- Die Warmmiete wird in voller Höhe berücksichtigt.
- Kosten für Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten und werden nicht extra gewährt.
- Kindergeld wird bei den Kindern vom Gesamtbedarf abgezogen.
- Beim Elterngeld wurde offensichtlich ein Freibetrag berücksichtigt, wie hoch ist das bewilligte EG?
- Falls der als Einkommen aus Minijob aufgeführte Betrag stimmt, ist der Freibetrag auf Erwerbseinkommen korrekt berücksichtigt.
- Für die Monate Februar und August wird der Schulbedarf für zwei Kinder berücksichtigt (hierzu müsste es einen separaten Bescheid geben).
- Die Änderungsbescheide für die höheren Regelsätze ab Januar werden separat erstellt.
Zu welcher Position in der Berechnung hattet ihr denn einen höheren Anspruch erwartet?
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