Bekomme ich weiterhin ALG2 wenn ich ins Kloster gehe?

Leser in diesem Thema...

Goeben

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2018
Beiträge
13
Bewertungen
3
Guten morgen,

habe mich entschieden ein halbes Jahr - Jahr (evt auch länger) in ein Buddhistisches Zen-Kloster zu gehen, hier in Deutschland. Die ersten zwei Wochen kosten mich 750€ und danach ist es kostenlos. Neben der Meditation "arbeitet" man dort in dem japanischen Zen-Garten. Nun wohne ich mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und wir bekommen beide ALG2.

Zahlt das Amt weiterhin Miete + Verpflegung oder fällt das dann weg, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe?

Danke im voraus.

Ich wünsche allen alles Gute


Liebe Grüße Goeben
 

Querulant

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Jun 2018
Beiträge
47
Bewertungen
16
Wenn das Jobcenter in Unwissenheit gelassen wird, wird es weiter zahlen. Rechlich gesehen sehr bedenklich. Ansonsten wird die Zahlung nach Bekanntgabe eingestellt. Die Mutter müsste evtl. sogar wegen der KdU sogar umziehen da eine Person der Bedarfgemeinschaft nicht angerechnet wird.

Freiwilligendienst; Freiwilliges Soziales Jahr....mal prüfen, ggf. zahlt das Kloster eine Pauschale oder Aufwandsentschädigung.
 

Goeben

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2018
Beiträge
13
Bewertungen
3
Im Kloster bin ich nicht krankenversichert !

Meine Mutter müsste dann ausziehen, da die Wohnung 68qm hat. Habe gelesen die ARGE würde maximal 3-6 Monate die volle Miete übernehmen wenn einer aus der Bedarfsgemeinschaft auszieht?

Das Kloster zahlt leider nichts, FSJ und FWD ist auch nicht möglich dort.

Am Mittwoch habe ich eine ärztliche Untersuchung bezüglich meiner Erwerbsfähigkeit. Von 2014-2017 war ich schonmal voll erwerbsgemindert aus gesundheitlichen Gründen. Der letzte Gutachter war eine Katastrophe, absolut inkompetent. Hoffentlich treffe ich diesmal auf einen gescheiteren Gutachter.
 

Fabiola

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Mai 2015
Beiträge
3.270
Bewertungen
6.392
Die Mutter müsste evtl. sogar wegen der KdU sogar umziehen da eine Person der Bedarfgemeinschaft nicht angerechnet wird.
Das Amt müsste der Mutter jedoch 6 Monate Zeit geben sich einen Untermieter zu suchen oder eine passende Wohnung.
Wenn also @Goeben kurz vor Ablauf der sechs Monate wieder einzieht und erneut AlgII beantragt, dann wäre alles paletti.
 

Goeben

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2018
Beiträge
13
Bewertungen
3
Das mit den 6 Monaten klingt gut.
Ausziehen werde ich auf jedenfall, denn wenn zwei ertrinkende sich versuchen zu helfen, ertrinken beide. Vorallem wenn einer davon keine Hilfe möchte.
 

heutehier

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jul 2012
Beiträge
916
Bewertungen
227
Das Amt müsste der Mutter jedoch 6 Monate Zeit geben sich einen Untermieter zu suchen oder eine passende Wohnung.

Falsch das JC muss der Mutter längstens 6 Monate die unangemessene Miete übernehmen. Falls der irrige Fall eintritt, dass angemessener Wohnraum verfügbar ist, kann dieser Zeitraum auch kürzer sein.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
[...] Falls der irrige Fall eintritt, dass angemessener Wohnraum verfügbar ist, kann dieser Zeitraum auch kürzer sein.
Abgesehen von dem Kraftakt, den damit einhergehenden Umzugsschäden, der Aufgabe fertig renovierter Zimmer...
Bodenbeläge, Heimtextilien lassen sich nicht auf neue Grundrisse anpassen.
Was ist, wenn selbst nach sechs Monaten kein angemessener Wohnraum verfügbar wird?

Wenn dem Report über Armut in München Glauben geschenkt werden darf, kann es sein, daß mehrere hundert Bewerber auf eine "angemessene" Sozialbau-Wohnung kommen.
Wie ausgerechnet die Mutter den Zuschlag ergattern soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Falls es - entgegen der Planung - keine Rückkehr aus der klösterlichen Klausur geben sollte - muß Muttern dann Hunger darben weil sie die Differenz aus dem soziokulturellen Existenzminimum zu bestreiten hat - gar ihr Haupt auf nassem Laub betten?
 
E

ExUser 18333

Gast
Wie lange das mit der Miete gut geht, kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Hängt wohl auch vom SB ab, in wie weit er Druck macht.
Das Hauptproblem ist aber die Krankenversicherungspflicht. Während des ALG II Bezuges bist du versichert. Im Kloster stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung, d.h das Jobcenter wird dich von der KK abmelden. Dann hast du keinen richtigen Versicherungsschutz mehr, die Beiträge laufen aber weiter. Mindestbeitragssatz zur KK liegt so bei ca. 160€ im Monat inkl. Pflegeversicherung
 
G

Gelöschtes Mitglied 63271

Gast
:icon_mrgreen:

hat man dann ruhe vor jobcenter wenn man ins kloster gehen sollte. wäre eine überlegung wert oder nicht ?

Endlich ruhe vor dem Mobcenter:cheer2::bigsmile:
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.615
Bewertungen
10.628
Grundsätzlich stellt Verfügbarkeit im SGB II kein Kriterium dar, so dass auch im Kloster weiter ALG 2 bezogen werden könnte. Zuständig wäre dann das JC , in dessen Zuständigkeitsbereich das Kloster liegt, da ich es so verstehe, dass der TE in den 6 Monaten dort auch wohnt.

Allerdings wird das JC dann natürlich weiterhin Meldetermine versenden, Arbeitsbemühungen einfordern, Vermittlungs- und Maßnahmevorschläge usw. machen und bei Weigerung entsprechend (u. U. bis auf Null) sanktionieren.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
hat man dann ruhe vor jobcenter wenn man ins kloster gehen sollte. wäre eine überlegung wert oder nicht ?

Wer keine Leistungen vom JC benötigt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der hat auch nichts mit dem JC zu tun.

Wer für immer in ein Kloster geht, der hat auch für immer Ruhe vor dem JC . Allerdings wird die KV auch weiterhin auf der Bezahlung der KV-Beiträge bestehen. Inwiefern der Stress mit der KV geringer als mit dem JC ist, muss jeder für sich selbst festlegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt.

Da wirft sich mir die Frage auf:
Wie sind Nonnen oder Brüder (egal welcher Glaubensrichtung) eigentlich versichert?
Oder gelten die dann als Mitarbeiter in Namen Gottes *hier bitte Namen einfügen* und das zahlt dann die jeweilige Institution dahinter?

Ich mein wenn man ernsthaft über so einen Schritt, selbst wenn es nur kurz ist, nachdenkt schon ne menge Recherche nötig :icon_kinn:
 

heutehier

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jul 2012
Beiträge
916
Bewertungen
227
Was ist, wenn selbst nach sechs Monaten kein angemessener Wohnraum verfügbar wird?

Wenn dem Report über Armut in München Glauben geschenkt werden darf, kann es sein, daß mehrere hundert Bewerber auf eine "angemessene" Sozialbau-Wohnung kommen.
Wie ausgerechnet die Mutter den Zuschlag ergattern soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Falls es - entgegen der Planung - keine Rückkehr aus der klösterlichen Klausur geben sollte - muß Muttern dann Hunger darben weil sie die Differenz aus dem soziokulturellen Existenzminimum zu bestreiten hat - gar ihr Haupt auf nassem Laub betten?

Wo steht was von MÜnchen? Außerdem sprach ich von dem Fall, dass eine Wohnung zeitnah gefunden wird.

Findet sie keinen und kann das nachweisen, übernimmt das JC weiter die MIete, allerdings muss sich die Mutter weiter bemühen, aber dann ist ja @Goeben wieder zurück und die Miete angemessen.
 

Fairina

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Aug 2007
Beiträge
4.726
Bewertungen
2.064
ZEN-Kloster nicht katholischen Nonnen
- oder Brüder-Kloster. Da gibt es kein Ora et labora. Zudem als Gast ebenfalls nicht. Auch wenn es gerne gesehen wird ebenso wie in einem Zen-Kloster, das man sich beteiligt.

Auch muß ein HartzIV -Bezieher nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sondern nur mind. 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein. Das ist eine wichtige Unterscheidung.

6 Monate in einem Zen-Kloster bedeutet man steht dem JC des Wohnortes nicht mehr zur Verfügung sondern dem in dem in dessen Gebiet man sich dann befindet. Das hätte dann Auswirkungen auf die Wohnung der Mutter, auf ggfls. das Zen-Kloster und auf den TE . So etwas will gut überlegt sein. Ich verstehe den Wunsch nach Ruhe, aber solange der Lebensunterhalt für sich selbst und ggfls. auch für die Mutter (Wohnung) aufgebracht wird, wird das nix.

Vielleicht denkt man, das man es mit einem Klinik-Aufenthalt vergleichen kann, doch denke ich nicht, daß das JC darauf eingehen wird.
 

Matt45

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Mrz 2016
Beiträge
1.891
Bewertungen
5.519
Habe hier schon viel erfahren und gelernt, aber dieses Thema hat was.

Habe mich noch nie damit beschäftigt, aber Kloster und ALG klingt spannend. >>> Nicht negativ oder ironisch gemeint.

Spannend deshalb, weil die meisten wohl wenig wissen über das Leben in einem Kloster.

Zumindest weiß ich wenig bis gar nichts.

Zahlt man dort Miete oder kann man dort Geld verdienen in einem Kloster.......

Solch ein Fall vor dem Sozialgericht gab es bestimmt noch nie.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
Meine Lehrer nannten es "Transferleistung" wenn wir Erfahrungen, Gelerntes neu zu kombinieren und in einen neuen Kontext zu setzen vermochten.
Deshalb irritiert es mich stets, wenn JC -Mitarbeiter diesen Begriff im Munde führen, allein um dem HE ein schlechtes Gewissen einzureden.
Dazu gab es in der Klausur stets eine Extra-Aufgabe mit höherer Punkt-Ausbeute, in der gefragt wurde, was nicht explizit vorgekaut worden war.
Wo steht was von MÜnchen? [...]
Von vergleichbaren Beispielen hast du sicher schon mal gehört?
"München" steht - selbst in BR-Reportagen - stellvertretend für Großstädte und Ballungszentren. :wink:
Der Wohnungsmarkt - auf den wurde in dem Bericht abgehoben - dürfte vergleichbar sein.
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Wo steht was von MÜnchen? Außerdem sprach ich von dem Fall, dass eine Wohnung zeitnah gefunden wird.

Findet sie keinen und kann das nachweisen, übernimmt das JC weiter die MIete, allerdings muss sich die Mutter weiter bemühen, aber dann ist ja @Goeben wieder zurück und die Miete angemessen.
So einfach geben die nicht klein bei. Ich habe alles haarklein dokumentiert, die haben dann die Wohnungsgesellschaften angeschrieben und sich sagen lassen, wieviel Wohnungen mit den Vorgaben vermietet wurden. Ausser Acht gelassen, dass nicht alles von der Größe passte und das es nach Reihenfolge geht und kaum einer Hartzer will.
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
@ Zerberus X
@ Helga40

Danke für die Aufklärung :idea:

Ich find grade solche Entscheidungen immer sehr interessant, unabhängig aus welchen Grund man für eine Zeit in eine Glaubenseinrichtung wechselt.

Natürlich kenne ich auch nicht die Auflagen, die man dort als Gast zu erfüllen hat, aber durch ein interessantes Interview mit Kelsang Wangmo (eine Deutsche, die erst kürzlich als 1. Frau jemals zur tibetischen Gelehrten ernannt wurde), wird einem erst einmal bewusst, wie sehr wir uns doch an "unser" Leben gewöhnt haben.

@Goeben
Es klingt als wolltest du eh aus der gemeinsamen Wohnung mit deiner Mutter ausziehen und dieses Vorhaben gleich damit verbinden wirklich einfach mal "auszubrechen".
Vielleicht kann dir das Kloster selbst informationen zu deinem Fall geben, oder eine andere Beratungsstelle (Diakonie o.ä. )
Ich denke das JC selbst wäre mit dieser Frage überfordert.

Wenn es aber so aussehen sollte, dass deine Mutter (auch wenn nicht beabsichtigt) damit in Mitleidenschaft gezogen wird, ist das kein guter Start um in einen Zenkloster seine Mitte wiederzufinden.
Grade der Buddhismus beruht ja auf innen Frieden und Gleichgewicht.
 
Oben Unten