Guten morgen,
habe mich entschieden ein halbes Jahr - Jahr (evt auch länger) in ein Buddhistisches Zen-Kloster zu gehen, hier in Deutschland. Die ersten zwei Wochen kosten mich 750€ und danach ist es kostenlos. Neben der Meditation "arbeitet" man dort in dem japanischen Zen-Garten. Nun wohne ich mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und wir bekommen beide ALG2.
Zahlt das Amt weiterhin Miete + Verpflegung oder fällt das dann weg, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe?
Danke im voraus.
Ich wünsche allen alles Gute
Liebe Grüße Goeben
habe mich entschieden ein halbes Jahr - Jahr (evt auch länger) in ein Buddhistisches Zen-Kloster zu gehen, hier in Deutschland. Die ersten zwei Wochen kosten mich 750€ und danach ist es kostenlos. Neben der Meditation "arbeitet" man dort in dem japanischen Zen-Garten. Nun wohne ich mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und wir bekommen beide ALG2.
Zahlt das Amt weiterhin Miete + Verpflegung oder fällt das dann weg, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe?
Danke im voraus.
Ich wünsche allen alles Gute
Liebe Grüße Goeben