Zu Beginn des Alg2 Empfangs erhielt ich noch eine EGV hab dagegen Widerspruch eingelegt und dann vor Gericht gegen den Verwaltungsakt geklagt .
Dabei hatte ich eine eigene Ausfertigung einer EGV vorgelegt.
Das ist nun schon einige Jahre her- hab seit da nie wieder was gehört, weder vom Gericht noch vom Jobcenter.
Nun zu meinen Fragen:
-Ist das normal?
-Kann ich trotzdem sanktioniert werden ohne aktuelle EGV ?
-Welche "Mitwirkungspflichten" entfallen aufgrund einer fehlenden EGV ?
Dabei hatte ich eine eigene Ausfertigung einer EGV vorgelegt.
Das ist nun schon einige Jahre her- hab seit da nie wieder was gehört, weder vom Gericht noch vom Jobcenter.
Nun zu meinen Fragen:
-Ist das normal?
-Kann ich trotzdem sanktioniert werden ohne aktuelle EGV ?
-Welche "Mitwirkungspflichten" entfallen aufgrund einer fehlenden EGV ?