Wenn ich angenommen heute bei einem Makler wegen einer neuen Wohnung anrufe und ich dort morgen eine Wohnung besichtigen darf, dann ist die Wohnung doch schon längst weg, bevor ich vom JC eine Fahrtkostenbewilligung erhalten habe.

Außerdem finde als Hartzer erstmal eine halbwegs akzeptable Wohnung. Das ist mindestens so schwer, wie die Jobsuche.
Das stimmt, wenn ich aus der Wohnung raus muss, dann finde ich in meiner Stadt nie wieder eine bezahlbare 2 Raumwohnung.
Es wartet doch auch kein AG mehrere Monate bis ich mal eine Wohnung gefunden habe.

Gibt es für die Sachlage hier eine Vorlage? Würde gern einen neuen Brief für meinen SB zusammenstellen.
 

Seepferdchen 2010

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AW: bundesweite Vermittlung?

Hallo @Tempar

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift, habe das heute in deinem Beitrag ergänzt!

Eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein.

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "bundesweite Vermittlung? " sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Du kannst bis zu 110 Zeichen in der Überschrift schreiben.


schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-ant...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 

noillusions

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AW: bundesweite Vermittlung?

Wenn ich angenommen heute bei einem Makler wegen einer neuen Wohnung anrufe und ich dort morgen eine Wohnung besichtigen darf, dann ist die Wohnung doch schon längst weg, bevor ich vom JC eine Fahrtkostenbewilligung erhalten habe.
Das sollte dir doch dann gelegen kommen?
Gibt es für die Sachlage hier eine Vorlage? Würde gern einen neuen Brief für meinen SB zusammenstellen.

Meinst du um ihn von der bundesweiten Vermittlung abzubringen?
 

Makale

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Maßgebend für die Bewertung ist § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB II. Danach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort.

Jedoch liegt die Betonung auf "nicht allein deshalb", d.h. gibt es einen anderen Unzumutbarkeitsgrund, dann kann gleichwohl Unzumutbarkeit der Aufnahme einer entfernteren Arbeit vorliegen. Ein solcher Grund läge zB in einem faktischen Zwang zur biografischen Entwurzelung, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen würde (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ). Unter biografische Verwurzelung sind insbesondere zwischenmenschliche Beziehungen zu (eigene) Familie, Partner und Freunde zu verstehen. Da Hamburg und Köln nun doch weiter voneinander entfernt sind, muss dieser Aspekt berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Orte, die auf Dauer einen Umzug erforderlich machen würden. Ferner darf die Existenz eines Menschen nicht allein auf eine Erwerbsarbeit reduziert werden.

Dies könnte ich fortführen, zB das aufgrund des niedrigen Einkommens in der Leiharbeit eine Pflege o.g. Beziehungen nur schwerlich sein dürften ("Heimfahrtkosten"). Dann müsste sich der Wohnungsmarkt der neuen Region angeschaut werden usw. pp.
 

Gollum1964

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Hallo Tempar,

im Grunde sind diese Drohungen, auch in deinem Fall nur heiße Luft. Für "normale" Stellenangebote wird kaum ein Arbeitgeber auf auswärtige Bewerber zurückgreifen. Das hätten zwar die Jobcenter gerne, da du aus deren Statistik fällst, aber die Arbeitgeber haben definitiv das letzte Wort.
Falls dich eine ZAF aus Hamburg gerne einstellen möchte, bittest du sie, dir bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Von der Klitsche wirst du dann nie mehr was hören.
Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, solchen VV -Unfug zu ignorieren, läufst dadurch aber u.U. in eine Sanktion und würdest sie höchstwahrscheinlich vor dem SG wieder einkassieren können, da so ein Umzug nicht so leicht zu erzwingen ist.
Ich vermute einmal, du bist noch ein jüngerer Jahrgang, bei dem man es versuchen könnte aus Sicht des Jobcenters. Bei mir liegt der Grund darin, dass meine Vita schon 4 studien- und berufsbedingte Umzüge beinhaltet, so dass ein fünfter erfolgsversprechend wäre in den Augen des JC . Aber da spiele ich nicht mehr mit.
 

Tempar

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Das sollte dir doch dann gelegen kommen?
Schon aber das ist ja nur eine nervige Zeitverschwendung.

Meinst du um ihn von der bundesweiten Vermittlung abzubringen?
Auch ja aber werde da glaub nicht herum kommen. So sollten wenigstens die ganzen finanziellen Fragen geklärt sein. Ich will meinem SB auch nicht schreiben, das der die doppelte Haushaltsführung für 6 Monate (Probezeit) zu zahlen hat und die Fahrten wegen der neuen Wohnung ebenfalls, obwohl der das nicht muss. Daher ist die Frage, was muss mein SB laut Gesetz zahlen?

Unter biografische Verwurzelung sind insbesondere zwischenmenschliche Beziehungen zu (eigene) Familie, Partner und Freunde zu verstehen.
Genau das wäre dann nicht mehr, wie oben beschrieben aber das trifft ja nun fast auf jeden zu, das man dann Leute hinter sich lässt.

Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, solchen VV -Unfug zu ignorieren
Nein, habe mich schon auf die bundesweiten Stellen beworben.
 

22ohhappy

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Hatte auch solche VV, hatte mich nicht beworben
Und eine Anhörung bekommen (aber keine Zaf
)
Glaube Gollum1964 hatte mir dann auch Tipps gegeben.
Danach hörte ich nichts mehr davon.
Denke in deinem Fall, warte doch erst einmal ab ob die Zaf reagiert, falls VG Fahrkarte beantragen etc....
 

Tempar

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Habe nun mal ein kurzes Schreiben an meinen SB formuliert, Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.

Sehr geehrter Herr XXX,

um weiterhin für die bundesweite Vermittlung in Frage zu kommen, benötige ich von Ihnen schriftlich, das folgende Kosten in vollem Umfang übernommen werden:

Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
• Kosten für ein Umzugsunternehmen
• Renovierungskosten für meine alte und neue Wohnung
• Einrichtungskosten der neuen Wohnung
• Doppelte Haushaltsführung, die Miete für meine alte Wohnung muss für die Probezeit komplett übernommen werden
 

Tempar

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Zumindest die Kosten für Bewerbungen (Briefe, Tinte, Briefmarken, Strom, etc.) und die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen.
Bewerbungskosten haben erst mal nichts mit der bundesweiten Vermittlung zutun und wenn ich mich schriftlich auf einen VV bewerben muss, dann ist das JC sowieso zur Erstattung verpflichtet.

Habe jetzt noch folgenden Punkt hinzugefügt:

- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen inklusive Hotelübernachtungskosten

Der Punkt Hotelübernachtungskosten kann doch sicher auch bei dem Punkt "Wohnungsbesichtigungen" hinzugefügt werden?
 

erwerbsuchend

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Der Punkt Hotelübernachtungskosten kann doch sicher auch bei dem Punkt "Wohnungsbesichtigungen" hinzugefügt werden?

Ja, das kannst du, sofern du am Tag einer weit entfernten Wohnungsbesichtigung nicht wieder zurück fahren kannst.

Allerdings sehe ich einen Haken an deinem Ansinnen. Du wünschst vom JC nur die Übernahme dieser anfallenden Kosten. Selbst wenn das JC dem zustimmt, wird das JC diese Kosten nur erst nach dem Entstehen nach Vorlage der Rechnungen bezahlen.

Daher solltest du vorher mit dem JC verbindlich klären, ob und in welcher Höhe du einen Vorschuss auf die Bezahlung dieser Kosten erhalten kannst, sofern du diese nicht vorauslegen kannst.
 

noillusions

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DSL-Anschluß umziehen, kostet auch.

Stromliefer-Vertrag vllt. auch.

Evtl. Auto ummelden.

Kennt noch wer irgendwelche Poison-Pills?
 

Gollum1964

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was ist, wenn eine auswärtige ZAF dich einstellen will. Du musst aber erst eine Wohnung finden vor der Unterschrift. ZAF sagt ok und du fängst an zu suchen und findest irgendwann mal und unterschreibst den Mietvertrag. jetzt gehst du zur ZAF zwecks Arbeitsvertrag. ZAF sagt, bäh, leider zu spät gekommen, Auftrag ist weg. Jetzt hast du keinen Arbeitsvertrag, dafür aber 2 zu bezahlende Wohnungen. Wer bürgt für diesen Fall.

Oder ZAF hat den Auftrag noch und stellt dich ein. Nun fliegst du in der Probezeit (nicht unüblich bei ZAF ). Möchtest wieder zurück an deinem Heimatort, wirst die neue Wohnung jedoch wegen Kündigungsfristen nicht so schnell los. Kommt das Jobcenter zwischenzeitlich für beide Wohnungen auf? Auch für diesen Fall bräuchtest du eine Bürgschaft.
 

Tempar

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Daher solltest du vorher mit dem JC verbindlich klären, ob und in welcher Höhe du einen Vorschuss auf die Bezahlung dieser Kosten erhalten kannst, sofern du diese nicht vorauslegen kannst.
Dafür müsste man erst mal wissen, was genau einem alles zusteht und wie die Sache aussieht, wenn man die Kosten vorstrecken könnte.

DSL-Anschluß umziehen, kostet auch.

Stromliefer-Vertrag vllt. auch.

Evtl. Auto ummelden.
Was fallen dir bei einem DSL Anschluss für zusätzliche Kosten ein? Mir fällt da nur die Bereitstellungsgebühr zwischen 50 und 100€ ein, die viele Anbieter bei einem Neuanschluss verlangen. Bei Kabel TV fallen bestimmt auch zusätzliche Kosten an.

Bei einem Stromwechsel fallen mir keine extra Kosten ein und PKW habe ich keinen.

was ist, wenn eine auswärtige ZAF dich einstellen will. Du musst aber erst eine Wohnung finden vor der Unterschrift. ZAF sagt ok und du fängst an zu suchen und findest irgendwann mal und unterschreibst den Mietvertrag. jetzt gehst du zur ZAF zwecks Arbeitsvertrag. ZAF sagt, bäh, leider zu spät gekommen, Auftrag ist weg. Jetzt hast du keinen Arbeitsvertrag, dafür aber 2 zu bezahlende Wohnungen. Wer bürgt für diesen Fall.
Dann muss man sich eben vor der Unterzeichnung des Mietvertrages vergewissern, das die Stelle auch noch frei ist. Falls dein Beispiel zutrifft, dann hat der ELO Pech gehabt, das JC wird für den Fall bestimmt nicht bürgen.

Oder ZAF hat den Auftrag noch und stellt dich ein. Nun fliegst du in der Probezeit (nicht unüblich bei ZAF ). Möchtest wieder zurück an deinem Heimatort, wirst die neue Wohnung jedoch wegen Kündigungsfristen nicht so schnell los. Kommt das Jobcenter zwischenzeitlich für beide Wohnungen auf? Auch für diesen Fall bräuchtest du eine Bürgschaft.
Dafür steht mein letzter Punkt "Doppelte Haushaltsführung, die Miete für meine alte Wohnung muss für die Probezeit komplett übernommen werden".
 

Gollum1964

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Dann muss man sich eben vor der Unterzeichnung des Mietvertrages vergewissern, das die Stelle auch noch frei ist. Falls dein Beispiel zutrifft, dann hat der ELO Pech gehabt, das JC wird für den Fall bestimmt nicht bürgen.

Dafür steht mein letzter Punkt "Doppelte Haushaltsführung, die Miete für meine alte Wohnung muss für die Probezeit komplett übernommen werden".

ok, den ersten Punkt verstehe ich.
Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher, ob sich die Finanzierung der doppelten Haushaltsführung nur auf den Zeitraum beschränkt, wo du noch für die ZAF arbeitest.
Wirst du gekündigt und somit arbeitslos, würde ich mir auf jeden Fall die Zusicherung einholen, dass bis zur Auflösung des Mietvertrags das Jobcenter für beide Wohnungen aufkommt.

Du siehst, dass gerade für den Fall der Annahme prekärer Arbeitsplätze (u.a. Zeitarbeit) sehr viele Fallstricke lauern, wenn es nicht klappt. Deshalb hat man gute Chancen, solche Sachen von vornherein abzuschmettern.
Und mal ehrlich: Glaubst du wirklich, dass dich eine ZAF aus Hamburg als Verkäufer einladen wird, wenn es vor Ort schon ein Überhang an Bewerbern gibt?

In meinen Augen sind diese Begehren seitens der Jobcenter reine Schikane.
 

Gollum1964

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Zumal man mit einem Arbeitvertrag von einer ZAF bei potientellen Vermietern genauso bedröppelt dastehen wird, wie als Erwerbsloser selber.

also ich würde den Arbeitsvertrag gar nicht erst unterschreiben wollen (Gefahr des Eingehensbetrugs), ehe ich eine Wohnung sicher hätte. Irgendwie beißt sich die Katze in den Schwanz.
Deswegen habe ich oben geschrieben, wenn ZAF immer noch Interesse an mich hätte, würde ich sie bitten, mir bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.:idea:
 

Tempar

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Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher, ob sich die Finanzierung der doppelten Haushaltsführung nur auf den Zeitraum beschränkt, wo du noch für die ZAF arbeitest.
Wirst du gekündigt und somit arbeitslos, würde ich mir auf jeden Fall die Zusicherung einholen, dass bis zur Auflösung des Mietvertrags das Jobcenter für beide Wohnungen aufkommt.
Ok, habe dafür noch folgenden Punkt hinzugefügt:
• Kommt es in der Probezeit zu einer Kündigung, muss das Jobcenter für die alte und die neue Wohnung komplett die Miete übernehmen


Und mal ehrlich: Glaubst du wirklich, dass dich eine ZAF aus Hamburg als Verkäufer einladen wird, wenn es vor Ort schon ein Überhang an Bewerbern gibt?
Höchstwahrscheinlich nicht aber ich könnte mir auch vorstellen, wenn die ZAF in Hamburg nicht genügend Leute findet, die sich leicht ausnehmen lassen, dann doch auf ELO´s zurück greifen, die von weiter weg kommen.

also ich würde den Arbeitsvertrag gar nicht erst unterschreiben wollen (Gefahr des Eingehensbetrugs), ehe ich eine Wohnung sicher hätte. Irgendwie beißt sich die Katze in den Schwanz.
Wenn man den Arbeitsvertrag nicht unterschreibt, weil man eben noch keine Wohnung hat, dann kann einen das JC keinen Strick daraus drehen oder?
 
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