Bekomme seit Jahren keine EGV mehr - ist das normal?

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Lilliputz

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Zu Beginn des Alg2 Empfangs erhielt ich noch eine EGV hab dagegen Widerspruch eingelegt und dann vor Gericht gegen den Verwaltungsakt geklagt .
Dabei hatte ich eine eigene Ausfertigung einer EGV vorgelegt.
Das ist nun schon einige Jahre her- hab seit da nie wieder was gehört, weder vom Gericht noch vom Jobcenter.

Nun zu meinen Fragen:
-Ist das normal?
-Kann ich trotzdem sanktioniert werden ohne aktuelle EGV ?
-Welche "Mitwirkungspflichten" entfallen aufgrund einer fehlenden EGV ?
 

erwerbsuchend

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-Kann ich trotzdem sanktioniert werden ohne aktuelle EGV ?

Ja, sofern das jeweilige Schriftstück eine eigene RFB hat, kannst du auch daraus sanktioniert werden. Dies betrifft z.B. VV oder Zuweisungen zu Maßnahmen, wenn diese eben eine eigene RFB haben.

-Welche "Mitwirkungspflichten" entfallen aufgrund einer fehlenden EGV ?

Dies betrifft alle Mitwirkungspflichten, die extra in einer EGV aufgeführt sind und die nicht bereits schon vom Gesetz her bestehen.
 

0zymandias

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[...]
Nun zu meinen Fragen:
-Ist das normal?
-Kann ich trotzdem sanktioniert werden ohne aktuelle EGV ?
-Welche "Mitwirkungspflichten" entfallen aufgrund einer fehlenden EGV ?

In der Reihenfolge der Fragen:

Gegenfrage: Was ist im Jochcenter schon normal?

Du kannst nur sanktioniert werden, wenn Dir die Kenntnis der Rechtsfolgen nachzuweisen ist und die Pflicht im gesetzlichen Rahmen war (z.B. Zumutbarkeit, Datenschutz, ...).

Ohne EGV entfallen offensichtlich die Pflichten aus der EGV .
Die Mitwirkungspflichten sind gesetzlich geregelt und bleiben bestehen.
Nachlesbar in Kapitel 8 SGB II Mitwirkungspflichten Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung fur Arbeitsuchende und Dritter Titel SGB I Mitwirkung des Leistungsberechtigten Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil .
 
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